Die Regierung vom Baden-Württemberg hat ihre Beschaffungspraktiken umfassend und detailliert nach Ministerien aufgeschlüsselt transparent gemacht. Vorausgegangen war eine Kleine Anfrage.

Der Landtagsabgeordnete Sebastian Cuny (SPD) hatte sich mit einer kleinen Anfrage zu Praktiken der öffentlichen Beschaffung in Baden-Württemberg an die Landesregierung gewandt (Drucksache 17/2104). Cuny ging es vor allem darum herauszufinden, inwieweit Kriterien der nachhaltigen Beschaffung Berücksichtigung finden.

In ihrer Antwort ging die Regierung auf alle Grundsätze ein, die nach den geltenden Regelungen der VwV Beschaffung erfüllt werden müssten. Das seien etwa soziale Standards wie das Gebot der Gleichstellung oder Maßnahmen zur Förderung von Menschen mit Behinderungen sowie Anforderungen an gewisse Produktgruppen – etwa müssten im Ernährungsbereich die Leitsätze der Ernährungsstrategie des Landes beachtet werden.

Allerdings räumt das Land ein, dass es keine Erfassung der Beschaffungsvorgänge gebe, die sich an ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien orientiert hätten. Daher sei es auch nicht möglich, den realen Anteil dieser Vorgänge an der Gesamtbeschaffung zu ermitteln. Für die Zukunft verweist das Land auf die bundesweite Vergabestatistik, für die auch Informationen zur nachhaltigen Beschaffung abgefragt würden.

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