Anfang April 2024 wurde Genuss-Cannabis unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen legalisiert. Die entsprechende Gesetzgebung hat die Thematik der Wirkung von Cannabis in teilweise emotionale Diskussionen gebracht. Dabei ging es um Suchtpotential, Wirkung als medizinisches Produkt etc. Unabhängig von der Legalisierung des Genuss-Cannabis finden cannabishaltige Produkte bereits seit vielen Jahren Einsatz in der Medizin. Hier spricht man von Medizinal-Cannabis bzw. von Cannabis zu medizinischen Zwecken: Dies umfasst Cannabisblüten und -extrakte (Öle) sowie einige Fertigarzneimittel, alle mit standardisiertem Gehalt an wirksamen Substanzen (THC und /oder CBD). Bisher fielen die Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz und wurden bei der Verschreibung über gesonderte Rezepte (gelb) verordnet. Parallel zur Gesetzgebung des Genuss-Cannabis erfolgte nun ebenfalls eine gesetzliche Änderung im Hinblick auf den Status als Betäubungsmittel, die u.a. zu Änderungen in der Verordnung von Medizinal-Cannabis Produkten führen. Bei Multiple Sklerose (MS) findet Medizinal-Cannabis Einsatz in der symptomatischen Therapie, u.a. bei MS bedingter Spastik.

Die Diskutanten gehen u.a. der Frage nach, was die mit der Legalisierung verbundenen Änderungen in der Gesetzgebung für die Versorgung der an Multiple Sklerose erkrankten Menschen bedeuten. Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl, renommierte Expertin auf dem Gebiet des Einsatzes von Medizinal-Cannabis wird einen Überblick geben und zusammen mit Prof. Dr. Judith Haas, Vorsitzende des DMSG-Bundesverbandes, sowie Prof. Dr. Ralf Gold, Vorsitzender des Ärztlichen Beirates des DMSG-Bundesverbandes, für eine Frage- und Antwortrunde zur Verfügung stehen.

Termin: Donnerstag, 23. Mai 2024, 18:00-19:00 Uhr

Anmeldung über die Website des DMSG-Bundesverbandes: https://www.dmsg.de/…

Redaktion: DMSG-Bundesverband – 14.05.2024

Über den Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V.

Hintergrund:
Der DMSG-Bundesverband e.V., 1952/1953 als Zusammenschluss medizinischer Fachleute gegründet, vertritt die Belange Multiple Sklerose Erkrankter und organisiert deren sozialmedizinische Nachsorge.

Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft mit Bundesverband, 16 Landesverbänden und derzeit mehr als 750 örtlichen Kontaktgruppen ist eine starke Gemeinschaft von MS-Erkrankten, ihren Angehörigen, 4.186 engagierten ehrenamtlichen Helfern und 251 hauptberuflichen Mitarbeitern. Insgesamt hat die DMSG rund 42.000 Mitglieder.

Mit ihren umfangreichen Dienstleistungen und Angeboten ist sie heute Selbsthilfe- und Fachverband zugleich, aber auch die Interessenvertretung MS-Erkrankter in Deutschland. Schirmherr des DMSG-Bundesverbandes ist Christian Wulff, Bundespräsident a.D.

Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems (Gehirn und Rückenmark), die zu Störungen der Bewegungen, der Sinnesempfindungen und auch zur Beeinträchtigung von Sinnesorganen führt. In Deutschland leiden nach Zahlen des Bundesversicherungsamtes mehr als 240.000 Menschen an MS. Trotz intensiver Forschungen ist die Ursache der Krankheit nicht genau bekannt.

MS ist keine Erbkrankheit, allerdings spielt offenbar eine genetische Veranlagung eine Rolle. Zudem wird angenommen, dass Infekte in Kindheit und früher Jugend für die spätere Krankheitsentwicklung bedeutsam sind. Welche anderen Faktoren zum Auftreten der MS beitragen, ist ungewiss. Die Krankheit kann jedoch heute im Frühstadium günstig beeinflusst werden. Deutschlandweit sind schätzungsweise 280.000 Menschen an Multipler Sklerose erkrankt, weltweit etwa 2,8 Mio. Menschen.

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