Anlässlich des morgigen Welt-Down-Syndrom-Tages (21.3.) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Wie von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. sowie anderen Experten vorhergesagt, ist der nicht-invasive Pränataltest (NIPT), der im Juli 2022 in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde, binnen kurzem zu einer Regeluntersuchung der Schwangerenvorsorge geworden. Das belegen die mittlerweile vorhandenen Daten klar und deutlich. Demnach macht inzwischen mehr als jede dritte Schwangere von dem Test, mit dem im Blut von Schwangeren nach Fehlverteilungen der Chromosomen 13, 18 und 21 bei ihren Kindern gefahndet werden kann, auch Gebrauch. Die ALfA hatte früh darauf hingewiesen, dass die vermeintlich enge Beschränkung auf „Risikoschwangere“ von Anfang an pure Augenwischerei war, da ,versäumt‘ wurde, die Durchführung des Tests an klar definierte Risikoprofile zu koppeln.

Nichts vermag darüber hinwegzutäuschen, dass heute mit dem NIPT in aller erster Linie nach Kindern mit Down-Syndrom (Trisomie 21) gefahndet wird und ihre entsprechende ,Markierung‘ in den allermeisten Fällen einem Todesurteil gleichkommt. Wie das mit Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz –, Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden‘ – in Einklang zu bringen sein soll, dürfte das Geheimnis des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bleiben. Mit der Aufnahme des NIPT in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen werden die bisher nur unzureichend eingelösten Versprechen einer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie einer ,inklusiven Gesellschaft‘ ad absurdum geführt.

Ferner muss davon ausgegangen werden, dass ein zur Regeluntersuchung mutierter NIPT auch dazu führt, dass Schwangere aufgrund von falsch-positiven Testergebnissen völlig gesunde Kinder abtreiben lassen, worauf etwa der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik – von der Forschung in die klinische Anwendung“ (vgl. S. 64f) bereits 2013 hingewiesen hatte.

Daher begrüßt die ALfA den interfraktionellen Antrag (Bundestagsdrucksache 20/10515), mit dem mehr als 120 Abgeordnete ein Monitoring des NIPT fordern. Dass dieser erst im April im Bundestag behandelt werden soll und nicht, wie ursprünglich geplant, am morgigen Welt-Down-Syndrom-Tag (21.3.), ist überaus bedauerlich. Hier wäre Symbolpolitik, um welche Regierung und Parlament sonst selten verlegen sind, endlich einmal am Platze gewesen.“

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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