In den deutschen Apotheken sorgen politische Entwicklungen und technische Herausforderungen für Schlagzeilen. Die AfD’s Aufstieg und die klare Positionierung der Apothekenbranche gegen Extremismus, E-Rezept-Fehlerwarnungen und Kritik an der Krankenhausreform prägen die aktuelle Lage. Zusätzlich beeinträchtigt ein Software-Update den Apothekenbetrieb, während die Kostenübernahme für Adipositas-Medikamente weiterhin ausbleibt. Die Aufhebung von Festbeträgen für Kinderarzneimittel und neue Beschlüsse zur Einführung des E-Rezepts zeigen jedoch auch positive Entwicklungen.

Demokratie in der Zerreißprobe: Der Aufstieg der AfD und die Suche nach Resilienz

Inmitten steigender politischer Spannungen und einer zunehmend polarisierten Gesellschaft wirft der Aufstieg der Alternative für Deutschland (AfD) ernsthafte Fragen über die Zukunft der deutschen Demokratie auf. Mit Äußerungen wie "AfD mit absoluter Mehrheit kann die deutsche Geschichte wiederholen" sorgt die rechtspopulistische Partei für Kontroversen und mahnt zur Vorsicht.

Die AfD, 2013 gegründet, hat in den letzten Jahren an politischer Bedeutung gewonnen. Mit ihrem Anti-Einwanderungs- und Anti-EU-Kurs hat sie Anhänger mobilisiert, die sich von den etablierten Parteien abgewendet haben. Insbesondere in Zeiten der Flüchtlingskrise von 2015 und wirtschaftlicher Unsicherheiten fand die AfD Nährboden für ihre nationalistischen Standpunkte.

Die zentrale Frage lautet nun, ob die deutsche Demokratie in der Lage ist, diesem politischen Aufstieg effektiv entgegenzutreten. Experten betonen die Bedeutung eines proaktiven Ansatzes, der die Wurzeln des Extremismus bekämpft und Mechanismen schafft, um extremistischen Ansichten in der Gesellschaft zu begegnen.

Trotz eines starken Rechtsstaats und einer bewährten Gewaltenteilung steht Deutschland vor der Herausforderung, die demokratischen Prinzipien zu schützen und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Der politische Diskurs ist zunehmend von Spannungen geprägt, und die AfD hat in verschiedenen Regionen Deutschlands erhebliche Wahlerfolge verzeichnet.

Während einige argumentieren, dass die Demokratie in Deutschland widerstandsfähig genug ist, um extremistischen Ideologien zu widerstehen, fordern andere einen umfassenderen Ansatz. Dieser sollte nicht nur politische Maßnahmen umfassen, sondern auch auf Bildung, soziale Integration und wirtschaftliche Entwicklung abzielen, um den Nährboden für extremistische Ansichten zu beseitigen.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie die demokratischen Institutionen in Deutschland auf die Herausforderungen reagieren und ob sie in der Lage sind, die Grundwerte der Gesellschaft zu verteidigen. Der Kampf gegen den Aufstieg der AfD wird nicht nur politisch, sondern erfordert eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um die Stabilität der deutschen Demokratie zu gewährleisten.

Entschieden gegen Extremismus: Apothekenbranche sagt klipp und klar ‚Nein‘ zu rechtsradikalen Tendenzen und Desinformation

In der Apothekenbranche hat man sich lange Zeit passiv verhalten, die Augen verschlossen und das Unakzeptable toleriert. Doch nun wird deutlich, dass es an der Zeit ist, ein klares "Nein" zu rechtsradikalen Machtfantasien sowie zur Verbreitung von Desinformation, Hass und Hetze zu äußern.

Die Apothekenbranche hat sich bisher nicht aktiv gegen diese problematischen Entwicklungen positioniert. Doch angesichts der wachsenden Bedrohung durch rechtsradikale Ideologien und der Verbreitung von Desinformation wird es immer deutlicher, dass ein entschiedenes Handeln erforderlich ist.

Es ist an der Zeit, die Stimme zu erheben und klare Grenzen zu ziehen. Rechtsradikale Machtfantasien dürfen keinen Raum finden, und die Verbreitung von Desinformation muss entschieden bekämpft werden. In der Apothekenbranche müssen wir uns aktiv gegen Hass und Hetze positionieren, um einen Beitrag zu einer toleranten und offenen Gesellschaft zu leisten.

Die bisherige Zurückhaltung und das Wegsehen können nicht länger toleriert werden. Die Apothekenbranche muss sich bewusst werden, dass sie eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft trägt und aktiv dazu beitragen muss, extremistischen Tendenzen entgegenzutreten.

Es ist an der Zeit, gemeinsam ein starkes Zeichen zu setzen und klipp und klar "Nein" zu sagen. Nur durch eine konsequente Ablehnung rechtsradikaler Ideologien und eine aktive Bekämpfung von Desinformation können wir eine solidarische und respektvolle Gesellschaft fördern. In der Apothekenbranche sollten wir uns daher entschlossen für Werte wie Toleranz, Aufklärung und Gerechtigkeit einsetzen, um eine positive Veränderung herbeizuführen.

Unruhe um Krankenhausreform: Lauterbachs Alleingang sorgt für Kritik

Inmitten der Bemühungen um eine umfassende Krankenhausreform gerät Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in die Kritik wegen eines als Alleingang wahrgenommenen Vorgehens. Insbesondere Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, äußerte Bedenken und wirft dem Minister vor, Vertrauen verspielt zu haben.

Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass Lauterbach mit einem drohenden Scheitern der Krankenhausreform konfrontiert ist. Nachdem der Gesundheitsminister zuvor mit einem Alleingang in Bezug auf die Reform gedroht hatte, kam es zu einem Treffen mit Vertretern der Länder. Sorge kommentierte das Ergebnis als "Scherbenhaufen" und betonte, dass das mühsam wiederhergestellte Vertrauen der Länder erneut zerstört sei.

Besonders brisant ist die Anschuldigung, dass Lauterbach grundlegende Absprachen mit den Bundesländern gebrochen habe. Kritiker argumentieren, dass der Minister die Krankenhausreform möglicherweise sogar ohne die Zustimmung der Länder vorantreiben wolle. Ein Schritt, der als direkte Kampfansage an die Länder und Kliniken interpretiert wird, während die Insolvenzanmeldungen von Krankenhäusern weiter zunehmen.

Die Kritik an Lauterbach erstreckt sich über das Krankenhausreformprojekt hinaus. Tino Sorge weist darauf hin, dass der Minister in nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens umfassende Reformen angekündigt, jedoch bisher keine konkreten Konzepte vorgelegt habe. Die zugesagte Strukturreform zur GKV-Finanzierung und zur Pflegefinanzierung lässt ebenso auf sich warten wie das angekündigte Versorgungsgesetz, das seit über einem halben Jahr in der Abstimmung zwischen den Koalitionären festhängt.

