Das Europäische Parlament hat ein Gesetz über den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Dort ist geregelt, welche KI zum Einsatz kommen darf und welche nicht: So dürfen beispielsweise KI-Systeme, die die Grundrechte der Menschen einschränken oder Demokratie und Rechtsstaatlichkeit untergraben, nicht zum Einsatz kommen. Die Details erklärt Axel Keller, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter bei Ecovis in Rostock.

Das neue Gesetz über KI, das die EU am 13. März 2024 verabschiedet hat, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung eines umfassenden Rahmens für den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien innerhalb der Europäischen Union.

Schlüsselfaktoren der Regulierung

Die Verordnung zielt darauf ab, sowohl Innovationen zu fördern als auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor den potenziellen Risiken von KI zu schützen. Das Gesetz umfasst verschiedene Aspekte, darunter ethische Standards, Datenschutz, Haftung und Transparenz. Dieser umfassende Ansatz spiegelt das Bestreben wider, eine ausgewogene Balance zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz grundlegender Rechte und Werte zu schaffen.

Unternehmen müssen sich auf KI-Regulierung einstellen

Unternehmen müssen insbesondere die Aspekte der ethischen Standards und der Haftung genau prüfen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme ethischen Grundsätzen entsprechen und sie müssen beachten, dass sie für mögliche Schäden haftbar sind, wenn diese Schäden durch den Einsatz von KI-Systemen entstehen.

Die Verordnung hat das Potenzial in verschiedenen Fachgebieten Änderungen zu bewirken. Veränderungen könnte es geben (Beispiele):

  • bei der automatisierten Entscheidungsfindung, etwa bei der Kreditvergabe, bei Bewerbungsprozessen oder in der Strafverfolgung,
  • bei Anforderungen an die Sicherheit, Genauigkeit und Ethik von KI-gestützten Diagnosen und Behandlungen im Gesundheitswesen,
  • beim Einsatz von KI-Robotern und der Automatisierung am Arbeitsplatz mit Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Schulung und Arbeitsplatzsicherheit.

Zu beachten ist, dass die genannten Beispiele noch allgemeine Überlegungen sind. Die tatsächlichen Auswirkungen des KI-Gesetzes werden in der Praxis erst nach und nach ersichtlich sein.

Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sind gerade Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sowie Händler und Entwickler für KI-Systeme in der Europäischen Union. „Unternehmen sollten sich von externen Beratern unterstützen lassen, um sich diesen neuen Anforderungen anzupassen und gleichzeitig ihr Potenzial für Innovation und Wachstum zu nutzen“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Axel Keller in Rostock.

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