„Zum Juli gibt es wieder ein deutliches Rentenplus.“ – Seit 2012 beginnt die Berichterstattung über die turnusmäßige Rentenerhöhung jedes Jahr mit diesem Satz – mit der Ausnahme von 2021.

Dieses Mal beträgt das Plus 4,57 Prozent. Und dazu ist ein Novum zu verzeichnen: Das Plus gilt in Ost und West gleichermaßen. Zukünftig kann man – wenn es um den aktuellen Rentenwert und die Rentenerhöhung geht – die Unterscheidung zwischen Ost und West vergessen. Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Einen Antrag muss dafür niemand stellen.

Auch die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten werden entsprechend erhöht. Wer also – wie viele Witwen und Witwer – zugleich eine Alters- und eine Hinterbliebenenrente erhält, verzeichnet bei beiden Renten ein Plus von 4,57 Prozent.

Wichtig zudem: Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner können ab Juli 2024 mit einem monatlichen Sonderzuschlag von 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent rechnen. Insgesamt beträgt die Rentenerhöhung für sie bis zu 12,41 Prozent.

Der aktuelle Rentenwert steigt um 4,57 Prozent und beträgt damit statt bislang 37,60 Euro im Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 nun 39,32 Euro – und zwar einheitlich in Ost und West. Dies entspricht einem Anstieg von 4,57 Prozent. Entsprechende Rentenanpassungsmitteilungen wurden teilweise schon im Mai verschickt. Wenn Sie zum Beispiel bislang brutto eine Rente von 1.500 Euro erhalten haben, können Sie ab Juli dieses Jahres mit 1.568,55 Euro rechnen.

Für die Rentendiskussion und die Festlegung der Rentenerhöhung spielt der sogenannte „Standardrentner“ eine zentrale Rolle. Bei der Berechnung der Standardrente wird unterstellt, dass eine fiktive Person 45 Jahre lang jedes Jahr genau durchschnittlich verdient und entsprechend Rentenbeiträge zahlt. Dieser Standardrentner käme 2024 auf (45 x 39,32 Euro =) 1.769,40 Euro Bruttorente monatlich, wovon im Schnitt 11,55 Prozent an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Es verbleiben 1.565,03 Euro – vor Steuern. Im Einzelfall müssen die Betroffenen eine Einkommenssteuererklärung abgeben und es kommt zu einer Steuernachforderung des Finanzamtes. Dies betrifft bislang allerdings überwiegend nur Rentenbezieher mit zusätzlichen Einkünften – etwa aus Vermietung.

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