Die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss zum Ende des Dezembers 2022 auslaufen. Nichts anderes macht Sinn. Wer mit dem Schutz der Patient*innen und Pflegebedürftigen argumentiert, verkennt, dass die berufliche Pflege nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie Expert*innen in Fragen des Infektionsschutzes und der Hygiene sind“, betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.

Diese Haltung des Deutschen Pflegerats steht im Einklang mit der gesellschaftlichen Verantwortung, sich impfen zu lassen. Der Deutsche Pflegerat ruft ausdrücklich zur Impfung auf. Die Möglichkeiten für Impfungen müssen vor Ort in den Settings der Pflege und Betreuung angeboten werden. Zur Impfung ermächtigt werden sollten endlich auch Pflegefachpersonen. Beibehalten werden muss eine engmaschige Teststrategie. Die hierfür notwendige Finanzierung muss über den November hinaus gesichert sein.

Die Maskenpflicht fällt in vielen Bundesländern, Isolationszeiten werden aufgehoben. Nur in der Pflege sollen nach wie vor Restriktionen gelten. „Das passt nicht mehr zur Realität“, wies die Pflegeratspräsidentin weiter hin.

„Lange genug hat es eine Zweiklassengesellschaft bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gegeben. Für die beruflich Pflegenden muss das gleiche Freiheitsrecht gelten wie für alle anderen. Solidarität darf keinen Masken- und Impfgesetzen ausgesetzt sein. Wenn Impfpflicht, dann für die gesamte Gesellschaft.“

Weiter sagte Vogler zum Thema ´Tragen von Masken´ und der hierzu laufenden Diskussion: „In der ambulanten und stationären Langzeitpflege muss es aus Sicht des Deutschen Pflegerats den Pflegebedürftigen selbst überlassen werden, was sie für richtig erachten. Wir können nicht beständig von der eigenen Häuslichkeit, der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben sprechen und dann die Bewohner*innen von Pflegeheimen anders behandeln und ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Ihr Zuhause ist ihr Pflegeheim. Das Tragen von Masken der Pflegebedürftigen in Heimen muss in allen Settings für die dort lebenden Menschen beendet werden.“

Ohne die beruflich Pflegenden ist keine Pflege und Betreuung möglich. Es muss daher alles dafür getan werden, dass genügend Pflegepersonal vorhanden ist. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht torpediert dieses Ziel und stellt sich damit gegen die Patienten- und Bewohnersicherheit. Denn wenn nicht mehr genügend Personal da ist, um die vulnerablen Gruppen zu pflegen, sind die vulnerablen Gruppen selbst auch nicht geschützt.

Die beruflich Pflegenden sind weit über dem Durchschnitt geimpft. Der aktuelle Virus verhält sich in seinem Krankheitsbild anders als der zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Anders als zu Beginn der Pandemie bietet die Impfung keinen sicheren Schutz vor der Ansteckung, wohl aber vor einem schweren Verlauf der Krankheit.

Die Kompetenz zur Erstellung und Einhaltung der Hygienekonzepte in den Einrichtungen liegt bei den beruflich Pflegenden und muss ihnen auch überlassen werden. „Einen Rat und eine wissenschaftliche Expertise prüfen wir immer gerne. Darüber hinaus verbieten wir uns jedoch die Einmischung von außen in die Kernkompetenzen unseres Berufsstandes.

Der Deutsche Pflegerat weiß um die Gefahr des Corona-Virus gerade für vulnerable Gruppen. Beruflich Pflegende müssen sich daher bei eigener Infektion ihrer ethischen Verantwortung bewusst sein. Auch wenn sie symptomlos sind, ist ein Arbeiten vor Ort nicht möglich.

Weitere Informationen:

  • Zweite Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie des Deutschen Pflegerats. Empfehlung zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen (Download Zweite Stellungnahme)
  • Erste Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie des Deutschen Pflegerats. Handlungsempfehlungen zur „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ (Download Erste Stellungnahme)

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats. 

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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