Konsumenten von Cannabis werden am Steuer gegenüber Alkoholkonsumenten deutlich bevorzugt, kritisiert Horst Ziegler, leitender Verkehrspsychologe beim TÜV Hessen im Gespräch mit auto motor und sport. Während sich Alkoholsünder schon nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille eine MPU-Prüfung unterziehen müssen, ist das in Cannabis-Fällen erst nach zwei Fahrten unter Drogeneinfluss der Fall. „Das ist wirklich grotesk. Bei einer einmaligen Cannabis-Fahrt spielt es kaum eine Rolle mehr, wie hoch der THC-Gehalt oder der THC-COOH-Gehalt ist“, kritisiert der Diplom-Psychologe und Drogen-Experte Ziegler, Leiter der 15 Begutachtungsstellen für Fahreignung des TÜV Hessen. Dabei könne man durch den COOH-Wert schon beim ersten Mal feststellen, ob Cannabis gewohnheitsmäßig konsumiert werde.

Selbst wenn Haschischkonsumenten zusätzlich Alkohol trinken, würden sie bevorzugt. „Auch die Kombination Alkohol und THC führt bei geringeren Alkoholwerten in der Regel nicht mehr zur MPU. Es zählt nur die wiederholte Auffälligkeit“, bemängelt Ziegler. Dabei sei „in Europa klar festgelegt, dass ein Dauerkonsum von Cannabis fahreignungsausschließend ist. Davon will die Regierung nichts wissen. Gegenüber Alkohol-Erstauffälligen mit mehr als 1,6 Promille gibt es nun eine Besserstellung der Cannabisauffälligen, die einen Freischuss mehr haben.“

Der Bundesregierung wirft Ziegler vor, rein politisch auf Kosten der Verkehrssicherheit entschieden zu haben. „Diese Entscheidung mit der Teil-Legalisierung und dem Grenzwert ist eine rein politische. Fachliche Argumente und Problemstellungen wurden bewusst ignoriert. Die Cannabisclubs sollen die Versorgung sicherstellen, und die Mitglieder der Clubs sollen keine Angst davor haben, zur MPU zu müssen, wenn sie gleich als Dauerkonsumenten erfasst werden“, kritisiert Ziegler.

Dabei sei Cannabis am Steuer gefährlich. „Bei Dauerkonsum können fahrsicherheitsrelevante Kognitionsdefizite mit Beeinträchtigungen der Gedächtnisleistungen und von Aufmerksamkeitsprozessen beobachtet werden. Wir wissen, dass häufiger oder regelmäßiger Cannabiskonsum die Wahrscheinlichkeit für riskante Fahrmanöver erhöht.“ Durch die Sonderregelung für Cannabiskonsumenten gebe es „eine Umkehr der Priorisierung von Rechtsgütern“, so Ziegler. „Das individuelle Mobilitätsbedürfnis einer eher kleinen Cannabis-affinen Bevölkerungsgruppe wird vor den Allgemeinschutz aller Verkehrsteilnehmer gestellt.“

Redakteur: Claudius Maintz

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