Diese Verzögerungen und der als Alleingang wahrgenommene Schritt Lauterbachs werfen Fragen über die Durchsetzbarkeit und den Erfolg der geplanten Reformen auf. Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Kritik die wachsenden Spannungen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Gesundheitsreformen in Deutschland. Die Beteiligten im Gesundheitswesen zeigen sich zunehmend ungeduldig angesichts der ausbleibenden konkreten Maßnahmen und Absprachen.

Warnung vor E-Rezept-Fehlern: Apothekerkammer mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit

Im Bundesland Sachsen-Anhalt hat die Landesapothekerkammer vor potenziellen Problemen im Zusammenhang mit E-Rezepten gewarnt. In einem kürzlich versandten Rundspruch rief die Kammer zu erhöhter Aufmerksamkeit auf, nachdem Kollegen auf Unregelmäßigkeiten bei der Anzeige von verschriebenen Medikamenten in Apothekensoftware aufmerksam gemacht hatten.

Berichten zufolge wurden Fälle gemeldet, bei denen nicht die vom Arzt verordneten Präparate, sondern vollkommen andere Medikamente in der Apothekensoftware angezeigt wurden. Zum Beispiel wurde über Amlodipin-Tabletten verordnet, jedoch erschien nach der Übernahme der Daten auf dem Gematikserver Bisoprolol. Ein weiteres Beispiel umfasste die Verschreibung von Novalgin-Tabletten, jedoch wurde stattdessen in der Apothekensoftware Fosfomycin angezeigt.

Die Landesapothekerkammer betonte, dass solche Fehler schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten haben könnten. Glücklicherweise wurden potenzielle Gefahren durch aufmerksame Apothekenmitarbeiter vermieden, die die Unstimmigkeiten erkannten und die Patienten persönlich berieten.

Die Kammer appellierte nun an Apotheker, insbesondere bei der Belieferung von E-Rezepten an Stammkunden, bei auffälligen Erstverordnungen oder geänderten Wirkstoffstärken der Dauermedikation, verstärkt auf mögliche Fehler zu achten. Es wurde betont, die Art und Häufigkeit dieser Probleme zu dokumentieren, um die Ursachen der Fehler zu ergründen.

Um Arzneimitteltherapiesicherheits-(AMTS)-Risiken zu melden, wurde auf den Berichtsbogen für vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) hingewiesen, der der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zur Verfügung steht. Bei schwerwiegenden Fällen wurde klargestellt, dass der Hersteller-Support der Apothekensoftwarehäuser die erste Anlaufstelle ist. Die Geschäftsstelle der Apothekerkammer sollte ebenfalls informiert werden, um relevante Fälle zu sammeln und an die Gematik weiterzuleiten. Zudem besteht die Möglichkeit, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anonym Meldungen über "versorgungsrelevante Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendung der Telematikinfrastruktur" abzugeben.

EU plant drastische Kürzung: Eine Milliarde Euro aus Gesundheitsprogramm gestrichen

Inmitten globaler Herausforderungen und unvorhergesehener Entwicklungen plant die Europäische Union, eine Milliarde Euro aus dem EU4Health-Programm zu kürzen, um zusätzliche Mittel für dringliche Prioritäten wie die Unterstützung der Ukraine, Abschottungsmaßnahmen und Rüstungsausgaben zu mobilisieren. Diese Entscheidung soll am Donnerstag auf dem Ratsgipfel der EU diskutiert werden.

Ursprünglich wurde das EU4Health-Programm ins Leben gerufen, um als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie die Krisenvorsorge der EU zu stärken. Dabei sollte es eine klare Botschaft vermitteln: Das öffentliche Gesundheitswesen ist eine vorrangige Angelegenheit für die EU. Geplant war, das Programm als eines der Schlüsselinstrumente auf dem Weg zur europäischen Gesundheitsunion zu positionieren. Es sollte Mittel für verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung bereitstellen, darunter die Verbesserung der Gesundheit in der EU, Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahrenprävention, Zugang zu Arzneimitteln und den Ausbau der Gesundheitssysteme.

Die Kürzung von einer Milliarde Euro, was einem Fünftel des Gesamtbudgets des EU4Health-Programms entspricht, hat jedoch scharfe Kritik seitens Gesundheits-NGOs ausgelöst. In einem Brief an die belgische Ratspräsidentschaft äußert die EU4Health Civil Society Alliance, bestehend aus über 20 Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitssektor, große Besorgnis über diese geplanten Kürzungen und bezeichnet sie als "schockierend" und "unverhältnismäßig".

Die NGOs argumentieren, dass diese Kürzungen die Prioritäten und die strategische Planung der Gesundheitsfinanzierung für die verbleibenden Jahre des Finanzrahmens untergraben würden. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte zuvor betont, dass Gesundheit während ihrer Amtszeit um drei übergreifende Themen kreisen würde: Bereitschaft, Pflege und Schutz. Dies betone die Wichtigkeit, die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber zukünftigen Gesundheitsbedrohungen zu stärken, indem das Krisenmanagement verbessert, Gesundheitssysteme unterstützt und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung gewährleistet wird.

Die NGOs betonen, dass, auch wenn derzeit keine offensichtliche unmittelbare Gesundheitsbedrohung besteht, Gesundheitssysteme strategisch geplant werden müssen, um effektiv und robust zu sein. Die Entscheidung, Mittel aus dem EU4Health-Programm zu kürzen, wird von den NGOs als enttäuschend und schwer verständlich betrachtet. Sie hoffen darauf, dass die EU-Ratspräsidentschaft eine starke Stimme für die Gesundheit der EU-Bürger erheben wird und bieten ihre Unterstützung an, um eine Kürzung des Gesundheitsbudgets zu verhindern.

Technische Herausforderungen bei E-Rezept-Terminals: Update-Panne beeinträchtigt Apothekenbetrieb

In jüngster Zeit sind Apotheken, die das KoCoBox MED+ Kartenterminal in Verbindung mit einem Cherry-Kartenterminal nutzen, mit technischen Problemen konfrontiert. Der Grund hierfür liegt offenbar in einem fehlerhaften Software-Update, das in der Nacht zum Mittwoch auf dem Gematik-Server bereitgestellt wurde. Die Störungen führen dazu, dass in medizinischen Einrichtungen das Einlösen elektronischer Gesundheitskarten unter Umständen nicht möglich ist. Betroffene können jedoch weiterhin auf das manuelle Ersatzverfahren zurückgreifen.

Die Ursache der Störung wurde auf ein automatisches Update zurückgeführt, das bei einigen Nutzerinnen und Nutzern Schwierigkeiten verursacht. Laut dem Gematik-Fachportal sind Apotheken jedoch "nur in Einzelfällen betroffen". Um das Problem zu beheben, wurde das verantwortliche Kartenterminal-Update mittlerweile vom Server genommen. Die Gematik empfiehlt eine Entkopplung und Neuverbindung der Terminals zur Lösung des Problems. Allerdings erfordert dies einen Fernwartungseinsatz.

Trotz dieser vorübergehenden Schwierigkeiten wurde seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts in Deutschland am 1. Januar bereits ein Meilenstein von mehr als 52 Millionen elektronischen Verschreibungen erreicht. In den letzten sieben Tagen wurde laut dem TI-Dashboard der Gematik durchschnittlich täglich über eine Million E-Rezepte eingelöst. Praxen in Deutschland stellen pro Werktag etwa 1,5 Millionen digitale und analoge Rezepte aus.

