Haben Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien lassen, um trotz eines Einkommens unter der Entgeltgrenze privatversichert bleiben zu können, ist es viel schwieriger, von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. In diesem Fall lässt ein geringerer Verdienst die Versicherungspflicht nicht wieder aufleben – auch nicht bei einem Jobwechsel. “Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn die Versicherungspflicht wegen eines anderen Grundes wieder eintritt”, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Marianne Schörnig. “Beispielsweise, wenn Beschäftigte ihren Job verlieren.” Sind Privatversicherte mindestens einen Monat arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld – nicht Bürgergeld –, können sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Privatversicherte Studierende schaffen den Wechsel von der PKV zur GKV, sobald sie ihre erste Festanstellung antreten, sofern ihr Verdienst unter der Jahresentgeltgrenze bleibt. “Rentner, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, können grundsätzlich nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse”, warnt die Expertin für Sozial- und Sozialversicherungsrecht. 
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