Die Kommission hatte bereits in ihrem Zwischenbericht eine einmalige Entlastung für alle Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022 vorgeschlagen, der der Abschlagszahlung im September 2022 entspricht. Die sog. Gas- und Wärmepreisbremse soll für Haushalte zum 1. März 2023 in Kraft treten und für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Brutto-Arbeitspreis von 12 ct/kWh für Gas und 9,5 ct/kWh für Fernwärme garantieren. Die einmalige Entlastung im Dezember 2022 wird die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter erst im Laufe des Jahres 2023 erreichen, wenn diese mit der Betriebskostenabrechnung verrechnet wird. Die Gaspreisbremse wirkt jedoch spätestens ab März 2023 durch verminderte Abschläge und 2024 durch die Reduzierung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023. „Daher ist die rasche Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts und damit die zeitnahe Reduzierung der Nebenkostenvorauszahlungen für viele Mieterinnen und Mieter enorm wichtig. Eine schnelle und gründliche Umsetzung durch die Bundesregierung ist jetzt entscheidend, damit niemand diesen Winter Angst haben muss, seine Wohnung zu verlieren oder Gas und Strom abgestellt zu bekommen“, so Lukas Siebenkotten.
Den Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme finden Sie in unserer heutigen Pressemeldung auf www.mieterbund.de.
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