Obwohl es zu Jahresbeginn Berichte über Probleme in Praxen und Apotheken gab, scheinen die anfänglichen Schwierigkeiten mittlerweile weitgehend behoben zu sein. Die Gematik meldete in den vergangenen Tagen keine größeren Störungen und betonte bereits am 10. Januar, dass das E-Rezept erfolgreich in der Regelversorgung angekommen sei.

BMG bestätigt: Krankenkassen erstatten weiterhin keine Kosten für Adipositas-Medikamente

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Kosten für Medikamente zur Behandlung von Adipositas weiterhin nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigte, dass Arzneimittel wie Saxenda®, Wegovy® und Mounjaro® weiterhin unter die sogenannte Lifestyle-Regelung fallen, die in § 34 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V festgelegt ist. Diese Regelung schließt die Erstattung von Medikamenten zur Gewichtsabnahme und Appetitzügelung aus.

Die Entscheidung des BMG kommt trotz des Interesses der Pharmaindustrie, insbesondere des US-Pharmakonzerns Eli Lilly, die Erstattungsfähigkeit für Adipositas-Medikamente zu verhandeln. Medienberichten zufolge hatte Eli Lilly zuvor erklärt, im Dialog mit der Bundesregierung positive Signale bezüglich der Erstattungsfähigkeit für das Präparat Mounjaro® mit dem Wirkstoff Tirzepatid erhalten zu haben. Das BMG stellt jedoch klar, dass derzeit keine Änderungen in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit geplant sind.

Die Krankenkassen begrüßen die Entscheidung des BMG, die geltende Regelung beizubehalten. Arzneimittel zur Abmagerung oder zur Appetitzügelung fallen weiterhin unter die Lifestyle-Regelung, wie ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands erklärt. Damit bleibt die finanzielle Verantwortung für diese Medikamente bei den Betroffenen.

Ärzte können die Abnehmmedikamente, darunter Wegovy® von Novo Nordisk, Saxenda® und Mounjaro®, weiterhin nur auf Privatrezept verordnen. Die monatlichen Kosten für Wegovy® belaufen sich je nach Dosierung auf über 300 Euro, während Mounjaro® in der Höchstdosis monatliche Therapiekosten von knapp über 640 Euro verursacht. Saxenda® von Novo Nordisk, das bereits länger zugelassen ist, kostet etwa 290 Euro pro Monat.

Insgesamt bleibt die Erstattung von Medikamenten zur Gewichtsabnahme in Deutschland unverändert unter der Lifestyle-Regelung, was bedeutet, dass übergewichtige Patienten die Kosten für diese Medikamente weiterhin selbst tragen müssen.

Kinderarzneimittel: Festbeträge aufgehoben für eine verbesserte Versorgung ab Februar

Ab dem 1. Februar werden die Festbeträge von 472 Kinderarzneimitteln aufgehoben, um die Versorgung mit Medikamenten für Kinder zu verbessern. Diese Maßnahme ist eine Umsetzung des Lieferengpass-Gesetzes (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, ALBVVG), das im Juli 2023 in Kraft trat.

Im Rahmen des ALBVVG wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt, eine Liste von Arzneimitteln zu erstellen, die besonders für die Behandlung von Kindern bis zum zwölften Lebensjahr benötigt werden. Die im Juli 2023 veröffentlichte Liste umfasst 472 Fertigarzneimittel, aufgeteilt in 41 Festbetragsgruppen. Darunter fallen Medikamente mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol, Antibiotika sowie Asthmasprays.

Der GKV-Spitzenverband beschloss im November 2023 die Aufhebung der Festbeträge für die auf der BfArM-Liste aufgeführten Arzneimittel ab dem 1. Februar 2024. Medikamente ohne Festbetrag erhalten einen neuen Basispreis, der um 50 Prozent höher ist als der bisherige Festbetrag. Dies soll pharmazeutische Unternehmen dazu motivieren, ausreichende Mengen von Kinderarzneimitteln bereitzustellen oder neue Produkte auf den Markt zu bringen, indem mögliche höhere Abgabepreise berücksichtigt werden. Das Ziel ist eine verbesserte Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Kinder.

Digitaler Fortschritt im Gesundheitswesen: Neue Beschlüsse zur Einführung des E-Rezepts und Chancen für alle Betroffenen

Die Gesundheitsminister:innen der Länder kamen am Montag zusammen, um über die Einführung des E-Rezepts im Gesundheitswesen zu beraten. Während die Digitalisierung im Gesundheitsbereich voranschreitet, wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, um bestehende Herausforderungen anzugehen.

Ein zentraler Punkt der Diskussion war die rasche Behebung von Startschwierigkeiten bei der Einführung des E-Rezepts. Kritik richtete sich dabei an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das bei Problemen mit der Praxissoftware auf die vertraglichen Beziehungen der Ärzt:innen mit den Softwareherstellern verwies. Die Minister:innen forderten, dass Hersteller von Praxisverwaltungssystemen verpflichtet werden sollten, rechtzeitig Produkte bereitzustellen, die für die Technische Infrastruktur (TI) geeignet sind, und deren durchgehende Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Ein weiterer Beschluss betraf die Notwendigkeit einer verbesserten und frühzeitigen Information der Bürger:innen. Das BMG wurde aufgefordert, eine Informationsstrategie zu entwickeln, um die Akzeptanz und das Verständnis für die Einführung des E-Rezepts zu fördern.

Zusätzlich wurde betont, dass mehr Unterstützung für Leistungserbringer:innen erforderlich ist, um die digitale Transformation, einschließlich der Einführung des E-Rezepts, erfolgreich umzusetzen.

Der aktuelle Rollout des E-Rezepts fokussiert sich auf Muster-16-Rezepte. Die Minister:innen unterstrichen jedoch die Bedeutung einer zeitnahen Einführung des E-Rezepts auch für Privatversicherte, um Gleichlauf in Praxen und Apotheken sowie für alle Versicherten sicherzustellen. Sie forderten, dass für die Private Krankenversicherung (PKV) die gleichen rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden sollten wie für die gesetzliche Krankenversicherung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des GMK-Beschlusses betrifft die Herausforderungen bei der Versorgung von Heimbewohner:innen. Die Minister:innen sehen die Notwendigkeit, die Verfahrensabläufe zu verbessern, insbesondere durch einen von der Gematik standardisierten Übermittlungsweg von E-Rezepten in Apotheken. Ziel ist es, Benachteiligungen, Zeitverzögerungen und unnötige Aufwände bei der Versorgung von Heimbewohner:innen zu vermeiden.

Wortbruch-Vorwürfe: Gesundheitsminister im Streit um geplante Krankenhausreform

Im Zuge der geplanten Krankenhausreform in Deutschland hat der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) schwere Vorwürfe gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erhoben. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, ob die Reform die Zustimmung des Bundesrates benötigt.

