Wie jedes Jahr muss zum 1. März das Versicherungskennzeichen eines Kleinkraftrades ausgetauscht werden. Ansonsten können sich Halterinnen und Halter von Mofa, Moped & Roller schnell strafbar machen. Doch der neue Versicherungsschutz ist schnell eingestielt. Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) klärt auf, wie das geht und worauf zu achten ist.

Schwarz waren die Zahlen und Buchstaben auf den Kennzeichen im letzten Versicherungsjahr. Blau werden sie diesmal sein, genauer ab dem 1. März 2024 – und sind dann bis zum 28. Februar 2025 gültig. Stichtag ist alljährlich der 1. März. Er markiert den Beginn des neuen Versicherungsjahres bei der Haftpflichtversicherung.

Wer darüber hinaus noch mit dem alten Schild unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz, kann bei einem Unfall für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden und macht sich zudem strafbar. Das gilt übrigens auch, wenn das Kleinkraftrad lediglich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist. Doch soweit lassen es die meisten Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas, Mokicks, Rollern oder Elektro-Kleinkrafträdern und noch einigen anderen Fahrzeugen, die ohne amtliche Zulassung gefahren werden dürfen, gar nicht erst kommen.

Das klassische Blechschild am Heck des Zweirads ist schnell ausgetauscht. Wer seit 2021 stattdessen eine bei einigen Anbietern alternativ erhältliche Kennzeichenfolie verwendet, klebt einfach den neuen „Versicherungsaufkleber“ auf die dafür vorgesehene Trägerplatte. Damit wird dokumentiert, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Ob als Folie oder Blech, das Versicherungskennzeichen gibt es nicht beim Straßenverkehrsamt, sondern – wie der Name bereits vermuten lässt – über die jeweilige, frei wählbare Versicherung. Sie kommt für Schäden auf, die man mit dem eigenen Fahrzeug bei anderen verursacht. Dieser Versicherungs-Pflichtteil kann auf freiwilliger Basis ergänzt werden. Wer Schäden am eigenen Zweirad, zum Beispiel durch Sturm, Hagel, Wildunfall oder Überschwemmung absichern möchte, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese ist auch bei Diebstahl nützlich und aus Sicht des ifz empfehlenswert. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugarten werden Mofa, Moped & Co deutlich häufiger gestohlen.

Übrigens, wer noch keine Zeit hatte das Schild nach dem 1. März auszutauschen: „Nur“ ein Bußgeld droht ebenso wegen Fahrens ohne das gültige Kennzeichen, auch wenn die Versicherung bereits ordnungsgemäß verlängert und der Versicherungsnachweis vorhanden ist.

Gute Gelegenheit für den Frühjahrs-Check

Bitte beim Wechsel des Versicherungskennzeichens auch schnell ein paar sicherheitsrelevante Fahrzeug-Checks vornehmen. Dabei ist vor allem die Überprüfung der Bremsen wichtig. Sind die Bremsbeläge noch ausreichend dick? Sind die Bremsscheiben in Ordnung, oder haben sie starke Riefen oder gar Risse? Im Funktionscheck noch Bremsdruck und Bremswirkung prüfen.
Wie steht es um die Funktionen der Beleuchtung? Sind Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung, Stand-, Abblend- und Fernlicht in Ordnung? Danach die Funktion der Blinker und des Bremslichts durch Betätigen der jeweiligen Schalter und Hebel prüfen. Die Armaturenbeleuchtung nicht vergessen. Und natürlich die Reifen. Gibt es Beschädigungen oder Risse an den Flanken oder auf der Lauffläche? Reicht die Profiltiefe noch aus? Schon vor Erreichen des gesetzlichen Minimums von einem Millimeter ist ein Reifenwechsel ratsam. Hat der Reifendruck noch den empfohlenen Wert? Generell sollte der Reifendruck etwa alle 14 Tage bei kalten Reifen kontrolliert bzw. korrigiert werden.

Diese „kleine Durchsicht“ ist auch für weniger technisch und handwerklich Versierte machbar. Im Zweifelsfall und je nach den eigenen Fähigkeiten sollte aber der Rat eines Fachbetriebs hinzugezogen werden.
Selbstverständlich darf und sollte der Frühjahrscheck auch gründlicher ausfallen. Zentrale Tipps liefert die Checkliste für den Saisonstart, die unter www.ifz.de gratis für alle Interessierten bereit liegt.

 

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