Aus Sicht der Stiftung Zukunft Berlin machte dieses Gespräch von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft mit dem Regierenden Bürgermeister am Freitag deutlich, dass beim ersten Schritt der geplanten Reform (hinsichtlich der Ordnung der Aufgaben und Zuständigkeiten in der Verwaltung) jetzt die Verwaltung im Dialog selbst Wege zur Umsetzung sucht. Damit wird endlich ernst genommen, dass es zur Verwaltungsreform kein Erkenntnisdefizit gibt, sondern ein Umsetzungsdefizit.
Die vorgesehenen Workshops unter Beteiligung der Experten aus der Verwaltung, von denen der erste bereits stattgefunden hat, müssen jedoch noch besser miteinander verbunden und ihre Ergebnisse müssen schneller ausgewertet werden. Vor allem muss die intensive Verknüpfung zwischen der Arbeit am Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz und der von der Senatsverwaltung für Finanzen zu leistenden Arbeit in den Workshops zur Neuordnung der Finanzierungsstrukturen gelingen und vom Regierenden Bürgermeister kontinuierlich begleitet und gegebenenfalls vorangebracht werden. Dazu bedarf es auch einer besseren Ausstattung der dieses Projekt steuernden Verwaltungseinheit.
Insbesondere gilt: Ohne eine Klärung der Finanzbeziehungen zwischen Senat und Bezirken wird es keine umfassende Verwaltungsmodernisierung geben. Die Senatsvorlage der Finanzverwaltung zu diesem Prozess sollte der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.
Die Stiftung Zukunft Berlin hält es für wichtig, dass der Senat noch im Jahr 2024 eine Gesetzesvorlage beschließt, die nicht nur Grundsätze, sondern auch Vorschläge für eine abschließende Konkretisierung und Verteilung der Aufgabenerledigung, zwischen der Senats- und der Bezirksebene enthält. Dann könnte das Abgeordnetenhaus diesen Impuls und seine Umsetzung sinnvoll unterstützen.
Die gesamte Berliner Politik muss verstehen, wie wichtig dieses Thema ist. Daher sind auch weitergehende Fragen, einschließlich der notwenigen Verfassungsänderungen, bereits in diesem Jahr so zu behandeln, dass noch in der laufenden Legislaturperiode darüber abgestimmt werden kann.
Die Entscheidung des Senats, weitere Aspekte der Reform (z. B. die Neuordnung der Struktur der Bezirksämter) im Gesetzgebungsverfahren nicht zu behandeln, sondern den Fraktionen zu überlassen, darf nicht dazu führen, dass der nichtakzeptable Status der Bezirksstadträte ungeklärt bleibt. Sie handeln bisher in Ordnungsaufgaben ohne jede fachliche, aber auch ohne jede parlamentarische Kontrolle und ausschließlich in eigener Verantwortung. Entsprechende kritische Fragen haben sich bereits im ersten Workshop zur Reform gestellt. Hier müssen grundlegende und auch rechtlich abgesicherte Entscheidungen vorbereitet werden.
SZB-Vorstandsmitglied Knoch betonte „Die Stiftung Zukunft Berlin wird sich am weiteren Verfahren zusammen mit den anderen eingeladenen Organisationen intensiv beteiligen. Wir sind so verblieben, dass die inhaltliche Arbeit auf Arbeitsebene geklärt wird und die Zivilgesellschaft im laufenden Prozess sowohl beim Agenda-Setting, wie bei der Auswertung beteiligt ist. Wir erwarten dann aber auch weiterhin, dass der Senat unsere Vorschläge offen aufnimmt und zügig Entscheidungen trifft.“
Die Stiftung Zukunft Berlin bündelt bürgerschaftliches Engagement und gibt ihm eine Stimme. In der Stiftung engagieren sich mehr als 500 Bürger:innen in mehr als 30 Initiativen mit jeweils fünf bis 40 ehrenamtlichen Mitgliedern. In einzigartigen und ergebnisoffenen Dialogformaten, darunter das Berlin-Forum, werden Positionen und Argumente der Zivilgesellschaft zusammengetragen und auf Augenhöhe an die Politik weitergegeben. Drei große Schwerpunkte prägen die Arbeit der SZB: erstens die großen Themen der Stadt, zweitens das Engagement für eine umfassende Kooperation zwischen Berlin und Brandenburg und drittens das Engagement für Europa als übergeordneter Bezugsrahmen für die Metropole Berlin.
Gegründet wurde die Stiftung 2006 aus dem Verein „Forum Zukunft Berlin“. Die Geschäftsführung der SZB hat seit Mai 2022 Beate Stoffers, ehemalige Bildungsstaatssekretärin, inne. Seit dem 13. Juli ist sie, neben Markus Dröge, auch Vorstandsprecherin der Stiftung. Der Vorstand setzt die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit und vertritt die Stiftung nach außen. Weitere Mitglieder des Vorstands sind Isabella Hermann, Christophe Knoch, Karin Kohler und Richard Meng. Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern: Henry Bren d’Amour, Jutta Croll, Andreas Gebhard (Vorsitzender), Martina Münch (stellv. Vorsitzende), Andrea Peters und Sabine Toepfer. Stifter der SZB war Dieter Rosenkranz (†).
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