Was mit einem Besuch bei einer Prostituierten begann, endete in einer 16 Jahre langen Liebesbeziehung. Sogar seine Frau hatte der verheiratete Mann für die Geliebte verlassen und war mit seiner Herzensdame zusammengezogen. Als er vier Jahre nach dem Auszug starb, hinterließ er seiner Geliebten als Alleinerbin seine Hälfte des Einfamilienhauses, in dem die Ehefrau noch immer wohnte. Das empfand die sitzengelassene Ex als sittenwidrig und zog vor Gericht. Immerhin drohte ihr der Auszug und eine Teilungsversteigerung, wenn sie sich mit ihrer Rivalin nicht einig würde. Doch die Richter sahen im Geliebten-Testament nichts Sittenwidriges. Zum einen sollte mit dem Testament kein Sex bezahlt, sondern eine langjährige Liebesbeziehung gewürdigt werden. Und zum anderen wurde kein Angehöriger unangemessen benachteiligt, da dem Verstorbenen die Hälfte des Hauses gehörte. Die Noch-Ehefrau hätte das Haus auch bei einer Scheidung verlieren können (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-3 Wx 100/08).

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