Lohnfortzahlung: Angestellte sind bei einer langen Krankheit erst mal gut abgesichert. Sie erhalten maximal sechs Wochen lang Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, auch wenn sie nicht arbeiten können. In den meisten Fällen genügt dies, um ohne finanzielle Einbußen wieder gesund zu werden.

Krankengeld: Wenn die Lohnfortzahlung endet, erhalten Sie als pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung das Krankengeld der Krankenkasse. Es steht Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zu. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird jedoch angerechnet, de facto erhalten Betroffene das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung für 72 Wochen, also 18 Monate. „Tatsächlich müssen sich alle, die Krankengeld über einen längeren Zeitraum beziehen, jedoch darauf einstellen, von der Krankenkasse kontaktiert und zum Gesundheitszustand befragt zu werden, obwohl sie dazu möglicherweise gar keine Einwilligung gegeben haben“, sagt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Nicht selten werde von den Kassen erheblicher Druck ausgeübt, hat die Verbraucherschützerin erfahren. Die Motivation ist naheliegend: Das Krankengeld ist ein erheblicher Kostenfaktor, der Krankenkasse ist deshalb daran gelegen, den Bezug möglichst bald zu beenden oder aber Betroffene in die Rente zu schicken.

Tipp: Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie der Kasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die der Arzt ausstellt. Bis vor kurzem verlor man den Anspruch auf Krankengeld, sobald die Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos bescheinigt wurde. Das hat sich geändert. Lücken von weniger als einem Monat wirken sich nicht mehr negativ aus. Grundlage ist § 46. Sozialgesetzbuch (SGB) V.

Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, erhalten ebenfalls ein Krankengeld, vorausgesetzt sie entrichten den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Als freiwillig gesetzlich versichert gelten Sie, wenn Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro brutto im Jahr (5.775 Euro im Monat) liegt. Diese Zahlen gelten für das Jahr 2024.

Alle, die kostenfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, Studenten und Praktikanten oder auch alle, die Bürgergeld erhalten, erhalten kein Krankengeld, Azubis jedoch schon.

Höhe des Krankengeldes: Das Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent vom Brutto-, beziehungsweise maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Davon werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Berücksichtigt werden bei der Berechnung auch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Allerdings ist das Krankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Das ist die Einkommensgrenze, bis zu der die Beiträge kalkuliert werden. Einkommen, die darüber liegen, werden zur Berechnung nicht mehr herangezogen. Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 62.100 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, ergeben den Maximalbetrag, den Versicherte als Krankengeld erhalten können. Das sind im Jahr 2024 maximal 120,75 Euro pro Kalendertag, bei einem 30 Tage dauernden Monat also 3.622,50 Euro im Monat, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Während des Krankengeldbezugs fallen für Pflichtversicherte keine Beiträge zur Krankenversicherung an.

Lange krank: So sind Selbstständige abgesichert

Selbstständige erhalten natürlich keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Aber wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kann ihnen dennoch Krankengeld zustehen. Voraussetzung ist, dass sie eine Wahlerklärung zum Krankengeldanspruch abgeben und den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen. Dann steht ihnen gesetzliches Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen Krankheit zu, also ab dem 43. Krankheitstag. Sie erhalten dann 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens, das zuletzt auch für die Berechnung des Kassenbeitrags maßgeblich war. Maximal können sie 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhalten. Die Auszahlungsdauer des Krankengeldes ist dieselbe wie für Arbeitnehmer: 72 Wochen.

Tipp: Selbstständige können einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Damit ist eine frühere Auszahlung eines Krankentagegeldes möglich. So können Selbstständige die sechs Wochen, bis das gesetzliche Krankengeld bezahlt wird, überbrücken. Es gibt verschiedene Tarife, manche sind nur für Selbstständige, andere für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, wieder andere für Arbeitnehmer, die nur kurzfristig angestellt sind und deshalb keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Es gibt auch spezielle Tarife für Künstler und Publizisten. Mit wenigen Ausnahmen müssen sie den allgemeinen Beitragssatz entrichten, um einen Wahltarif abschließen zu können. Die Wahltarife gewähren ein Kranktagegeld meist ab dem 15. oder dem 22. Krankheitstag, die Leistung endet oft mit dem 42. Tag, danach greift das gesetzliche Krankengeld. „Gerade für Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, kann ein Wahltarif vor allem dann interessant sein, wenn sie bereits älter sind oder Vorerkrankungen haben. Bei den Wahltarifen fällt nämlich keine Gesundheitsprüfung an wie bei einer privaten Krankentagegeldversicherung“, rät Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen.

Selbständige, die privat krankenversichert sind, erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten ein Krankentagegeld von ihrem privaten Versicherer, sofern sie diese Leistung abgeschlossen haben.

Fazit: Das ist die Finanzlücke bei langer Krankheit

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind für bestimmte Versicherte lückenhaft beziehungsweise nicht ausreichend. Dazu gehören vor allem:

  • Freiwillig Versicherte mit hohem Einkommen: Wenn Sie mit Ihrem Verdienst deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, geraten Sie möglicherweise in Finanznot, weil das Krankengeld nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu decken. Das betrifft Arbeitnehmer genauso wie Selbständige. Wenn Sie einen höheren Finanzbedarf als 3.622,50 Euro – das ist der Maximalbetrag an Krankengeld bei einem 30 Tage dauernden Monat – haben, müssen Sie entweder sparen oder auf anderweitiges Vermögen zurückgreifen, um den monatlichen Finanzbedarf zu decken. Oder aber Sie können auf ein privates Krankentagegeld zurückgreifen. Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt weiter unten.
  • Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und den regulären Beitragssatz bezahlen, müssen bis zur Auszahlung des Krankengeldes sechs Wochen lang finanziell überbrücken.
  • Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, aber nur den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent bezahlen, erhalten kein Krankengeld. Sie müssen ihren Finanzbedarf ab Tag eins der Krankheit aus eigenem Vermögen decken oder können auf eine private Krankentagegeldversicherung setzen. Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt weiter unten.
  • Selbstständige, die privat krankenversichert sind, erhalten nur dann ein Krankentagegeld, wenn sie diese Leistung auch explizit bei ihrem privaten Versicherer abgeschlossen haben.

Wenn Sie nach 78 Wochen immer noch krank sind und nicht arbeiten können, greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sie privat abgeschlossen haben. Oder es kann eine Erwerbsminderungsrente vom Staat in Frage kommen. Lesen Sie mehr dazu weiter unten.

Fazit: Eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind wichtige Absicherungsprodukte. Sie sichern ihre finanzielle Existenz bei langer Krankheit.

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