Alle anderen Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sind noch beschwerlicher und eher als Härtefallregelungen zu verstehen. Wer sich arbeitslos meldet und mindestens einen Monat Arbeitslosengeld bezieht, rutscht wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung. Bei Selbstständigen ist dies jedoch kein Automatismus, denn sie haben nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Zudem müssen sie ihr Geschäft komplett aufgeben. Dieser drastische Schritt kommt für die Wenigsten in Frage.

Für Ältere funktioniert der Wechsel von der PKV zur GKV über den Umweg Arbeitsamt nicht. Der Grund ist offensichtlich: Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse soll Beschäftigte absichern, die ihren Job verlieren und ist nicht als Hintertür gedacht, um raus aus der teuren privaten Krankenversicherung zu kommen. Wer nach seiner Arbeitslosigkeit wieder eine gut bezahlte Stelle findet, kann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Auch Pflichtversicherungszeiten im europäischen Ausland können die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen. Leben und arbeiten Sie beispielsweise in Schweden, den Niederlanden oder der Schweiz, müssen Sie sich dort pflichtversichern. Legen Sie einen Nachweis vor, dass Sie ein Jahr oder länger im EU-Ausland pflichtversichert waren, nimmt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl Sie nach Ihrer Rückkehr als freiwilliges Mitglied auf. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten. Eine Altersgrenze ist nicht zu beachten. Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können, sollte sich jedoch unbedingt vorher beraten lassen. Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anbietern, die selbst hochbetagten Rentnern und Rentnerinnen über den Umweg EU-Ausland die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse versprechen. Oft sind die angebotenen Wege raus aus der PKV illegal. Rat und Hilfe gibt es bei den Verbraucherzentralen sowie der Unabhängigen Patientenberatung. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

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