Lauterbach hatte zuvor angekündigt, die Reform im April dem Bundeskabinett vorzulegen und betont, dass das damit verbundene Finanzierungsgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Seiner Ansicht nach berühre die Reform keine zustimmungspflichtigen landesrechtlichen Regelungen. Ziel der Reform ist es, Krankenhäuser von dem Druck zu entlasten, aus wirtschaftlichen Gründen eine große Anzahl von Patienten zu behandeln, und sieht vor, Patienten mit komplexen Eingriffen verstärkt in spezialisierten Einrichtungen zu behandeln.

Laumann hingegen widerspricht dieser Einschätzung und wirft Lauterbach Wortbruch vor. Er betont, dass die Reform landesrechtliche Regelungsbereiche berühre und somit der Zustimmung des Bundesrates unterliege. Laumann zeigt sich besorgt über die möglichen Auswirkungen eines solchen Wortbruchs auf das gegenseitige Vertrauen und appelliert an alle Länder, ihre gesetzlich verankerten Gestaltungsrechte in der Krankenhausplanung nicht aus parteipolitischen Gründen zu opfern.

Die unterschiedlichen Standpunkte der beiden Gesundheitsminister könnten zu Spannungen in der weiteren Umsetzung der Reform führen, insbesondere in Bezug auf die politische Zustimmung im Bundesrat. Die Reform soll grundlegende Veränderungen im Krankenhauswesen bewirken und den Fokus auf eine bedarfsgerechtere und qualitativ hochwertigere Versorgung legen. Die politische Auseinandersetzung verdeutlicht jedoch auch die Herausforderungen, die mit der Umsetzung solcher Reformen in föderalen Systemen einhergehen können.

Pharmazeutische Trends: Analyse enthüllt häufigste Wirk- und Hilfsstoffe in Rezepturen

In einer aktuellen Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) wurden die Ergebnisse von 2,3 Millionen allgemeinen Rezepturen zwischen April und September 2023 genauer unter die Lupe genommen. Seit Juli 2022 sind Apotheken dazu verpflichtet, elektronische Zusatzdaten, sogenannte Z-Daten, bei der Abrechnung von allgemeinen Rezepturen an die Krankenkassen zu übermitteln.

Der Deutsche Apothekerverband hatte bis zum 31. Dezember 2023 die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt, welche bisher 79 Prozent der abgerechneten Zeilen in den Z-Daten regulierten. Diese Entscheidung erfolgte aufgrund ausstehender Einigungen mit dem GKV-Spitzenverband bezüglich notwendiger Anpassungen. Fertigarzneimittel für Rezepturen machten 5 Prozent der Abrechnungszeilen aus, während die übrigen 16 Prozent nicht durch die Hilfstaxe geregelte Substanzen, Kosmetika oder Gefäße betrafen.

Das am häufigsten eingesetzte Glucocorticoid in den analysierten Rezepturen war Triamcinolon, das mit beeindruckenden 446.000 Abrechnungszeilen an erster Stelle steht. Ihm folgen das Antimykotikum Clotrimazol mit 368.000 Abrechnungszeilen und das Antibiotikum Erythromycin mit 250.000 Abrechnungszeilen.

Im Bereich der Topika wurde die Basiscreme DAC mit deutlichem Abstand am häufigsten verwendet, nämlich in 620.000 Abrechnungszeilen. Der am häufigsten eingesetzte Hilfsstoff war Propylenglykol mit 210.000 Abrechnungszeilen, der verschiedene Funktionen wie Lösungsvermittlung, Penetrationsbeschleunigung und Konservierung wasserhaltiger Zubereitungen erfüllt. Ebenfalls weit verbreitet, mit 192.000 Abrechnungszeilen, war Neutralöl, das als Anreibemittel für Wirkstoffe Verwendung findet.

Diese Auswertung gibt nicht nur Einblick in die am häufigsten verwendeten Wirk- und Hilfsstoffe, sondern verdeutlicht auch die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Hilfstaxe und den Bemühungen um eine notwendige Anpassung in der pharmazeutischen Landschaft.

Gerichtsurteil: Apotheker und der Versicherungsschutz im Homeoffice

Im Zusammenhang mit der jüngsten gerichtlichen Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg betreffend den Versicherungsschutz von Apothekern während der Nahrungsaufnahme im Homeoffice müssen Apotheker besonders aufmerksam sein. Gemäß dem Urteil vom 27. März 2023 (Aktenzeichen S 5 U 6/23) fallen Wege zur Nahrungsaufnahme im Homeoffice nur dann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie innerhalb der Wohnung des Versicherten zurückgelegt werden.

Diese Entscheidung erging in einem Fall, bei dem ein Angestellter, der im Homeoffice tätig ist und in einer Apotheke arbeitet, auf dem Weg zum Supermarkt einen Unfall erlitt, während er Lebensmittel für sein Mittagessen besorgte. Trotz seiner Argumentation, dass vergleichbare Wege von Beschäftigten in den Räumen ihres Arbeitgebers versichert seien, urteilte das Gericht zugunsten des gesetzlichen Unfallversicherers.

Das Gericht betonte, dass der Kläger den Weg zum Einkaufsmarkt nicht in unmittelbarem betrieblichen Interesse, sondern in eigenwirtschaftlichem Interesse zurückgelegt habe. Insbesondere sei er nicht zum Supermarkt gefahren, um seine versicherte Beschäftigung in der Apotheke auszuüben, sondern um sich lediglich ein Mittagessen zu besorgen.

Apotheker sollten daher im Homeoffice besonders darauf achten, dass ihre Wege zur Nahrungsaufnahme innerhalb der Wohnung stattfinden, um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu gewährleisten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, sich über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um Risiken zu minimieren und im Falle eines Unfalls angemessen geschützt zu sein.

Rechtsprechung gegen Rechtsschutzversicherer: Keine Vorgabe bei Sachverständigenwahl – auch für Apothekenrelevantes

Im Urteil vom 16. Juni 2023 am Amtsgericht Paderborn (Az. 51 C 175/22) wurde festgestellt, dass Rechtsschutzversicherer ihren Versicherten nicht vorschreiben dürfen, welchen Sachverständigen sie zur Erstellung eines Gutachtens beauftragen sollen. Der Rechtsstreit entstand, als ein Versicherter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes die Verteidigung seines Rechtsanwalts in Anspruch nahm und dieser die Notwendigkeit eines Gutachtens sah.

Der betreffende Versicherungsvertrag beinhaltete die Deckung für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Während des Prozesses argumentierte der Versicherer, dass die Kosten des vom beauftragten Rechtsanwalt gewählten Sachverständigen den im Vertrag festgelegten Erstattungsrahmen überschritten hätten. Der Versicherer schlug vor, einen kostengünstigeren Sachverständigen zu beauftragen und sich nur teilweise an den entstandenen Kosten zu beteiligen.

