„In einfach gelagerten Fällen können wir die Entscheidung nun vor Ort treffen“, fasst Krug als Ergebnis zusammen. Die Verwaltungsvereinbarung ermögliche bei Maßnahmen, bei denen keine steuerliche Privilegierung nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden könne, eine Verfahrensbeschleunigung. In diesen Fällen könne eine denkmalschutz-rechtliche Genehmigung ohne ein Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen erteilt werden. Bei diesen Maßnahmen gelte das Einvernehmen der Denkmalfachbehörde als hergestellt. Hierzu zählten zum Beispiel Neubauten in der Nähe von Kulturdenkmälern oder denkmalgeschützten Bereichen, Werbeanlagen, Solar- und Photovoltaikanlagen.
„Dank dieser Vereinbarung können wir die Verfahren wesentlich beschleunigen“, unterstreicht der Erste Kreisbeigeordnete und Baudezernent, der es gerne sehen würde, „wenn wir auch in anderen Bereichen mehr vor Ort entscheiden könnten, denn wir kennen die Region und die Gegebenheiten“.
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