Am 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR, (EU) 2023/988) in Kraft. Diese löst die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ab und führt weitreichende Neuerungen ein, die insbesondere den stark wachsenden Online-Handel regulieren sollen. Ziel ist es, die Sicherheit von Non-Food-Produkten auf dem europäischen Markt zu verbessern und Verbraucher besser vor Risiken zu schützen. Die neuen Regelungen betreffen sowohl Hersteller als auch Händler, Importeure und Exporteure. Mit klar definierten Anforderungen schafft die GPSR einen einheitlichen Rahmen für alle Akteure entlang der Lieferkette.

Hintergrund: Dringende Reform aufgrund wachsender Risiken

Laut „Safety Gate", dem Schnellwarnsystem der EU, wurden in den ersten Monaten des Jahres 2024 über 2.200 gefährliche Produkte gemeldet. Dies zeigt einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren und verdeutlicht die Notwendigkeit einer Reform. Besonders Produkte aus dem Online-Handel stehen im Fokus, da 31 % der gemeldeten Fälle auf diesen Vertriebsweg entfallen. Zu den häufigsten Verstößen zählen Sicherheitsmängel bei Spielzeug, Kleidung und Elektronik, oft in Verbindung mit chemischen Risiken, Strangulationsgefahren oder Brandgefahr. Die GPSR reagiert auf diese Entwicklungen und setzt einen neuen Standard für Produktsicherheit.

Die wichtigsten Neuerungen der GPSR

Die GPSR definiert den Begriff “sicheres Produkt“ neu, schließt Regelungslücken und erweitert die Kriterien für die Bewertung der Produktsicherheit.

1. Erweiterter Sicherheitsbegriff
Neben physikalischen und chemischen Eigenschaften werden auch Cybersicherheitsaspekte, Kennzeichnung, Warnhinweise sowie Gebrauchsanweisungen und Entsorgungshinweise berücksichtigt. Eine wichtige Neuerung, um Transparenz und Vertrauen in die Produktsicherheit zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden zu erleichtern, ist die Verpflichtung zur Angabe einer verantwortlichen Person innerhalb der EU und deren Kontaktdaten klar auf dem Produkt oder der Verpackung. Ziel ist es, eine klare Verantwortungszuordnung für Produkte zu schaffen, insbesondere bei Herstellern außerhalb der EU. Damit soll gewährleistet werden, dass Verbraucher bei Sicherheitsfragen schnell Unterstützung erhalten und Marktüberwachungsbehörden effizienter handeln können.

  • Was muss angegeben werden?
    Die Kontaktdaten müssen mindestens den Namen oder die Firma der verantwortlichen Person, ihre Adresse sowie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer umfassen. Diese Angaben sollen es Verbrauchern ermöglichen, bei Sicherheitsfragen oder Beschwerden direkten Kontakt aufzunehmen.
  • Wo müssen die Angaben erscheinen?
    Die Informationen müssen auf dem Produkt selbst, seiner Verpackung oder einer begleitenden Dokumentation wie der Bedienungsanleitung leicht sichtbar und dauerhaft angebracht sein.
  • Wer zählt als „verantwortliche Person“?
    Dies kann ein Importeur, Händler oder ein Bevollmächtigter (Authorized Representative) sein, der sich innerhalb der EU befindet. Diese Person oder Organisation übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen und fungiert als Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher.

2. Gleiche Anforderungen für Online- und Offline-Handel
Online- und Offline-Handel müssen denselben Sicherheitsstandards unterliegen. Der Online-Handel ermöglicht es, Produkte weltweit schnell und einfach anzubieten. Gleichzeitig hat dies zu einem Anstieg unsicherer Produkte geführt, die oft von Anbietern außerhalb der EU stammen und bisher schwer zu regulieren waren. Durch diese Neuerungen wird der Online-Handel stärker in die Pflicht genommen, gleiche Sicherheitsstandards wie der stationäre Handel zu gewährleisten.

  • Sicherheitsstandards für alle Vertriebswege:
    Online-Verkäufe unterliegen denselben Anforderungen wie der stationäre Handel. Das bedeutet, dass Produkte, die über E-Commerce-Plattformen wie Marktplätze, Online-Shops oder Social-Media-Plattformen vertrieben werden, sicher sein und die geltenden EU-Richtlinien erfüllen müssen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Warnhinweisen, Gebrauchsanweisungen und Kennzeichnungen.
  • Pflichten der Plattformen:
    E-Commerce-Plattformen müssen interne Verfahren einführen, um sicherzustellen, dass auf ihrer Plattform angebotene Produkte die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Konkret bedeutet das:
    o Prüfung der Händler: Plattformen müssen sicherstellen, dass die Händler, die Produkte auf ihrer Plattform anbieten, gesetzliche Vorgaben einhalten.
    o Überwachung der Produkte: Plattformen sollten regelmäßige Überprüfungen durchführen, um nicht-konforme Produkte zu identifizieren und zu entfernen.
  • Safety Gate-Portal:
    o Registrierungspflicht: Plattformen müssen sich künftig auf diesem Portal registrieren.
    o Effiziente Rückrufaktionen: Im Falle eines Rückrufs können Plattformen über das Portal schnell reagieren, indem sie betroffene Produkte entfernen, Händler benachrichtigen und Verbraucherwarnungen aussprechen.
  • Erweiterte Haftung für Online-Marktplätze:
    Wenn E-Commerce-Plattformen als „Vermittler“ agieren und keine direkte Kontrolle über die Produkte haben, haften sie trotzdem, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ihrer Überwachungs- und Prüfpflicht nachgekommen sind.