Das Amtsgericht Paderborn entschied jedoch im Sinne des Versicherten und betonte die entscheidende Rolle der Expertise des gewählten Sachverständigen für die Qualität und Brauchbarkeit des Gutachtens. Es stellte klar, dass die Entscheidung darüber, welcher Sachverständige die effektivsten Verteidigungsmöglichkeiten bietet, allein dem Versicherten oder seinem Rechtsanwalt obliegt. Im vorliegenden Fall sah das Gericht keinen vernünftigen Grund, warum der Kläger ausschließlich den vom Versicherer vorgeschlagenen Sachverständigen hätte beauftragen sollen.

Das Gericht urteilte, dass die Weisung des Rechtsschutzversicherers, einen bestimmten Sachverständigen zu wählen, unzumutbar und eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt. Daher wurde entschieden, dass der Versicherer die gesamten Kosten für das Gutachten erstatten muss.

Urteil in München: Klage nach Baumsturz abgewiesen – Apotheken im Fokus der Verkehrssicherungspflicht?

In einem am 19. Juli 2023 ergangenen rechtskräftigen Urteil hat das Amtsgericht München (113 C 18489/22) entschieden, dass weder ein Anscheinbeweis für eine Vorschädigung eines bei einem Unwetter umgestürzten Baumes vorliegt, noch eine Gefährdungshaftung für Bäume besteht. Die Klage einer Frau, die Schadenersatz für ihren ordnungsgemäß geparkten Pkw einforderte, wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Der Vorfall ereignete sich, als während eines schweren Gewitters mit heftigen Windböen ein Baum auf dem Gelände eines Münchner Parkhauses umstürzte und das Fahrzeug der Klägerin unter sich begrub. Die Fahrzeughalterin machte den Parkhausbetreiber für den entstandenen Schaden verantwortlich und warf ihm vor, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Die Klägerin argumentierte, dass bei ordnungsgemäßer Kontrolle des Laubbaums dessen mangelhafte Standfestigkeit hätte erkannt werden müssen.

Im Verlauf des Rechtsstreits verteidigte sich der Parkhausbetreiber, indem er nachwies, dass der Baum in ausreichenden Abständen kontrolliert wurde. Es wurden dabei keine Anzeichen für Krankheiten oder mangelnde Standhaftigkeit festgestellt. Daher sei der Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht unbegründet.

Das Amtsgericht München schloss sich dieser Argumentation an und wies die Schadenersatzklage der Fahrzeughalterin als unbegründet zurück. Das Gericht betonte, dass weder ein Anscheinbeweis für eine Vorschädigung des Baumes vorliege, noch eine generelle Gefährdungshaftung für Bäume bestehe. Damit wurde das rechtskräftige Urteil am Montag, den 19. Juli 2023, öffentlich gemacht.

Landgerichts-Urteil: Erhöhte Sicherheitsabstände im Straßenverkehr auch für Apothekenlieferdienste

Im Rahmen des jüngsten Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 10. November 2023 (13 S 8/23) wird die Bedeutung angemessener Sicherheitsabstände im Straßenverkehr betont, insbesondere im Zusammenhang mit geparkten Fahrzeugen und geöffneten Türen zur Fahrbahn. Dieses Urteil könnte nicht nur Verkehrsteilnehmer beeinflussen, sondern auch Apotheken und ihre Kunden betreffen.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein Seitenabstand von unter einem Meter zu einem geparkten Fahrzeug als unzureichend betrachtet wird, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Tür zur Fahrbahn hin geöffnet wird und sich in deren Bereich eine Person befindet. Dies könnte insbesondere für Lieferdienste von Apotheken von Relevanz sein, die häufig in dicht besiedelten Gebieten agieren, in denen das Parken in enger Nachbarschaft zu anderen Fahrzeugen unvermeidlich ist.

Apothekenfahrer und andere Lieferdienste sollten daher die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten und ihre Fahrweise entsprechend anpassen, um die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Das Urteil betont die allgemeine Verantwortung im Straßenverkehr und könnte somit auch Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Apotheken und ihren Zustelldiensten haben.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung auf die Praxis auswirken wird und ob möglicherweise auch andere Gerichte ähnliche Standpunkte vertreten werden. In jedem Fall ist eine Sensibilisierung für angemessene Sicherheitsabstände und vorsichtige Fahrweise im Kontext von Apothekenlieferungen und vergleichbaren Dienstleistungen unerlässlich.

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS): Herausforderungen und Therapieansätze

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) ist ein komplexes Thema, das sich mit Schwierigkeiten in der Verarbeitung und Interpretation von Höreindrücken im Gehirn auseinandersetzt. Diese Störung beeinflusst die Fähigkeit eines Individuums, Schallrichtungen zu lokalisieren, ähnliche Sprachlaute zu unterscheiden und Gehörtes im Kurzzeitgedächtnis zu behalten.

Die Entwicklung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung, die im frühen Kindesalter beginnt, kann bis zum sechsten Lebensjahr andauern. Allerdings können sich zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr Störungen manifestieren, die zu einer AVWS führen. Frühzeichen können auftreten, wenn Kinder Schwierigkeiten haben, Schallquellen zu lokalisieren oder ähnliche Sprachlaute zu unterscheiden. Betroffene Kinder zeigen möglicherweise auch Verzögerungen in der Reaktion auf Ansprache und Schwierigkeiten mit Sprache, Grammatik und Wortschatz.

Die Diagnose von AVWS erfordert oft eine Fremdbeurteilung durch Eltern, Erzieher, Lehrer oder Ärzte, da Kinder in diesem Alter ihre Probleme möglicherweise nicht klar artikulieren können. Es ist entscheidend, andere Ursachen wie Schwerhörigkeit, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder Intelligenzminderung auszuschließen. Die Diagnose wird typischerweise von Phoniatern und Pädaudiologen gestellt, jedoch nicht vor dem sechsten Lebensjahr, um die natürliche Entwicklung nicht zu pathologisieren.

Therapieoptionen für AVWS richten sich nach dem individuellen Störungsprofil. Sprachtherapie kann bei Schwierigkeiten mit der Lautunterscheidung hilfreich sein. Bei erhöhter Empfindlichkeit gegenüber Störschall kann ein technisches Hilfsmittel in Form einer Übertragungsanlage verordnet werden. Allerdings gibt es begrenzte therapeutische Möglichkeiten, wenn das Hauptproblem im beeinträchtigten Ultrakurzzeitgedächtnis liegt.

Die Prognose für AVWS ist in der Regel günstig, mit einer Heilungsrate bis zum Erwachsenenalter von etwa zwei von drei Betroffenen. Genetische Prädisposition und unbehandelte Paukenergüsse zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr gelten als Risikofaktoren. Es sei jedoch wichtig zu betonen, dass Geburtskomplikationen wie Sauerstoffmangel nicht als anerkannte Ursachen für AVWS gelten.

Insgesamt stellt die AVWS eine komplexe Herausforderung dar, die eine genaue Diagnose und angepasste Therapie erfordert. Durch eine frühzeitige Intervention und individuelle Unterstützung können betroffene Kinder die besten Chancen auf eine erfolgreiche Bewältigung dieser Hörverarbeitungsstörung haben.

