Die Entscheidung, eine Weiterbildung zum Handwerksmeister zu machen, sei eine Investition in die berufliche Zukunft. In der Regel kämen für den Meisterkurs und die Meisterprüfung Kosten zwischen 8.000 und 10.000 Euro auf einen Prüfling zu. „Wer nach der Gesellenprüfung nicht erst Berufserfahrung sammelt und Geld beiseitelegt, hat verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für die Weiterbildung zu stemmen“, sagt Alexander Dirks. So gebe es neben dem Aufstiegs-BAföG, der steuerlichen Geltendmachung oder auch der nachträglich zu beantragenden Meisterprämie im Handwerk eben auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen, die eine Kostenübernahme der Gebühren für die Vorbereitung und die Prüfung selbst regelt.
Unternehmen investieren mit einem solchen Schritt in die Fähigkeiten und das Know-how ihrer Mitarbeiter, so der Experte: „Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Weiterbildungen finanzieren, steigern die eigene Attraktivität und haben im Idealfall am Schluss einen zufriedenen, gut qualifizierten und produktiveren Arbeitnehmer.“ Allerdings sollten sich die entstehenden Kosten über kurz oder lang amortisieren. Dazu brauche es klare Regelungen. Denn auch der Mitarbeiter selbst steigere durch eine Weiterbildung seinen Marktwert und könne anspruchsvolle Tätigkeiten ausüben. „Wenn ein solcher Mitarbeiter allerdings direkt nach vollendeter Weiterbildung aus dem Betrieb ausscheidet, bleibt das Unternehmen auf den Weiterbildungskosten sitzen“, weist Dirks hin. „Auch das zusätzliche Wissen des Arbeitnehmers ist für den Betrieb in einem solchen Fall passé.
Rückzahlungsvereinbarungen in Kombination mit einer Betriebsbindung können das Unternehmen vor einem solchen Szenario schützen. Hierzu sei eine umfassende arbeitsrechtliche Vereinbarung erforderlich, die bereits vor Antritt der Weiterbildung vereinbart werde und die Investition des Unternehmens absichere. Klar geregelt müsse sein, welche Kosten der Weiterbildung in welcher Höhe übernommen würden und ob bei einer Freistellung eine Lohnfortzahlung festgelegt werde. „Es empfiehlt sich, in dem Vertrag möglichst genau festzuhalten, in welcher Staffelung eine Rückzahlung bei einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen nach abgeschlossener Meisterausbildung vonstattengeht“, so der Experte der Handwerkskammer. Je länger eine Weiterbildung dauere, desto länger könne die Betriebsbindung festgelegt werden. Allerdings müsse diese angemessen sein. „Hier sollten sich Unternehmen unbedingt rechtlich beraten lassen“, sagt Alexander Dirks. „Dann ist auch gewährleistet, dass eine vereinbarte Kostenübernahme seitens des Unternehmens bei einer korrekten rechtlichen Abwicklung für beide Seiten gewinnbringend ist.“
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