3. Klare Pflichten für Wirtschaftsakteure
Die klaren Pflichten für Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Händler im Rahmen der GPSR sind darauf ausgelegt, die gesamte Liefer- und Vertriebskette sicherer zu gestalten. Durch präzise Vorgaben zur Lagerung, Zusammenarbeit mit Behörden und die Benennung eines Bevollmächtigten in der EU werden Zuständigkeiten eindeutig geregelt und das Risiko gefährlicher Produkte minimiert.

  • Normgerechte Lagerung der Produkte:
    o Schutz der Produktsicherheit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Produkte unter Bedingungen gelagert werden, die ihre Sicherheit gewährleisten. Das betrifft Aspekte wie Temperaturkontrolle, Schutz vor Feuchtigkeit oder mechanischen Schäden, insbesondere bei empfindlichen oder chemischen Produkten.
    o Dokumentation der Lagerbedingungen: Hersteller und Importeure sollten dokumentieren, wie Produkte gelagert werden, um bei Rückfragen der Behörden nachweisen zu können, dass die Sicherheitsstandards eingehalten wurden.
    o Besonderheiten für gefährliche Güter: Bei der Lagerung von Produkten mit speziellen Sicherheitsanforderungen (z. B. Lithium-Ionen-Batterien oder chemischen Substanzen) sind zusätzlich spezifische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die den geltenden EU-Vorschriften entsprechen.
  • Zusammenarbeit mit Behörden:
    o Bereitstellung von Informationen: Unternehmen müssen technische Dokumentationen und Sicherheitsnachweise auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden vorlegen können. Dazu gehören Risikoanalysen, Prüfzertifikate und Konformitätserklärungen.
    o Unterstützung bei Ermittlungen: Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, Behörden bei der Untersuchung von Sicherheitsverstößen zu unterstützen. Das kann die Bereitstellung von Produktmustern, die Offenlegung der Lieferkette oder die Mitarbeit bei Rückrufaktionen umfassen.
    o Aktive Informationspflicht: Wenn ein Unternehmen Kenntnis von Sicherheitsmängeln oder potenziellen Gefahren seiner Produkte erlangt, ist es verpflichtet, die Marktüberwachungsbehörden unverzüglich zu informieren und geeignete Maßnahmen, wie Warnungen oder Rückrufe, einzuleiten.

Chancen für Unternehmen

Die GPSR bietet Unternehmen neben Herausforderungen auch zahlreiche Chancen. Durch die Einhaltung der Verordnung stärken Hersteller und Händler das Vertrauen der Verbraucher in ihre Produkte, was sich positiv auf das Markenimage auswirkt. Eine stärkere Produktsicherheit verbessert zudem die Wettbewerbsfähigkeit, da konforme Produkte einen leichteren Zugang zu den europäischen Märkten ermöglichen. Gleichzeitig minimiert die Einhaltung der GPSR rechtliche Risiken, wie etwa hohe Bußgelder oder kostspielige Rückrufaktionen. Unternehmen können so langfristig finanzielle Verluste vermeiden und ihre Marktposition festigen.

Die neuen Anforderungen fördern außerdem nachhaltige Prozesse, indem Cybersicherheit und Umweltschutz stärker in den Fokus rücken. Insgesamt eröffnet die GPSR Unternehmen die Möglichkeit, durch proaktive Anpassung sowohl ihre Marktreputation zu steigern als auch effizienter und nachhaltiger zu wirtschaften.

TÜV SÜD: Kompetenter Partner für Produktsicherheit

„Die GPSR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch enorme Potenziale, durch höhere Sicherheitsstandards Wettbewerbsvorteile zu erzielen“, erklärt Florian Hockel, Director Business- and Service-Development Consumer Products bei TÜV SÜD. „Mit unserem umfassenden Prüf- und Zertifizierungsangebot unterstützen wir Hersteller und Händler dabei, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen – von der Produktentwicklung bis zur Markteinführung.“

Mit über 150 Jahren Erfahrung im Bereich Sicherheit und Qualität bietet TÜV SÜD ganzheitliche Lösungen, die Unternehmen helfen, Risiken zu minimieren, Prozesse zu optimieren und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Weitere Informationen zur GPSR, notwendigen Kennzeichnungen und den Dienstleistungen von TÜV SÜD finden Sie auf tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/ce-kennzeichnung

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dirk Moser-Delarami
Unternehmenskommunikation / Corporate Communications
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuev-sued.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel