Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW) (https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) teilt den Stakeholdern mit, dass in Bezug auf die erste Phase des Gerichtsverfahrens, das von Tochtergesellschaften der Appian Capital Advisory LLP (Appian) (das Verfahren) gegen das Unternehmen vor dem High Court of England and Wales eingeleitet wurde, das Urteil ergangen ist. Das Verfahren dauerte fünf Wochen und begann im Juni 2024.

Das von Appian gegen Sibanye-Stillwater angestrengte Verfahren bezieht sich auf die Kündigung der Aktienkaufverträge (SPAs)durch Sibanye-Stillwater am 24. Januar 2022, die Sibanye-Stillwater am 26. Oktober 2021 mit Appian für den Erwerb der Minen Santa Rita und Serrote in Brasilien abgeschlossen hatte. Die Kündigung der SPAs erfolgte nach einem geotechnischen Ereignis (das geotechnische Ereignis) in Santa Rita, das nach Ansicht von Sibanye-Stillwater wesentlich und nachteilig für das Geschäft, die Finanzlage, die Betriebsergebnisse, die Liegenschaften, die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten oder den Betrieb von Santa Rita war und vernünftigerweise als solches erwartet werden konnte. Die erste Phase des Verfahrens bezog sich darauf, ob das geotechnische Ereignis bei Santa Rita im November 2021 einigermaßen als wesentlich und nachteilig angesehen werden konnte.

In einem heute ergangenen Urteil entschied Richter Butcher, dass das geotechnische Ereignis nicht wesentlich und nachteilig war und in angemessener Weise auch nicht als solches angesehen werden konnte, so dass Sibanye-Stillwater nicht berechtigt war, die SPAs aufgrund des geotechnischen Ereignisses zu kündigen. Sibanye-Stillwater konnte jedoch die Abweisung von Appians Vorwurf des vorsätzlichen Fehlverhaltens erwirken, wobei der Richter entschied, dass die Geschäftsführung von Sibanye-Stillwater ernsthaft davon überzeugt war, dass sie berechtigt war, die SPAs im vermeintlichen besten Interesse von Sibanye-Stillwater zu kündigen.

Das Verfahren wird jetzt in die zweite Phase übergehen, in der für November 2025 ein Prozess (Quantum-Trial) angesetzt ist, in dem das Gericht über den potenziellen Schadenersatz entscheiden wird, den Sibanye-Stillwater an Appian zahlen muss.

Sibanye-Stillwaters Argumentation in Bezug auf die Höhe des Schadensersatzes lautet, dass Appian die Minen Santa Rita und Serrote in Brasilien zu einem ähnlichen Kaufpreis an einen anderen Käufer hätte verkaufen können, nachdem Sibanye-Stillwater die SPAs gekündigt hatte, und daher keine Verluste, die es durch Sibanye-Stillwater erlitten hat, geltend machen kann. In dem Urteil wird festgestellt, dass Appian nach der Kündigung der SPAs durch Sibanye-Stillwater mehrere Angebote für die Minen erhalten hat. Dementsprechend wird Sibanye-Stillwater die Forderung im Quantum-Trial im November 2025 weiterhin energisch verteidigen.

Über Sibanye-Stillwater

Sibanye-Stillwater ist ein multinationaler Bergbau- und Metallkonzern mit einem breit gefächerten Portfolio von Betrieben und Projekten und Investitionen auf fünf Kontinenten. Der Konzern ist außerdem einer der weltweit führenden Anbieter von autokatalytischem PGM-Recycling und hält Beteiligungen an führenden Betrieben zur Aufbereitung von Bergbaurückständen.

Sibanye-Stillwater ist einer der weltweit größten Primärproduzenten von Platin, Palladium sowie Rhodium und auch ein erstklassiger Goldproduzent. Das Unternehmen produziert und raffiniert Iridium und Ruthenium, Nickel, Chrom, Kupfer und Kobalt. Der Konzern hat vor Kurzem damit begonnen, sein Asset-Portfolio auf den Abbau und die Verarbeitung von Batteriemetallen auszuweiten und zu diversifizieren und verstärkt seine Präsenz in der Kreislaufwirtschaft durch den Ausbau und die Diversifizierung seiner Recycling-Betriebe und der Betriebe zur Wiederaufbereitung von Aufbereitungsrückständen (Tailings) weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.sibanyestillwater.com.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGENDiese Bekanntmachung enthält zukunftsbezogene Aussagen im Sinne der „Safe Harbour“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen in dieser Präsentation, die keine historischen Fakten darstellen, können zukunftsbezogene Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie „wird“, „würde“, „erwarten“, „prognostizieren“, „potenziell“, „kann“, „könnte“, „glauben“, „anstreben“, „voraussichtlich“, „Ziel“, „schätzen“ und Wörtern mit ähnlicher Bedeutung identifiziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, zu denen unter anderem auch solche gehören, die sich auf die zukünftige Finanzlage, die Geschäftsstrategien, die Geschäftsaussichten, die Branchenprognosen, die Produktions- und Betriebsführung, die klima- und ESG-bezogenen Ziele und Kennzahlen sowie die Pläne und Ziele für zukünftige Betriebe, die Projektfinanzierung und den Abschluss oder die erfolgreiche Integration von Akquisitionen von Sibanye Stillwater Limited (Sibanye-Stillwater oder die Gruppe) beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteilsvermögen der Geschäftsleitung von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. Die Leser werden davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Resultate wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von jeglichen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Folglich sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derer, die im Integrierten Bericht 2023 von Sibanye-Stillwater und im Jahresbericht auf Formular 20-F dargelegt sind, der am 26. April 2024 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde (SEC-Aktenzeichen 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Präsentation. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang). WEBSITESVerweise in dieser Bekanntmachung auf Informationen auf Websites (und/oder Social-Media-Websites) dienen als Hilfe bei der Suche nach diesen Informationen und sind nicht in diese Bekanntmachung integriert und bilden keinen Teil davon. 

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