Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat bekannt gegeben, dass die Leistungen der Hausarztpraxen in Baden-Württemberg nicht mehr voll vergütet werden. Rückwirkend müssen die Praxen ab dem vierten Quartal 2023 Abschläge befürchten. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg spricht von einem verheerenden Signal an alle Praxisteams, die bei einem wachsenden Hausärztemangel an der Belastungsgrenze arbeiten. Der Verband empfiehlt den Praxen über die Verträge zur Hausarztzentrieren Versorgung (HZV), ihre finanzielle Basis auf sichere Beine zu stellen.

Für das Honorar der Kassenärzt:innen steht in der Regelversorgung eine feste Gesamtvergütung zur Verfügung. Wenn diese Vergütung nicht ausreicht, wird ein Teil der Leistungen nicht voll bezahlt. Nachdem nun fast zehn Jahre lang diese Budgetierung für Hausärzt:innen in Baden-Württemberg ausgesetzt war, müssen die Praxen rückwirkend ab dem vierten Quartal 2023 mit Kürzungen rechnen.

Wie einzelne Praxen von der Budgetierung betroffen sind, erfahren sie mit der kommenden Abrechnung. Dies sei untragbar, kritisiert die Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Dr. Susanne Bublitz: „Bei fast 1.000 freien Hausarztsitzen in Baden-Württemberg und dem wachsenden Versorgungsdruck, den alle Praxen jeden Tag spüren, ist diese Wiedereinführung der Budgetierung für Hausarztpraxen ein Armutszeugnis fehlgeleiteter Honorarpolitik. Die Zukunftsaussichten der hausärztlichen Versorgung sind ohnehin schon desolat, denn fast 40 % der Hausärzt:innen sind über 60 Jahre alt. Nun werden die Rahmenbedingungen für unsere Praxen noch unattraktiver, noch weniger planbar und es wird ein weiterer Grund für junge Ärzt:innen geschaffen, sich gegen die Hausarztmedizin zu entscheiden und ältere Kolleg:innen werden es sich zweimal überlegen, ihre Praxis offen zu lassen.“

Umso wichtiger sei es jetzt für die Praxen, sich durch die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) vor möglichen Honorarkürzungen zu schützen, erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorstandsvorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg und ergänzt: „Die HZV ist die deutlich bessere Alternative zur Regelversorgung, auf die alle Kassenpatient:innen einen gesetzlichen Anspruch haben. In der HZV werden die Praxen nicht für das Erbringen einzelner Leistungen vergütet, sondern erhalten Pauschalen für die ganzheitliche Versorgung der Patient:innen. Das Honorar ist transparent, kalkulierbar und schafft Planungssicherheit. HZV-Patient:innen profitieren von einer besseren hausärztlichen Versorgung, wie wissenschaftliche Untersuchungen seit vielen Jahren belegen. Gerade jetzt trägt die HZV entscheidend dazu bei, die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu erhalten.“

Über Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg ist einer von 18 Landesverbänden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Er vertritt die Interessen von über 4.300 Hausärztinnen und Hausärzten in Baden-Württemberg gegenüber der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und den Landesministerien. Alle Aktivitäten des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg sind auf der Website des Landesverbandes (hausarzt-bw.de) ersichtlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg
Kölner Straße 18
70376 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 21747500
http://www.haevbw.de

Ansprechpartner:
Felix Bareiß
Pressesprecher
Telefon: +49 (711) 21747-547
E-Mail: felix.bareiss@hausarzt-bw.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel