Ein Mann bringt seinen Land Rover in eine Waschanlage. Beim Waschvorgang wird der seriengemäß angebrachte Heckspoiler abgerissen. Für den Schaden sieht laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof die Anlagenbetreiberin in der Verantwortung – trotz eines Hinweisschildes "Achtung: Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler!" (Az.: VII ZR 39/24).
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