Die Bundesregierung betont in einem Gesetzentwurf zum Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU, dass deutsche Unternehmen unter anderem vom erweiterten Marktzugang im Bereich der öffentlichen Beschaffung profitieren können. Auf allen drei Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens – Bund, Provinzen und Gemeinden – sei es möglich, Angebote für Ausschreibungen einzureichen, konkretisiert der Vergabeblog.
Noch aber ist CETA nur teilweise in Kraft, nämlich in den Bereichen, für die unzweifelhaft allein die EU zuständig ist. Deutschland hatte, wie viele Länder der EU, noch Diskussionsbedarf. Jetzt verständigte sich die Bundesrepublik mit Brüssel auf eine Klarstellung. Die Schutzbestimmungen für Investoren sollen deutlicher beschrieben werden, damit ein Missbrauch des Abkommens rechtssicher auszuschließen sei. So soll sichergestellt werden, dass „notwendige Maßnahmen im Rahmen der Klima-, Energie- oder Gesundheitspolitik nicht von Investoren ausgehebelt werden oder zu Schadenersatzansprüchen führen können“, hieß es.
Im nächsten Schritt will man dafür werben, dass die anderen EU-Mitgliedsstaaten die neuen Erklärungen mittragen.
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