Bisher wurde für über 30.000 FuE-Projekte die steuerliche Forschungszulage beantragt. Immerhin 70 % der Anträge bekamen einen positiven Bescheid von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und die Unternehmen konnten einen Teil der Personalkosten für FuE oder für Auftragsforschung in ihrer Steuererklärung ansetzen.

In den vergangenen vier Jahren – seit der Einführung der Forschungszulage – lag die Erfolgsquote stets über 70 Prozent. Mit 78,8 Prozent war das Jahr 2021 bislang Spitzenreiter, gefolgt von 76 Prozent im Jahr 2020 und 74,54 Prozent in 2023. Die Erfolgsquote ist relativ hoch und Einsprüche durchaus erfolgreich. Gleichzeitig müssen Antragsteller immer häufiger mit Rückfragen von der BSFZ rechnen. Beliebte Fragen beziehen sich auf Risiken und zur Abgrenzung des FuE-Projekts hinsichtlich dem Stand der Technik. Daher haben Projekte mit Versuchsreihen, Simulationen, Prototypenbau u.ä. gute Erfolgschancen – immer vorausgesetzt, dass das FuE über den Stand der Technik hinausgeht und neue Erkenntnisse schafft.

Die meisten Anträge kamen laut BSFZ aus dem Bereich “Erbringung von Dienstleistungen für Informationstechnologie”. Darunter fällt Forschung zur Entwicklung neuartiger IT-Leistungen im Bereich der Implementierung, Wartung und Support von IT-Infrastrukturen und Software. Auf Platz zwei der häufigsten Anträge kommt der Maschinenbau. In diesem Bereich können die Forschungsprojekte ein breites Themenspektrum zugeordnet werden wie beispielsweise Steuerung und Robotik, Energie- und Mikro-Stromerzeugung, Strömungsmechanik, Wärme-/Masseübertragung, Werkstoffmechanik, Fertigung, Materialverarbeitung, MEMS, Nanotechnologie und orthopädische Biomechanik. Zahlreiche Anträge kamen auch aus dem Bereich der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischer und optischer Erzeugnisse. Generell gibt es bei der Forschungszulage keine Brancheneinschränkung. Und jedes steuerpflichtige Unternehmen mit FuE-Aktivitäten kann einen Antrag einreichen.

Fest steht, dass je konkreter das FuE-Projekt ist und je mehr Zahlen und Daten vorliegen, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit. Wichtig ist, dass von 2020 bis 27.03.2024 für maximal 25 % der Personalkosten für FuE und 15 % für Auftragsforschung die Forschungszulage beantragt werden kann. Noch attraktiver wird es für Forschungsprojekte von KMUs ab dem 28.03.2024, denn neben Personalkosten können auch Sachkosten im Rahmen der FuE-bezogenen Abschreibung angesetzt werden. Zudem  wurde das jährliche Fördervolumen von maximal 1 Mio. Euro auf 2,5 Mio Euro pro Unternehmen erhöht.

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.

Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

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