Spricht das Gericht ein Urteil, ist es noch nicht rechtskräftig. Die verurteilte Person hat die Möglichkeit, Revision einzulegen und damit gegen das Urteil vorzugehen. Allerdings ist der Zeitrahmen eng geknüpft und beginnt direkt nach dem Urteilsspruch zu laufen. Eine Woche haben Betroffener und Rechtsanwalt nun erst einmal Zeit, Revision einzulegen. Ist die Revision eingelegt, kann man kurz durchatmen und Kräfte sammeln, bis das schriftliche Urteil vorliegt. Denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist zur Begründung der Revision. Diese beträgt einen Monat und ist nicht verlängerbar, auch nicht bei sehr umfangreichen und anspruchsvollen Urteilen.

Revision ohne Anwalt nicht realisierbar

Wer als Beschuldigter vor Gericht erscheint, legt sein Schicksal in die Hände von Staatsanwaltschaft, Schöffen und Richtern. Die Anklageschrift hat Gewicht und nicht selten urteilt das Gericht im Sinne der Staatsanwaltschaft. Ist das Urteil fair und der vorliegenden Tat angemessen, wird es von beklagten Personen meist hingenommen. Nicht selten wurde jedoch schon während des Verfahrens gegen die Verfahrensgrundsätze verstoßen oder ein Rechtsverstoß von erheblicher Schwere zu Ungunsten der beklagten Person begangen. In diesem Fall kann in den meisten Fällen nur noch eine Revision weiterhelfen.

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski unterstützt seine Mandanten dabei persönlich und durfte sich in der Vergangenheit über viele Erfolge freuen. „Meine Mandanten verstehen oft nicht, dass die Revision die letzte Chance ist, ein falsches oder fehlerbehaftetes Urteil noch einmal zu revidieren“, berichtet er. Unwissen ist bei Angeklagten keine Seltenheit, viele von ihnen standen noch nie vor einem Gericht. Dabei darf die Revision nicht mit der Berufung verwechselt werden. Die Revision gehört nicht zu den Tatsacheninstanzen, die Entscheidung wird lediglich auf Rechtsfehler überprüft.

Wenn bei der Strafverteidigung bereits ein guter Strafanwalt nötig ist, wird er fürs Revisionsverfahren unverzichtbar. Als spezialisierter Experte übernimmt Nikolai Odebralski entsprechende Fälle deutschlandweit. „Vereinfacht gesagt wirft das Revisionsverfahren dem Gericht vor, nicht ordentlich gearbeitet zu haben“, erklärt Odebralski. „Das lässt niemand gern auf sich sitzen und daher ist eine hieb- und stichfeste Begründung unerlässlich“, fährt er fort. Rechtsfehler zu erkennen ist für Laien faktisch unmöglich. Die Urteile sind durch die Gerichte so gut begründet, dass nur erfahrene Strafverteidiger entsprechende Fehler überhaupt erkennen.

Revisionsverfahren als letzte Chance einem ungerechten Urteil zu entgehen

Wenn es zum Revisionsverfahren kommt, ist es für die Betroffenen eigentlich schon fünf nach 12. Ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht sind die Chancen quasi bei Null.

Es ist eine der anspruchsvollsten Tätigkeiten überhaupt, denn ohne Erfahrung im Revisionsrecht kann selbst der beste Strafverteidiger nur wenig ausrichten. Nikolai Odebralski weiß, wann ein erfolgreiches Verfahren möglich ist. „Besonders im Sexualstrafrecht und bei Beweiskonstellationen bei denen es Aussage gegen Aussage steht, sind die Chancen mit einem Experten an der Seite gut“, berichtet er aus der Praxis.

Der Bundesgerichthof verlangt von Tatgerichten, dass sämtliche geeignete Umstände beim Vorwurf einer Vergewaltigung erkannt und mit in die Überlegungen einbezogen werden. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, die Aussagetüchtigkeit und Glaubhaftigkeit eines angeblichen Opfers zu beurteilen. „Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, die es nicht besitzt“, weiß der erfahrene Revisionsanwalt.

Chancen gibt es aber auch bei Betäubungsmitteldelikten, im Wirtschafts- und im Steuerstrafrecht. Obwohl die Erfolgsaussichten einer Revision allgemein als gering gelten, lassen sie sich mit einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht mit Expertise im Revisionsrecht verbessern. Das Verfahren selbst findet in den allermeisten Fällen ausschließlich in Schriftform statt. Umso wichtiger ist es, dass der Strafverteidiger seine Begründung so ausarbeitet, dass am Ende wirklich eine Entscheidung zugunsten der verurteilten Person erfolgt.

Odebralski rät Betroffenen, auf direkten Weg Sofort-Kontakt zu ihm aufzunehmen. Er schätzt jeden Fall persönlich ein, bevor er ein Revisionsverfahren auf den Weg bringt. „Sind keine Chancen da, mache ich meinen Mandanten keine falschen Versprechungen“, so der Anwalt. Da die Zeit ticket, sollten verurteilte Personen mit der Kontaktaufnahme keinen Tag warten. Er steht in Notfällen 24/7 telefonisch zur Verfügung und leistet seinen Mandanten Beistand.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Nikolai Odebralski Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Huyssenallee 99-103
45128 Essen
Telefon: +49 (201) 747188-0
Telefax: +49 (201) 747188-29
http://www.ra-odebralski.de

Ansprechpartner:
Jakob Friesen
ROCKET BACKLINKS GmbH
Telefon: +49 (7361) 6339049
Fax: +49 (7361) 6339047
E-Mail: support@rocket-backlinks.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel