Um die „beste Lösung für eine anstehende Bauaufgabe“ zu finden, sollten öffentliche Auftraggeber schon im Vergabeverfahren mit Architekten und Planern zusammenarbeiten. Dafür plädieren die Bundesarchitektenkammer (BAK) und weitere Fachverbände. Sie haben aus diesem Grund einen Leitfaden zur Vergabeverordnung (VgV) für die Vergabe von Architektenleistungen erstellt. Dieser bietet praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Verfahren qualifiziert durchzuführen.
Vertreter kommunaler Spitzenverbände haben das Vorwort des Leitfadens ebenfalls unterzeichnet und schließen sich so dem Apell der Architekten an. Sie waren bei der Erstellung des Leitfadens eingebunden, fungieren aber nicht als Mitherausgeber.
Die Handreichung beschreibt das Prozedere oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie widmet sich den Vergabeabläufen, wie sie von den öffentlichen Auftraggebern in der Praxis angewandt werden. Unter anderem beschäftigt sie sich mit der Abschätzung des Auftragswertes, den verschiedenen Vergabeverfahren, Planungswettbewerben oder auch angemessenen Eignungskriterien. Der Leitfaden schließt mit einer Reihe von guten Beispielen zu Planungswettbewerben ab.
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