Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 4. April 2024 wurde beschlossen, das Grundkapital der Biofrontera AG (Frankfurt Stock Exchange: B8F) von EUR 63.807.058,00 auf EUR 3.038.431,00 zu reduzieren, wobei das Zusammenlegungsverhältnis 21:1 beträgt. Im Anschluss an diesen Beschluss und mit der Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand beschlossen, eine Barkapitalerhöhung durchzuführen, bei der bis zu 3.038.431 neue Stückaktien ausgegeben werden, wobei den Bestandsaktionären ein Bezugsrecht gewährt wird. Der Bezugspreis für jede neue Aktie beträgt EUR 1,10.

Beide Maßnahmen werden nun gleichzeitig wertpapiertechnisch wie folgt umgesetzt:

Am 13. Mai 2024 wird der Handel mit den Biofrontera-Aktien unter der bisherigen ISIN DE0006046113 eingestellt. Ab dem 14. Mai 2024 werden die Aktien der Biofrontera AG unter der neuen ISIN DE000A4BGGM7 (konvertierte Aktien) notiert.

Die Umsetzung der Kapitalherabsetzung in den Depots erfolgt durch die Zusammenlegung von jeweils 21 bisherigen Akten zu einer konvertierten Aktie. Ein Ausgleich für nicht durch 21 teilbare Bestände (Aktienspitzen) wird von den Depotbanken vorgenommen.

Die Bezugsrechte für die Kapitalerhöhung werden am 16. Mai 2024 in die Depots der Aktionäre mit Record Day 15. Mai 2024 eingebucht. Aus technischen Gründen wird somit ein Recht, eine neue Aktie zu beziehen, durch 21 Bezugsrechte im Depot dargestellt, und dementsprechend müssen 21 Bezugsrechte für den Bezug einer (1) neuen Aktie geliefert werden.

Ebenfalls am 16. Mai 2024 beginnt auch die Bezugsfrist für die neuen Aktien sowie der Handel mit den Bezugsrechten im Freiverkehr an der Wertpapierbörse Hamburg.

Aktionäre können auch über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinausgehend Zeichnungswünsche abgeben (sogenanntes Überbezugsrecht). Falls nicht alle neuen Aktien im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogen werden, werden die nicht bezogenen Aktien den Aktionären zugeteilt, die ihr Überbezugsrecht ausgeübt haben.

Die Deutsche Balaton hat der Gesellschaft bereits zugesagt, bis zu 1,6 Mio. neue Aktien zu zeichnen und zu übernehmen, was durch eine Backstop-Vereinbarung gesichert ist.

Das Bezugsangebot wird in Form eines öffentlichen Angebots durchgeführt, das gemäß den geltenden Vorschriften nicht die Erstellung und Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts erfordert. Aktionäre, die im Rahmen des öffentlichen Bezugsangebots Aktien zeichnen, erhalten nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zum Börsenhandel zugelassene, bereits bestehende Aktien. Dies wird durch ein Wertpapierdarlehen der Balaton-Gruppe ermöglicht, die ihrerseits dann die neuen nicht zum Handel zugelassenen Aktien erhält. Auf diese Weise wird vermieden, dass erst nach der Erstellung eines Wertpapierprospekts in mehreren Monaten börsenhandelbare Aktien geliefert werden können.

Die Bezugsfrist läuft vom 16. Mai 2024 (einschließlich) bis zum 31. Mai 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Nicht rechtzeitig ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Es erfolgt kein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte.

Biofrontera AG empfiehlt den Aktionären, sich vor der Ausübung ihrer Bezugsrechte und dem Kauf neuer Aktien über die aktuellen Bedingungen und Risiken zu informieren. Weitere Details zur Kapitalerhöhung und den Bezugsrechten sind auf der Website des Unternehmens verfügbar.

Nähere Informationen sind der Bekanntmachung über die Kapitalherabsetzung und dem Bezugsangebot zu entnehmen, die heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden und auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.biofrontera.com/de/investoren/aktuelle-kapitalmassnahme zum Download zur Verfügung stehen.

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