Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Anhebung der Lohnuntergrenze auf 12 Euro brutto die Stunde hat Mitte Juni ein wichtiges Wahlkampfthema das Parlament passiert. Ab dem 1. Oktober greift die Erhöhung, die die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisiert. Ihr Punkt: Die Entscheidung sei an der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorbeigegangen. Diese spricht normalerweise die Empfehlungen für die Anhebungsschritte aus. Das solle sie in Zukunft auch wieder machen, betont die Regierung.
Im Moment liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 Euro die Stunde. Schon vor der aktuellen Parlamentsentscheidung wurde festgelegt, dass er zum 1. Juli auf 10,45 Euro steigen soll, bevor es dann im Oktober auf 12 Euro geht. Rund 6,2 Millionen Arbeitnehmern kommt diese Erhöhung zugute.
Für Minijobs müssen Arbeitgeber beachten, dass die Grenze ab Oktober nicht mehr bei 450, sondern bei 520 Euro im Monat liegt.
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