EU setzt auf Prävention: Neue Strategie gegen Krebs durch verstärkte Impfungen und Früherkennung

Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel ihre Strategie zur Bekämpfung von Krebserkrankungen in der EU vorgestellt. Laut der Kommission sind etwa 40 Prozent der Krebsfälle in der EU vermeidbar, darunter solche, die durch Viren verursacht werden. Um diesem Problem entgegenzuwirken, setzt die EU auf verstärkte Impfungen gegen humane Papillomviren (HPV) und Hepatitis-B-Viren sowie auf erweiterte Früherkennungsuntersuchungen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, dass jährlich rund 2,7 Millionen Menschen in der EU mit Krebs diagnostiziert werden, was einer Bevölkerungszahl entspricht, die größer ist als die Sloweniens. In diesem Jahr plant die EU-Kommission, fast 120 Millionen Euro in neue Projekte zur Krebsbekämpfung zu investieren, mit dem klaren Ziel, Menschenleben zu retten.

Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides unterstrich die Herausforderungen, Menschen zu einer Veränderung ihres Lebensstils zu bewegen, betonte jedoch die Notwendigkeit, dies ohne Verbreitung von Angst zu erreichen. Neben einem einfachen und kostenlosen Zugang zu Impfungen schlägt die Kommission vor, verstärkt gegen Falschinformationen zum Impfen vorzugehen und Daten zu Impfraten besser zu erfassen, um mögliche Lücken zu identifizieren und zu schließen.

Die HPV-Impfung, die seit Mitte der 2000er-Jahre existiert, zielt darauf ab, Gebärmutterhalskrebs und Krebs im Mund-Rachen-Raum zu verhindern, wird jedoch noch nicht ausreichend genutzt. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 neun von zehn geeigneten Mädchen und einen bedeutenden Anteil der Jungen gegen HPV zu impfen. Zusätzlich kann die Impfung gegen Hepatitis-B Leberkrebs verhindern und ist bereits Teil der Standardimpfungen für Säuglinge in Deutschland.

Die Kommission hebt auch die Bedeutung einer verbesserten Krebsfrüherkennung hervor. Laut Kyriakides haben weniger als 50 Prozent der Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, der Zielgruppe für Screening-Programme, in den letzten zwei Jahren eine Mammografie durchgeführt. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Früherkennung von Krebserkrankungen zu fördern und die Effektivität der Präventionsstrategien in der EU zu steigern.

Rätselhafte Gefahr: Säuglingsbotulismus und die Tücken der Diagnose

Im Yale New Haven Children’s Hospital wurde ein besorgniserregender Fall von Säuglingsbotulismus diagnostiziert, der die Herausforderungen bei der Identifizierung dieser seltenen, aber potenziell lebensbedrohlichen Erkrankung aufzeigt. Der acht Wochen alte Säugling wurde mit anfänglich unspezifischen Symptomen wie untröstlichem Weinen, Lethargie und Schwäche in die pädiatrische Intensivstation eingeliefert.

Die Schwierigkeiten bei der Diagnosestellung wurden durch die Tatsache verstärkt, dass alle Vitalfunktionen und Blutuntersuchungen anfangs keine Auffälligkeiten zeigten. Einzig eine erhöhte Thrombozytenzahl fiel aus dem Referenzbereich. Trotz einer empirischen Behandlung für eine vermutete Meningitis blieb der Zustand des Säuglings unverändert, bis er plötzlich intensiver zu atmen begann, begleitet von einer drastischen Abnahme der Sauerstoffsättigung.

Erst nach einer umfassenden Differenzialdiagnose unter Einbeziehung der Ergebnisse von Untersuchungen des zentralen und peripheren Nervensystems zogen die Ärzte die Diagnose Säuglingsbotulismus in Betracht. Diese Entscheidung wurde durch Symptome wie Reizbarkeit, Verstopfung, Anzeichen einer bulbären Lähmung und Atembeschwerden gestützt. Ein erhöhter Liquor-Proteinspiegel, der üblicherweise mit dem Guillain-Barré-Syndrom in Verbindung gebracht wird, führte zu vorübergehender Unsicherheit in der Differenzialdiagnose.

Die entscheidende Information, die zur endgültigen Diagnose führte, wurde durch die Familie des Säuglings geliefert. Auf konkrete Nachfrage gaben sie an, dem Kind zur Beruhigung Honig gegeben zu haben. Dies führte zu einer sofortigen Behandlung mit BabyBIG®, einem in den USA zugelassenen Botulismus-Immunglobulin-Präparat. Die Bestätigung von C. botulinum-Toxin Typ A im Stuhl des Säuglings untermauerte die Diagnose. Drei Monate nach Beginn der Behandlung erholte sich der Säugling vollständig.

Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität der Diagnose von Säuglingsbotulismus und betont die Notwendigkeit einer gründlichen Anamnese, insbesondere hinsichtlich potenziell gefährlicher Nahrungsmittel. Die Warnung vor der Verabreichung von Honig an Säuglinge wird erneut unterstrichen, da die in Honig enthaltenen Sporen von Clostridium botulinum schwerwiegende Konsequenzen haben können.

Frauenherzen im Fokus: GoRed Day setzt Zeichen für geschlechterspezifische Herzgesundheit

Frauenherzen schlagen anders und erfordern besondere Beachtung im Kontext von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die nach wie vor die führende Todesursache darstellen. Jährlich sterben etwa 20.000 Frauen allein in Deutschland an einem Herzinfarkt, oft aufgrund verspäteter Diagnosen. Die Healthcare-Frauen, ein Netzwerk führender Managerinnen der Gesundheitsbranche, rufen daher mit dem deutschlandweiten Aktionstag GoRed Day am 2. Februar zu verstärktem Bewusstsein für die geschlechtsspezifischen Aspekte von Herzgesundheit und Gender-Medizin auf.

Die Anatomie von Frauenherzen unterscheidet sich von der von Männern – sie sind kleiner, schlagen schneller und zeigen eine höhere Anfälligkeit für Herzkrankheiten. Vanessa Conin-Ohnsorge, Medizinerin und Ehrenpräsidentin der Healthcare-Frauen, betont, dass Herzinfarkte bei Frauen oft anders symptomatisch sind als bei Männern. Dies führt zu Verzögerungen bei der Erkennung und Behandlung. Das Thema Gender-Medizin sei in Deutschland noch nicht ausreichend präsent, so Conin-Ohnsorge.

Der GoRed Day am 2. Februar zielt darauf ab, Frauen in der Medizin besser zu berücksichtigen und das Bewusstsein für Herzkrankheiten bei Frauen zu stärken. Frauen neigen dazu, ihre Herzbeschwerden anders wahrzunehmen und körperliche Signale zu übergehen, was die rechtzeitige Diagnose erschwert. Studien zeigen, dass Frauen seltener Ultraschalluntersuchungen erhalten und somit später in die Klinik eingeliefert werden als Männer.

Die Forderungen der Healthcare-Frauen für eine genderspezifische Herzmedizin umfassen unter anderem die Integration geschlechterspezifischer Medizin in die Aus- und Weiterbildung des medizinischen Personals, bessere Studienpraktiken für eine gerechtere Gesundheitsversorgung und eine gesetzliche Vorsorge für Frauen ab 40 Jahren mit erhöhtem kardiovaskulärem Risiko.

