Fahrzeugfunktionen, Navi und Infotainment schön übersichtlich gebündelt auf einem Display für optimalen Bedienkomfort – so weit, so gut in der Theorie. Jedoch stellt sich die Frage, wie es um die Sicherheit bei einer Bedienung während der Fahrt bestellt ist. Der Automobilclub KS e.V. zu den Fallsticken moderner Fahrzeugbedienung per Touchscreen.

Displays mit Touchscreen sind heute aus modernen Fahrzeugen nicht mehr wegzudenken. Dabei werden sie zunehmend größer, sind mit Informationen oft überfrachtet oder angesichts einer komplexen Menüführung sehr aufmerksamkeitsfordernd. Zugleich werden mehr und mehr Funktionen – sowohl für die Fahrzeugbedienung als auch das Infotainment sowie das Navi – in einer zentralen Steuereinheit auf der Mittelkonsole gebündelt. Vor dem Siegeszug der Displays hatten Schalter und Tasten im Fahrzeug fest zugewiesene Funktionen: Sitzheizung, Klimaanlage, Autoradio – alles konnte im Zweifelsfall ertastet werden, ohne den Blick von der Straße abzuwenden. Anders gestaltet sich heute die Situation bei der Bedienung diverser Funktionen über ein Display.

Die Aufmerksamkeit geht weg von der Straße hin zum Display

Um zur gewünschten Funktion zu gelangen, gilt es in der Regel, sich zunächst durch ein Navigationsmenü hindurchzuklicken. „Die Crux dabei ist: Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss dazu den Blick vom Geschehen im Straßenverkehr abwenden und die Aufmerksamkeit der Bedienung des Displays widmen. Und das kann hochgefährlich werden“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V. Denn während der Blick auf das Display wandert, wird die Strecke im Blindflug zurückgelegt. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sind das pro Sekunde knappe 14 Meter, auf der Autobahn bei 120 km/h in einer Sekunde sogar rund 33 Meter.

StVO: kurze, angepasste Blickzuwendung zum Gerät

Und wie sieht es rechtlich mit den elektrischen Geräten bzw. Displays beim Fahren aus? § 23 (1a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass der Fahrzeuglenker während des Fahrens „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen [darf], wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“ KS Pressesprecherin Finsterwalder: „Der springende Punkt ist hier die angepasste Blickzuwendung zum Gerät. Während auch nur zwei Sekunden eine quasi blind zurückgelegte Strecke von fast 30 Metern innerorts und mehr als 75 Metern bei Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn ausmachen, genügen diese zwei Sekunden oftmals nicht, um die gewünschte Funktion ab- oder zuzuschalten – vor allem bei ungewohnten Leihwagen, unzulänglicher Menüführung oder zu großen Displays ist das oft eine große Herausforderung. Konkret: Muss beispielsweise in einem Untermenü erst langwierig nach dem Abblendlicht oder der Scheibenwischergeschwindigkeit gesucht werden, kann schnell ein Fußgänger oder ein ausscherendes Fahrzeug übersehen oder der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto unterschritten werden.“

Studie bestätigt: Ablenkung der Autofahrer durch moderne Technik klar gestiegen

In ihrer Studie „Ablenkung und moderne Technik“ aus dem vergangenen Jahr konnte die Allianz aufzeigen, dass die Fahrerablenkung durch moderne Technik – die Benutzung von Handys während der Fahrt war hier mit berücksichtigt – deutlich gestiegen ist. Seit 2021 integriert übrigens auch die Polizei die Kategorie „Ablenkung“ in ihre Unfallaufnahme. Damit schlagen sich diese Zahlen ebenfalls in den entsprechenden amtlichen deutschen Statistiken nieder. So verletzten sich 2021 laut Statistischem Bundesamt 8.233 Menschen bei Unfällen, in denen Ablenkung eine Rolle spielte – 117 Menschen starben, was nahezu fünf Prozent aller Getöteten (2.562) entspricht. Für Jörg Kubitzki, den Studienautor und Sicherheitsforscher im Allianzzentrum für Technik, bestätigt sich damit auch erstmals für Deutschland, dass Ablenkung heute die am meisten unterschätzte Unfallursache auf unseren Straßen ist.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für mehr Umweltschutz und Energiesparen im gesamten Bereich des automobilen Verkehrs. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.

Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen –, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

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