Meint ein Tierheim, ein vermitteltes Tier sei bei seinem Besitzer nicht gut aufgehoben, darf es dieses nicht einfach eigenmächtig zurückholen – selbst wenn der Besitzer womöglich gegen Vereinbarungen aus dem Überlassungsvertrag verstoßen hat. Mögliche Ansprüche müsse das Tierheim gerichtlich durchsetzen, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Hanau (Az.: 98 C 98/23).
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