Zum 1. April 2024 wurden die Einkommensgrenzen des Elterngelds neu geregelt. Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen und soll Verdienstausfälle in der Zeit nach der Geburt eines Kindes kompensieren, wenn Elternteile ganz oder teilweise aus dem Berufsleben aussteigen. Was genau sich geändert und welche Auswirkungen es im Geldbeutel hat, erläutern die ARAG Experten.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Nicht die Höhe der Zahlungen, sondern die Menge der Anspruchsberechtigten hat sich verändert. So erhalten nach den neuen Regelungen Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2024 zur Welt kamen, nur dann Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 200.000 Euro nicht übersteigt. Ab April 2025 wird diese Grenze noch eine Stufe weiter auf 175.000 Euro gesenkt. Bisher durften Familien mit bis zu 300.000 Euro deutlich mehr verdienen und waren dennoch anspruchsberechtigt. ARAG Experten wissen zudem, dass nun zwischen Alleinerziehenden und Paaren nicht mehr unterschieden wird; dies war bis zu dieser Neuerung anders.

Wie lange bekommt man gemeinsam Elterngeld?
Der Zeitraum, in dem Mütter und Väter sich mit dem Elterngeld gemeinsam Zeit für den Nachwuchs nehmen können, ist kleiner geworden: Der parallele Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für einen Monat möglich und muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Babys erfolgen. Wenn man mehr gemeinsame Familienzeit haben möchte, muss man finanziell also selbst vorsorgen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Änderung nicht für das ElterngeldPlus gilt. Solange sich mindestens ein Elternteil hierfür entschieden hat, kann der gleichzeitige gemeinsame Bezug weiterhin länger als die vier Wochen andauern.

Welches sind die Unterschiede zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Kurz gesagt erstattet das Elterngeld 65 Prozent des Einkommens, das in der Betreuungszeit des Kindes nicht verdient wird, bei geringen Einkommen sind es bis zu 100 Prozent. Beiden Eltern zusammen steht diese Summe für insgesamt 14 Monate zu; die Aufteilung kann relativ frei gewählt werden zwischen mindestens zwei und höchstens zwölf Monaten je Elternteil. Wird die Summe in dieser Zeit komplett in Anspruch genommen, spricht man vom Basiselterngeld.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, länger beim Baby zu bleiben. Dann kann mit dem ElterngeldPlus eine Variante gewählt werden, in der monatlich nur die halbe Summe gezahlt wird, die Laufzeit sich aber verdoppelt. Die ARAG Experten erwähnen ausdrücklich, dass sich an der Regelung als solcher nichts verändert hat, warnen aber vor zu simplen Rechnungen. Da die Elterngeldstelle die Beträge über ein vereinfachtes Verfahren aus dem Bruttoeinkommen errechnet, unterscheidet sich das Ergebnis in vielen Fällen von dem, was man selbst über sein Nettoeinkommen kalkuliert hat. Eine vorherige Beratung kann daher sinnvoll sein.

Was gilt bei der Geburt von Frühchen, Mehrlingen und behinderten Kindern?
Rücksicht nimmt der Gesetzgeber auf besondere Situationen im Rahmen der Geburt. So können Eltern unter bestimmten Umständen weiterhin mehr als einen Monat gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen – nämlich immer dann, wenn die Lage des Neugeborenen einen höheren Betreuungsschlüssel erfordert. Die ARAG Experten nennen hier konkret Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zu Welt kommen, Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlingsgeburten sowie Babys mit Behinderung oder neugeborene Geschwister von bereits vorhandenen behinderten Kindern.

Wer bekommt eigentlich Elterngeld?
Abgesehen von der Grenze bei der Gehaltsklasse bleibt der Personenkreis der Anspruchsberechtigten laut ARAG Experten derselbe: Elterngeld erhalten sowohl Angestellte und Beamte als auch Selbstständige sowie Hausfrauen und -männer genauso wie Erwerbslose. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro für Eltern, die vor der Geburt des Kindes gar kein Einkommen hatten oder bei denen die Berechnung der Elterngeldstelle weniger als 300 Euro ergibt. Auch die Deckelung der Bezugshöhe bleibt dieselbe: Der ausgezahlte Höchstbetrag überschreitet 1.800 Euro nicht. Eine etwaige Lücke zum vorherigen Einkommen bleibt unersetzt.

Erhalten auch Alleinerziehende Elterngeld?
Die finanziellen Rahmenbedingungen für das Elterngeld sind für Alleinerziehende die gleichen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass der alleinerziehende Elternteil steuerrechtlich als alleinerziehend gelten muss, d.h. er muss mit dem Kind in einem Haushalt leben, darf aber nicht mit einem anderen Partner zusammenwohnen. Zudem dürfen Alleinerziehende für den Elterngeldanspruch gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein und müssen das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Alleinerziehenden stehen unter diesen Voraussetzungen auch die Partnermonate beim Basiselterngeld und damit insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Auch zusätzliches ElterngeldPlus erhalten sie bis zu vier Monate lang.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/…

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel