• Ministerratsbeschluss: Neues Filmstandortgesetz tritt am 01.01.2023 in Österreich in Kraft
  • Produzentenallianz empfiehlt Orientierung an Anreizmodell für umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland

Nach Frankreich zeigt nun auch Österreich wie zukunftsweisende Filmgesetzgebung aussehen kann. Das erstmals im Juli präsentierte Anreizmodell zur nachhaltigen Stärkung des Film- und Fernsehstandorts Österreich wurde gestern im Ministerrat beschlossen und kann damit wie geplant zum 1.1.2023 in Kraft treten. Die neuen Gelder aus den Anreizförderungen FISA+ und ÖFI+ sollen nationale Produktionen aus Kino, Fernsehen, Streaming und VR stärken und den Filmstandort Österreich auch international wettbewerbsfähiger und attraktiver machen.

Björn Böhning, Geschäftsführer der Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V. (Produzentenallianz), empfiehlt für die avisierte Neugestaltung der Filmförderlandschaft in Deutschland den Blick über die deutsche Ländergrenze: „Das gestern beschlossene Anreizmodell in Österreich schafft das, was sich auch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen hat: Es ebnet den Weg für eine einfachere und transparente Neuordnung des Filmfördersystems – und berücksichtigt dabei, dass bei allen zeitgemäßen politischen Entscheidungen immer auch der Aspekt der Nachhaltigkeit mitgedacht werden muss. Aus unserer Sicht ist ein zuschussbasiertes und ungedeckeltes Fördermodell wie das österreichische auch für Deutschland der richtige Ansatz für ein zukunftsfähiges Fördersystem."

Aber nicht nur die jüngsten filmpolitischen Entscheidungen in Österreich können Vorbild sein für die hiesige Gesetzgebung: „Aus Sicht der Produktionsunternehmen in Deutschland ist eine Gesamtstrategie aus öffentlicher und privatwirtschaftlicher Finanzierung nötig. Neben einem größeren Engagement des Bundes für ein besseres Fördersystem fordern wir mehr kulturwirtschaftliche Verantwortung von den Streamern und Sendern. Nur so können Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft nachhaltig erstarken. Für uns ist klar: Die Einführung einer Investitionsverpflichtung nach französischem Vorbild ist der Kern einer vielfältigen und zukunftsfähigen Filmwirtschaft.", ergänzt Böhning und verweist damit auf die in Frankreich bestehende Investitionsverpflichtung für SVoD-Plattformen in Höhe von 25% des Umsatzes, die unabhängige Produktionsunternehmen stärkt.

Über Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (kurz: Produzentenallianz) ist die unabhängige Interessenvertretung der Produzent:innen in Deutschland von Film-, Fernseh- und anderen audio-visuellen Werken. Sie repräsentiert mit rund 320 Mitgliedern aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Entertainment, TV-Fiction, Kino und Werbung die wichtigsten Produktionsunternehmen und ist damit die maßgebliche Produzentenvertretung in Deutschland. Im nationalen und internationalen Rahmen tritt die Produzentenallianz gegenüber Politik, Verwertern, Tarifpartnern und allen Körperschaften der Medien- und Kulturwirtschaft für die Belange der Produzent:innen ein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V
Kronenstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2067088-0
Telefax: +49 (30) 2067088-44
http://www.produzentenallianz.de

Ansprechpartner:
Nadin Heer
Telefon: +49 (30) 2067088-0
E-Mail: nadin.heer@produzentenallianz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel