Wer vom Jobcenter als Teil des Bürgergelds (vorher ALG II) die Miete bezahlt bekommt, der kann, sollte es Rückerstattungen der Mietzahlungen etwa wegen Mietwuchers geben, diese nicht beanspruchen. Denn der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass diese Erstattungen auf den Sozialleistungsträger übergehen (Az.: VIII ZR 150/23).
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