Der DGB Sachsen forderte heute in Dresden, den Sonderweg bei der Finanzierung der Pflegeversicherung in Sachsen zu beenden und für eine paritätische Finanzierung zu sorgen.

„Seit 27 Jahren zahlen die Beschäftigten in Sachsen Monat für Monat drauf und werden damit bei der Finanzierung der Pflegeversicherung massiv benachteiligt. Sie müssen ein halbes Prozent mehr als in anderen Bundesländern abführen und bezahlen damit den Buß- und Bettag als Feiertag aus eigener Tasche. Das ist nicht gerecht und muss jetzt endlich geändert werden. Die Arbeitgeber müssen wie üblich die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe.

Wie der vom DGB Sachsen online bereitgestellte Rechner zeigt, würden z.B. Beschäftigte mit dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst in Sachsen von 44.531 Euro bei einer paritätischen Finanzierung der Pflegeversicherung 222,65 Euro jährlich weniger zahlen müssen als derzeit. 

„Wir appellieren an den Bundestag, diese Ungerechtigkeit zu beenden. Gleichzeitig soll der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten bleiben. Mittlerweile haben auch andere Bundesländer neue Feiertage eingeführt, ohne die Beschäftigten zur Kasse zu bitten“, so Kolbe.

Die Parteien in Sachsen forderte Kolbe auf, für die Herstellung der paritätischen Finanzierung aktiv zu werden. Sollte im kommenden Jahr keine Änderung erfolgen, werde der DGB Sachsen die Wahlprogramme zur Sächsischen Landtagswahl 2024 daran messen, ob sie konkrete Maßnahmen zur Herstellung der paritätischen Finanzierung enthalten.

Hintergrund: Als1995 die Pflegeversicherung neben Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit als fünfte Säule der sozialen Pflichtversicherungen eingeführt wurde, legte der Bundestag den Beitrag auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einkommen fest. Um die Arbeitgeber von zusätzlichen Ausgaben zu entlasten, sollte ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, wieder Normalarbeitstag werden: Der Buß- und Bettag. Diesen hatten alle Bundesländer außer Sachsen zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen.

Folge: In Sachsen wurde der Beitragssatz nicht paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern voll auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Arbeitgeber wurden erst bei der Erhöhung der Beitragssätze zur Mitfinanzierung herangezogen. Der Sockel von einem Prozent für Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen. Ein Rechner auf der Homepage des DGB Sachsen zeigt, wie viel Geld Beschäftige pro Jahr mehr zur Verfügung hätten, wenn die Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen würden.

Den Online-Rechner des DGB Sachsen finden Sie hier: https://sachsen.dgb.de/-/bCW 

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