Am 2. Februar 2024 entscheidet der Bundesrat über eine Initiative aus Bayern zur Leiharbeit in der Pflege. Abgestimmt wird über die Empfehlungen der Fachausschüsse des Rats zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Leiharbeit in der Pflege darf nicht zur Regel werden und auch nicht zu einem Konflikt zwischen fest angestelltem Personal und Leiharbeitnehmenden führen. Das Wichtigste ist, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, insbesondere durch ausreichend Personal und belastbare Ausfallkonzepte. Denn Leiharbeit ist auch Ausdruck der schwierigen Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden. Die Arbeitsbedingungen müssen vorrangig deutlich verbessert werden.

Der Einsatz von Springerpools ist nur dann sinnvoll, wenn genügend festes Pflegepersonal vorhanden ist. Angesichts der prekären Personalsituation in der Pflege ist es unwahrscheinlich, dass dies für die meisten Unternehmen eine nachhaltige Lösung ist.

Eigentlich sollte Leiharbeit in der Pflege verboten werden, wenn sich die Leiharbeitsunternehmen auf Kosten der Solidargemeinschaft bereichern. In Notfällen kann der Einsatz von Leiharbeit jedoch helfen, solange klare Regeln gelten.

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit liegt bei den Kranken- und Pflegekassen. Daher müssen sie die anfallenden Kosten für den Einsatz von im Bedarf notwendiger Leiharbeit zu 100 Prozent übernehmen. Für die Leiharbeitsunternehmen muss es eine Kostenbegrenzung geben. Sie sollten außerdem an den Ausbildungskosten beteiligt werden und es müssen Fragen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Mindestqualifikationen, gleichwertiger Bezahlung, Haftung und Vertragsverletzungen geklärt werden.

Die Vorschläge des Bundesrates, einen Preis- und Vergütungsdeckel einzuführen und einen externen Personalschlüssel für Springer- und Ausfallkonzepte zu vereinbaren, der über die Kranken- und Pflegekassen finanziert wird, sind genauso richtig wie das Ziel, gleichwertige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen, um Anreize für Leiharbeit einzudämmen.

Bei fehlender Wirksamkeit einzelner Maßnahmen müssen sie schnell anpassbar sein. Hierzu bedarf es einer Öffnungsklausel mit den Kranken- und Pflegekassen, diesen Weg auch zu gehen und die Finanzierung der Kosten vollständig sicherzustellen.“

Hinweis:

Von der Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen ist die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung, bei der Organisationen Mitarbeiter*innen über Gestellungsverträge langfristig an Unternehmen „ausleihen“. Daher treffen die o. g. Ausführungen nicht auf die Gestellung, wie sie beispielsweise von den Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz praktiziert wird, zu.

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats. 

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

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