Ein weiteres Problem sieht Conin-Ohnsorge in der geringen Frauenbeteiligung in medizinischen Gremien. Die Sensibilisierung für geschlechterspezifische Themen sei in allen Bereichen der Medizin noch nicht ausreichend. Apotheken könnten eine entscheidende Rolle in der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen spielen, insbesondere bei der Früherkennung. Die Healthcare-Frauen betonen die Notwendigkeit breiter Aufklärung über spezifische Risikofaktoren für Frauen und fordern eine verstärkte Sensibilisierung von Ärzten und Apothekern sowie die Integration geschlechterspezifischer Gesundheitschecks in die Apothekenpraxis.

Kommentar:

Der jüngste Aufstieg der AfD wirft ernsthafte Fragen über die Robustheit der deutschen Demokratie auf. Eine kluge Antwort erfordert nicht nur politische Abwehrmaßnahmen, sondern auch einen Fokus auf Bildung und soziale Integration. Die demokratischen Prinzipien müssen verteidigt werden, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu zeigen, ob Deutschland in der Lage ist, dieser Herausforderung erfolgreich zu begegnen und die Grundwerte unserer Gesellschaft zu bewahren.

Es ist an der Zeit, in der Apothekenbranche ein klares "Nein" zu rechtsradikalen Tendenzen und der Verbreitung von Desinformation zu sagen. Unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erfordert eine aktive Haltung gegen Hass und Hetze. Nur durch konsequente Ablehnung können wir zu einer solidarischen und toleranten Gesellschaft beitragen.

Die Apothekenbranche hat sich bisher nicht aktiv gegen diese problematischen Entwicklungen positioniert. Doch angesichts der wachsenden Bedrohung durch rechtsradikale Ideologien und der Verbreitung von Desinformation wird es immer deutlicher, dass ein entschiedenes Handeln erforderlich ist.

Es ist an der Zeit, die Stimme zu erheben und klare Grenzen zu ziehen. Rechtsradikale Machtfantasien dürfen keinen Raum finden, und die Verbreitung von Desinformation muss entschieden bekämpft werden. In der Apothekenbranche müssen wir uns aktiv gegen Hass und Hetze positionieren, um einen Beitrag zu einer toleranten und offenen Gesellschaft zu leisten.

Die bisherige Zurückhaltung und das Wegsehen können nicht länger toleriert werden. Die Apothekenbranche muss sich bewusst werden, dass sie eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft trägt und aktiv dazu beitragen muss, extremistischen Tendenzen entgegenzutreten.

Es ist an der Zeit, gemeinsam ein starkes Zeichen zu setzen und klipp und klar "Nein" zu sagen. Nur durch eine konsequente Ablehnung rechtsradikaler Ideologien und eine aktive Bekämpfung von Desinformation können wir eine solidarische und respektvolle Gesellschaft fördern. In der Apothekenbranche sollten wir uns daher entschlossen für Werte wie Toleranz, Aufklärung und Gerechtigkeit einsetzen, um eine positive Veränderung herbeizuführen.

Die jüngsten Entwicklungen um Gesundheitsminister Karl Lauterbachs Alleingang in der Krankenhausreform werfen ein Schlaglicht auf wachsende Spannungen. Die Kritik von Tino Sorge, CDU/CSU, an gebrochenen Absprachen und fehlenden Konzepten spiegelt die Sorge um das Vertrauen der Länder wider. Lauterbachs Versäumnisse in verschiedenen Gesundheitsbereichen verstärken die Unruhe. Die dringende Notwendigkeit konkreter Maßnahmen und koordinierter Reformen wird angesichts der zunehmenden Insolvenzen von Krankenhäusern immer deutlicher.

Die jüngsten Berichte über fehlerhafte Präparateanzeigen bei E-Rezepten sind alarmierend. Solche Unregelmäßigkeiten können ernsthafte Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten haben. Die Aufmerksamkeit der Apotheker und die Notwendigkeit einer genauen Überprüfung bei der Belieferung von E-Rezepten sind daher von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken zu minimieren. Eine umfassende Dokumentation und Meldung von Fehlern sind notwendig, um die Ursachen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten in der Lieferkette gemeinsam daran arbeiten, die Sicherheit und Wirksamkeit des E-Rezept-Systems zu gewährleisten.

Die geplante Kürzung von einer Milliarde Euro aus dem EU4Health-Programm zugunsten anderer Prioritäten wie der Ukraine, Abschottung und Aufrüstung wirft ernsthafte Bedenken auf. Die 20-prozentige Reduzierung des Gesundheitsbudgets, ursprünglich für die Krisenvorsorge und Stärkung der europäischen Gesundheitsunion vorgesehen, wird von Gesundheits-NGOs als schockierend und unverhältnismäßig kritisiert. In Anbetracht der nach wie vor bestehenden globalen Gesundheitsrisiken ist es entscheidend, dass die EU ihre Verpflichtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht vernachlässigt.

Die aktuellen Störungen bei E-Rezept-Terminals sind bedauerlich, vor allem für Apotheken, die das KoCoBox MED+ Kartenterminal nutzen. Die Ursache, ein fehlerhaftes Software-Update, wird aktiv angegangen, indem das betroffene Update vom Server genommen wurde. Die Gematik empfiehlt eine Entkopplung und Neuverbindung der Terminals, erfordert jedoch einen Fernwartungseinsatz. Trotz dieser Herausforderungen zeigt die Erfolgsbilanz mit über 52 Millionen eingelösten E-Rezepten seit der Einführung am 1. Januar die positive Entwicklung in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Kosten für Adipositas-Medikamente nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten, stößt auf Zustimmung der Krankenkassen. Trotz des Interesses der Pharmaindustrie, insbesondere von Eli Lilly, bleibt die geltende Lifestyle-Regelung unverändert. Ärzte können Medikamente wie Wegovy® und Mounjaro® weiterhin nur auf Privatrezept verschreiben, und die finanzielle Last liegt somit weiterhin bei den Betroffenen. Die monatlichen Therapiekosten von bis zu 640 Euro für diese Medikamente werden von den Patienten selbst getragen, da eine Änderung dieser Regelung derzeit nicht in Aussicht steht.

Die Aufhebung der Festbeträge für 472 Kinderarzneimittel ab dem 1. Februar ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung von Kindern mit notwendigen Medikamenten zu verbessern. Die Maßnahme, die im Rahmen des Lieferengpass-Gesetzes (ALBVVG) umgesetzt wird, zielt darauf ab, pharmazeutische Unternehmen zu ermutigen, Kinderarzneimittel in ausreichender Menge bereitzustellen. Die Erhöhung des Basispreises für Medikamente ohne Festbetrag um 50 Prozent soll Anreize für die Entwicklung neuer Produkte schaffen und somit die Verfügbarkeit entscheidend fördern.

