Die klassische Rentenpolice mit 0,25 Prozent Garantiezins sicher nicht. Nach Abzug der Kosten sind reine Versicherungslösungen meist ein Nullsummenspiel. Fondsbasierte Rentenversicherungen etwa von Europa, Canada Life, Debeka oder dem digitalen Anbieter Allinvest eignen sind für Freiberufler und Selbstständige schon eher als Altersvorsorge. Denn sie entscheiden selbst, wie eingezahlte Gelder investiert werden: in Aktienfonds oder günstige, nicht aktiv gemanagte Exchange Traded Funds (ETFs), die einen Aktienindex wie den DAX oder den MSCI World nachbilden. Wer den Garantieanteil gering hält oder ganz darauf verzichtet, erzielt langfristig deutlich höhere Renditen. „Bei langen Laufzeiten sind die Risiken minimiert, so dass eine Beitragsgarantie sowieso nicht greift“, sagt Morgenstern von der DIA. „Garantien kosten nur Geld und schmälern den Ertrag der Altersvorsorge." Die Höhe der späteren Rente oder Einmalzahlung hängt dann vom Anlageerfolg ab. Viele Anbieter bieten jedoch ein Ablaufmanagement an und schichten das angesparte Alterskapital vor Rentenbeginn in sicherheitsorientierte Fonds um.

Wer privat 30 Jahre lang 100 Euro monatlich in einen Fondssparplan steckte, erzielte nach Angaben des Fondsverbands BVI eine durchschnittliche Nettorendite von 5,6 Prozent (Aktienfonds Deutschland) oder sogar 7,1 Prozent (Aktienfonds global) pro Jahr (Stand: 31. März 2024). Sämtliche Fondskosten inklusive Ausgabeaufschlag sind hier bereits berücksichtigt. ETF-Sparpläne schneiden wegen ihrer günstigeren Kostenstruktur sogar noch besser ab. Im Schnitt waren sieben bis acht Prozent p.a. drin. Findet das Fondssparen im Mantel einer Rentenversicherung statt, fällt die Nettorendite etwas geringer aus, weil die Assekuranzen ebenfalls Kosten berechnen – zum Teil sehr hohe, wie Verbraucherschützer kritisieren. Wie bei Rürup-Verträgen auch sollten sich selbstständig Tätige und Freiberufler deshalb die Kosten dieser Altersvorsorge auf ihren Sparbetrag und die Laufzeit hochrechnen lassen. Nur so können Selbstständige entscheiden, ob sich eine private Rentenversicherung am Ende lohnt. Laut Stiftung Warentest kann eine günstige Fondspolice ein renditebringender Baustein in der Altersvorsorge sein. Doch nur wenige seien so gut, dass sie als Alternative zum günstigen privaten Fondsparplan taugen.

Fondsgebundene Rentenversicherung punktet mit Steuervorteilen

Erfahrenen Anlegern, die ihr Portfolio öfter umschichten, bringt ein Versicherungsmantel jedoch Vorteile.  Selbstständige zahlen bei dieser Altersvorsorge für Fondswechsel keine Steuern und Gebühren, wie im Privatdepot, selbst wenn sie die Anlage mehrmals im Jahr ändern. Auf Fondsgewinne fallen keine Steuern an, solange das Vermögen in der Versicherung bleibt. Anbieter wie Europa, Debeka oder Allvest ermöglichen zudem flexible Ein- und Auszahlungen, letztere auch schon vor Rentenbeginn. „Wollen Freiberufler und Selbstständige als Altersvorsorge einfach regelmäßig Geld anlegen und sich nicht aktiv darum kümmern, braucht es aber keinen Versicherungsmantel“, meint Vorsorgeexperte Morgenstern. Dann sei ein kostengünstiger ETF-Sparplan, der das Risiko breit streut, die bessere Wahl.

Tipp: Lesen Sie in einem weiteren biallo-Ratgeber, wer im direkten Vergleich besser abschneidet: die fondsgebundene Rentenversicherung oder der ETF-Sparplan.

Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung können Selbstständige – im Gegensatz zur Rürup-Rente – in der Ansparphase nicht steuerlich geltend machen. Dafür winken bei der Auszahlung Steuervorteile. Zudem können Freiberufler entscheiden, wann und in welcher Form das Geld ausgezahlt wird: als lebenslange Rente, in jährlichen Raten oder auf einen Schlag. Fließt der angesparte Betrag als Einmalzahlung, fallen auf die erwirtschafteten Erträge in der Regel Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer an. Lief die private Rentenversicherung mindestens zwölf Jahre und sind Selbstständige bei der Auszahlung 60 Jahre oder älter, müssen sie jedoch nur die Hälfte des Ertrags mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Im Todesfall zahlt die Versicherung den Restbetrag an die Hinterbliebenen aus.

Tipp: Einmalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen, die Selbstständige vor dem Jahr 2005 abgeschlossen haben, bleiben ganz steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden.

Rente gekürzt: Selbstständige müssen bei Altersvorsorge aufs Kleingedruckte achten

Wer sich für eine monatliche Zahlung entscheidet, muss nur einen kleinen Teil der Rente versteuern. Wie hoch dieser Ertragsanteil ausfällt, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Rufen 60-Jährige die Rentenleistung ab, versteuern sie 22 Prozent. Beim regulären Rentenbeginn mit 67 sind es nur 17 Prozent. Selbstständige, die sich eine lebenslange Rente auszahlen lassen möchten, sollten allerdings die Vertragsbedingungen genau studieren. Die Rentenfaktoren, mit denen Versicherer die Rentenleistung berechnen, sind häufig so niedrig, dass nur über 100-jährige Greise ihr angespartes Kapital vollständig ausbezahlt bekommen. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet, dass 10.000 Euro Fondsvermögen einer Rente von 30 Euro entsprechen. Wer 150.000 Euro angespart hat, bekommt also eine Monatsrente von 450 Euro. Beträgt der Rentenfaktor 25, sind es nur 375 Euro – rund 17 Prozent weniger. Freiberufler und Selbstständige, die eine private Rentenversicherung als Altersvorsorge abschließen möchten, sollten auf einen hohen Rentenfaktor achten, der vertraglich garantiert ist. Manche Assekuranzen haben den Rentenfaktor nämlich nachträglich gesenkt, sprich die Rente gekürzt, und dies mit sinkenden Kapitalmarktrenditen begründet. Zu Unrecht, wie das Landgericht Köln in einem aktuellen Fall entschied (Az. 26 O 12/22). Verbraucherzentralen gehen gerichtlich gegen mehrere Versicherer vor, die entsprechende Klauseln in ihren Verträgen verwenden – auch bei geförderten Riester-Renten. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht allerdings noch aus. Betroffene sollten einer Rentenkürzung umgehend widersprechen, raten Verbraucherschützer (https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/finanzen/altersvorsorge/private-rentenversicherung-rentenkuerzungen-unwirksam).

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Basisrente, können Freiberufler und Selbstständige eine private Rentenversicherung meist jederzeit kündigen und sich den Rückkaufswert der Police auszahlen lassen. Dadurch ist die private Altersvorsorge jedoch nicht pfändungssicher, sollten selbstständig Tätige Insolvenz anmelden müssen.  

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://biallo.link/ly7965ds/

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