Die enge Bindung der DSL an die DSG stellt sicher, dass die Mittel der Stiftung einzig dem DLA und dessen Arbeit zugutekommen und die Aufsicht über die Stiftung beim Kuratorium der DSG liegt, d.h. auch bei deren Zuwendungsgebern Bund und Land. Die Einrichtung eines Stiftungsvorstands erlaubt zugleich eine eigenständige Bewertung der Förderanträge des DLA und eine unabhängige Entscheidung über die Stiftungsmittel.
Die DLS wird die Leistung des DLA-Freundeskreises effektiv ergänzen. Der Freundeskreis hat die von ihm anhaltend großzügig bereitgestellten privaten Mittel aufgrund seiner Rechtsform als Verein in jedem laufenden Jahr an das DLA zu verausgaben, die DLS kann ergänzend dazu Privatvermögen auf Dauer an das DLA binden.
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