Keine vollständige Kostenerstattung & hohe Prämien
Gesetzlich Krankenversicherte kommen beim Zahnersatz nicht um einen gewissen Eigenanteil der Kosten herum. So übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung – sie kommen also nur für zweckmäßige Behandlungen auf, die aus medizinischer Sicht ausreichend sind wie eine Brücke aus Metall. Der Eigenanteil kann sich aber für höherwertigen Zahnersatz, z. B. mit Implantaten oder Goldkronen, zwischen Hunderten und Tausenden von Euro, bewegen. Wer sein Bonusheft regelmäßig führt, kann den Zuschuss auf bis zu 75 Prozent erhöhen.
„Man könnte annehmen, dass Zahnzusatzversicherungen den Eigenanteil komplett übernehmen müssten – das ist aber selten der Fall. Zudem sind die Prämien sehr hoch, sodass es für Menschen mit guter Zahngesundheit empfehlenswerter sein kann, Geld für etwaige zahnmedizinische Eingriffe einfach selbst zurückzulegen“, sagt Boss. Wenn man lediglich alle paar Jahre eine Krone oder ein Implantat benötigt, ist das die bessere Lösung. So ein Fall könnte beispielsweise ein Sportunfall sein, bei dem man auf die Schneidezähne stürzt und einen Zahn verliert. Hat man ausreichend Geld zurückgelegt, würde der Einsatz von Implantaten nicht im finanziellen Fiasko enden und man hätte sich das jahrelange Zahlen der Prämien gespart. Wer eine private Unfallversicherung besitzt, erhält möglicherweise auch eine finanzielle Unterstützung bei den Kosten für den Zahnersatz nach einem Unfall.
„Letztlich ist eine Zahnzusatzversicherung nur für Verbraucher und Verbraucherinnen empfehlenswert, die aufgrund einer schlechten Zahngesundheit mit mehreren Behandlungen und hochpreisigem Zahnersatz rechnen. Jedoch ist die Krux: Wer schlechte Zähne hat, dem wird eine Zahnzusatzversicherung meistens verwehrt“, sagt Boss.
Deckungslücken bei schlechten Verträgen
Neben den hohen Prämien sowie der zumeist nicht vollständigen Kostenerstattung treten bei schlechteren Verträgen überdies häufig Deckungslücken auf, die zu Schwierigkeiten/ Kürzungen im Leistungsfall führen. Unter anderem kann es bei einem schlechten Zahnzusatzvertrag passieren, dass die Kostenerstattung auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten pro Kiefer beschränkt ist, oder es Leistungsausschlüsse für laufende Behandlungen oder fehlende Zähne gibt. Mehr über Deckungslücken erfahren Sie hier im ausführlichen Blogbeitrag.
Generell zählen Zahnzusatzversicherungen zu den grundsätzlich weniger wichtigen bis unwichtigen Versicherungen. Weitaus notwendiger sind Versicherungen, die zur Absicherung des Lebensstandards notwendig sind – also Risiken wie Haftpflichtschäden, Arbeitskraftverlust oder Pflegebedürftigkeit absichern. Mehr dazu finden Sie in unserem „Hilfe & Info“-Bereich hier.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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