Die Beschlüsse der Gesundheitsminister:innen bezüglich des E-Rezepts sind ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Transformation im Gesundheitswesen. Die Forderung nach einer zügigen Behebung von Startschwierigkeiten und klaren rechtlichen Vorgaben für Softwarehersteller ist entscheidend. Eine frühzeitige und umfassende Information der Bürger:innen sowie verstärkte Unterstützung für Leistungserbringer sind ebenfalls essenziell. Die zügige Einbindung der Privatversicherten und die gezielte Verbesserung der Versorgung von Heimbewohner:innen durch standardisierte Verfahren sind Schritte in die richtige Richtung. Diese Maßnahmen sind notwendig, um eine reibungslose Integration des E-Rezepts und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Betroffenen zu gewährleisten.

Die Kontroverse um die geplante Krankenhausreform in Deutschland zeigt deutlich die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesundheitsministern Lauterbach und Laumann. Die Frage, ob die Reform die Zustimmung des Bundesrates benötigt, bleibt strittig. Während Lauterbach betont, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig sei, wirft ihm Laumann Wortbruch vor und unterstreicht die Notwendigkeit einer breiten Zustimmung im Bundesrat. Diese Auseinandersetzung verdeutlicht die Herausforderungen föderaler Strukturen bei grundlegenden Reformen und wirft einen Schatten auf die angestrebte Neuausrichtung im Krankenhauswesen.

Die Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts zu den am häufigsten verwendeten Wirk- und Hilfsstoffen in Rezepturen bietet wertvolle Einblicke in die pharmazeutische Praxis. Die Kündigung der Hilfstaxe durch den Apothekerverband und die Nutzung von Triamcinolon als Spitzenreiter unter den Wirkstoffen spiegeln aktuelle Herausforderungen und Trends wider. Die Daten liefern nicht nur einen Überblick über gängige Präparate, sondern werfen auch Fragen zur zukünftigen Regulierung und Anpassung in der Branche auf.

Die jüngste Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg, wonach Wege zur Nahrungsaufnahme im Homeoffice nur innerhalb der Wohnung versichert sind, hat insbesondere für Apotheker Relevanz. Das Urteil betraf einen Fall, in dem ein im Homeoffice tätiger Apotheker auf dem Weg zum Supermarkt einen Unfall erlitt. Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht, dass Wege außerhalb der Wohnung grundsätzlich vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen sind, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Apotheker sollten daher darauf achten, ihre Nahrungsaufnahme im Homeoffice innerhalb der Wohnung zu gestalten, um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu wahren.

Im Urteil vom 16. Juni 2023 hat das Amtsgericht Paderborn klargestellt, dass Rechtsschutzversicherer ihren Kunden nicht vorschreiben dürfen, welchen Sachverständigen sie beauftragen sollen. In einem Fall, in dem ein Versicherter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes einen Rechtsanwalt zur Verteidigung beauftragte, urteilte das Gericht zugunsten des Versicherten. Der Versicherer argumentierte, dass die Kosten des gewählten Sachverständigen den Vertragsrahmen überschritten hätten. Das Gericht betonte jedoch die Entscheidungsfreiheit des Versicherten bei der Auswahl eines Sachverständigen und bezeichnete die Weisung des Versicherers als unzumutbar. Der Kläger wurde in vollem Umfang zur Erstattung der Gutachterkosten berechtigt.

In dem rechtskräftigen Urteil vom 19. Juli 2023 entschied das Amtsgericht München (113 C 18489/22), dass weder ein Anscheinbeweis für eine Vorschädigung eines bei einem Unwetter umgestürzten Baumes vorliegt, noch eine Gefährdungshaftung für Bäume besteht. Die Klage einer Frau, deren ordnungsgemäß geparktes Auto von dem umgestürzten Baum auf dem Gelände eines Münchner Parkhauses beschädigt wurde, wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Fahrzeughalterin machte dem Parkhausbetreiber den Vorwurf, seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt zu haben. Der Betreiber verteidigte sich erfolgreich, indem er nachwies, den Baum regelmäßig und ohne Anzeichen von Krankheit oder mangelnder Standhaftigkeit kontrolliert zu haben. Das Gericht betonte, dass weder ein Anscheinbeweis für eine Vorschädigung des Baumes vorliege, noch eine generelle Gefährdungshaftung für Bäume bestehe.

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Saarbrücken betont die Wichtigkeit angemessener Sicherheitsabstände im Straßenverkehr, insbesondere beim Passieren geparkter Fahrzeuge. Die Entscheidung sollte nicht nur Verkehrsteilnehmer, sondern auch Apothekenlieferdienste sensibilisieren, ihre Fahrweise anzupassen, um potenzielle Gefahrensituationen zu vermeiden. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht im Mittelpunkt dieser Rechtsauslegung, die eine erhöhte Aufmerksamkeit im städtischen Verkehrsumfeld erfordert.

Die AVWS stellt eine komplexe Herausforderung dar, da sie die Fähigkeit zur auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung beeinträchtigt. Eine frühzeitige Diagnose und individuelle Therapie sind entscheidend, um betroffenen Kindern bestmögliche Entwicklungschancen zu bieten. Die Prognose ist in der Regel günstig, mit einer Heilungsrate von etwa zwei von drei Betroffenen bis zum Erwachsenenalter. Wichtig ist dabei, genetische Prädisposition und unbehandelte Paukenergüsse als potenzielle Risikofaktoren zu berücksichtigen. Eine differenzierte Herangehensweise und unterstützende Maßnahmen sind entscheidend, um eine erfolgreiche Bewältigung der AVWS zu ermöglichen.

Die vorliegende Fallstudie unterstreicht die Komplexität der Diagnose von Säuglingsbotulismus. Der acht Wochen alte Patient zeigte zunächst unspezifische Symptome, was die Identifikation erschwerte. Die entscheidende Information wurde schließlich durch die Familie geliefert, die die Verabreichung von Honig bestätigte. Dieser Fall betont die Bedeutung einer gründlichen Anamnese und warnt erneut vor den potenziell lebensbedrohlichen Folgen der Honiggabe an Säuglinge.

Die Gender-spezifischen Unterschiede bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind alarmierend. Der GoRed Day am 2. Februar unterstreicht die dringende Notwendigkeit, das Bewusstsein für Frauenherzgesundheit zu schärfen. Frauenherzen zeigen nicht nur anatomische Unterschiede, sondern auch andere Symptome bei Herzinfarkten, was zu späten Diagnosen und schlechteren Prognosen führt. Die Healthcare-Frauen setzen sich zurecht für geschlechterspezifische Medizin, bessere Studienpraktiken und frühzeitige Vorsorge ein. Die niedrige Frauenbeteiligung in medizinischen Gremien ist ein weiteres Problem. Apotheken könnten eine entscheidende Rolle in der Früherkennung spielen. Es ist höchste Zeit für einen umfassenden Ansatz, um die Herzgesundheit von Frauen zu stärken.

In einer Zeit, die von gesellschaftlichen Herausforderungen, politischen Unruhen und Gesundheitsfragen geprägt ist, liegt es an uns allen, gemeinsam für eine solidarische, tolerante und gerechte Zukunft einzustehen. Möge jeder von uns seinen Beitrag leisten, um die Grundwerte unserer Gesellschaft zu bewahren und voranzutreiben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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