Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) haben auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung die Heidelberger Erklärung beschlossen. Sie fordert unter anderem den Vorrang des Leistungswettbewerbs. Das Honorar sollte auch bei einfachen Planungsleistungen mit nicht mehr als 20 Prozent gewertet werden.
Dass es immer noch zu sehr um den Preis einer angebotenen Leistung gehe, und nicht um die Qualität, sei Grund dafür, dass sich immer weniger Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligten.
Weitere Forderungen der beiden Verbände sind:
- Die Verhältnismäßigkeit zu wahren und Anforderungen an Referenzobjekte zu lockern.
- Keine Vergabe an Generalübernehmer. Planung und Bauausführung müssten getrennt vergeben werden.
- Als öffentlicher Auftraggeber das Vergaberecht auch anzuwenden und sich nicht zu entziehen.
- Auch in Zukunft maßgeblich die HOAI heranzuziehen, um zu beurteilen, welches Honorar angemessen ist.
Anlass für die beiden Verbände, diese Erklärung zu formulieren, war der jüngste Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Anwendung des Vergaberechts 2021.
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