„Der Haftpflichtversicherer leistet zwar, wenn man mit falscher Bereifung ein anderes Auto beschädigt, kann die Verursacherin oder den Verursacher aber in Regress nehmen“, sagt Boss. Das bedeutet, dass er Zahlungen zurückverlangt, die er geleistet hat – allerdings nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Man spricht hier von einer Obliegenheitsverletzung.
Noch glimpflicher kommen Kfz-Halter*innen bei der Kaskoversicherung davon – vorausgesetzt, sie achten bei Abschluss eines Kaskoschutzes darauf, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann kürzt er auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht. Allerdings kommt dieser Ratschlag keinem Freifahrtschein für die falsche Bereifung gleich. Schließlich sind Winterreifen sowohl für die eigene als auch für die Sicherheit anderer von hoher Relevanz.
Kein Stichtag für Winterreifen
Ein Problem, vor dem deutsche Autofahrer*innen stehen: In Deutschland gibt es keinen verbindlichen Starttermin für Winterreifen. Stattdessen sind Autohalter*innen allgemeiner verpflichtet, die Bereifung den Witterungsverhältnissen situativ anzupassen. Zu diesen zählen unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Es gibt sogar Fahrzeuge, die keine Winterreifen aufziehen müssen. Dazu gehören unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder oder Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.
Aufs Alpine-Symbol achten
Als geeignete Winterreifen kommen seit 2018 ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) infrage. Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung gelten nicht mehr als wintertauglich, dürfen jedoch in einer Übergangsfrist bis September 2024 aufgezogen werden. Auch wer mit Ganzjahresreifen unterwegs ist, ist auf der sicheren Seite. Denn sie gelten rechtlich als Winterreifen. Allerdings nur, solange sie mit dem Alpine-Symbol (oder bis 09/24 die M+S-Kennzeichnung) ausgewiesen sind. Sind die Symbole nicht vorhanden, gelten die Reifen als Sommerreifen.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
E-Mail: presse@bundderversicherten.de