„Das Land überarbeitet seine Richtlinie und hat ohnehin zum Jahreswechsel durch Haushaltsarbeiten jedes Jahr eine gewisse Zeit des Beantragungsstopps ausgerufen“, sagt IHK-Referent Christian Pinnekamp. In diesem Jahr können Anträge über die IHK noch bis einschließlich zum 8. Dezember 2022 in Zusammenarbeit mit Unternehmensberater/innen gestellt werden. Pinnekamp: „Dafür benötigen wir ein förderfähiges Angebot und ein rund einstündiges (virtuelles) Beratungsgespräch mit Gründer/in und Berater/in.“ Dabei werden die Rahmenbedingungen einer Förderung kurz erläutert sowie Angebot und geplantes Vorgehen kurz besprochen.
Die Information ist auch für diejenigen wichtig, welche zeitnah eine Abrechnung anstreben: Absolvierte Projekte sollten bis zum 8. Dezember 2022 eingereicht werden, damit Mittel noch ausgezahlt werden können. Andernfalls, so auch bei Projektabschluss erst Anfang 2023, wird die Mittelauszahlung so lange pausieren, bis der Haushalt des Landes NRW verabschiedet ist. Damit noch alles Antragstechnische auf den Weg gebracht werden kann, wenden sich Gründungsinteressierte zeitnah an IHK-Referent Christian Pinnekamp und vereinbaren Informationsgespräche unter Telefon 0228 2284-232 oder per E-Mail an pinnekamp@bonn.ihk.de.
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