„Die Betroffenen haben schlicht ein Recht darauf, dass wir Geschehenes konsequent aufklären – ohne jedes Ansehen von Personen oder Institutionen“, erklärte Latzel. „Menschen suchen in der Kirche zu Recht Schutz und Hilfe für ihre Seele. Deswegen ist es skandalös und inakzeptabel, wenn Menschen sexualisierte Gewalt ausgerechnet im Raum der Kirche erleiden mussten oder erleiden müssen.“ Sexualisierte Gewalt sei dabei „kein Spartenthema“, sondern betreffe die ganze Gesellschaft. „Familie, Sport, Vereine, Schule – und uns als Kirche: Sexualisierte Gewalt, der Missbrauch von Macht aus sexuellen Motiven, ist weit verbreitet – viel weiter, als es noch heute viele Menschen, Funktionäre oder Verantwortliche wahrhaben wollen“, sagte der Präses.
ForuM-Studie und Fallzahlen
Ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung sei die sehr breit angelegte ForuM-Studie, deren Ergebnisse am 25. Januar 2024 vorliegen werden, erklärte Präses Latzel. Im Unterschied zur katholischen MHG-Studie hat die ForuM-Studie auch die Diakonie, Pendant zur katholischen Caritas, und alle kirchlichen Berufe und Ehrenamtlichen untersucht und bezieht sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche, sondern auf alle Altersgruppen. „Auf landeskirchlicher Ebene sind im Rheinland bisher 70 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt bei Pfarrpersonen und landeskirchlichen Angestellten seit 1946 bekannt und wurden der ForuM-Studie nach Aktensichtung zur Verfügung gestellt, unterstützt durch einen Strafrichter“, berichtete Vizepräses Christoph Pistorius (Leitung Stabsstelle Aufarbeitung und Prävention). Als weitere Zahl nannte er: „In der 2021 eingerichteten Meldestelle der Landeskirche sind bis heute insgesamt 76 Meldungen von Verdachtsfällen eingegangen, die sich zum Teil auch auf Jahre zurückliegende Vorfälle beziehen. Diese Fälle stammen aus Gemeinden, Kirchenkreisen oder landeskirchlichen Einrichtungen.“ Beide Zahlen seien aber nicht zu addieren, da es eine Überschneidung in mindestens einem Drittel der Fälle gebe.
Schließlich gab es seit 2004 in der rheinischen Landeskirche 28 Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Nach Akteneinsicht Vier davon laufen noch. Die Verfahren betreffen insgesamt Kirchenbeamte, Lehrer und Pfarrpersonen. In elf Fällen wurde auch staatlicherseits ermittelt, bei fünf davon wurde das Strafverfahren eingestellt, vier davon mit „großem Freispruch“, eines gegen Auflage.
Spezifische Strukturen und zeitaufwendige Aufarbeitung
Die evangelischen Kirchen in Deutschland hätten „spezifische Strukturen und teils unklare Verantwortlichkeiten, die es kritisch zu untersuchen gilt, inwiefern sie sexualisierte Gewalt oder einen intransparenten Umgang mit Missbrauchsfällen befördern“, erklärte Präses Latzel. Dies mache die Aufarbeitung komplizierter und zeitaufwendiger. Den Umgang mit Missbrauch und sexualisierter Gewalt bezeichnete der Präses als einen „dauerhaften Lernprozess“ und erklärte: „Wir müssen selbstkritisch sagen, dass wir in der Vergangenheit viele Lernschritte zu langsam vollzogen haben.“ So hätten die bereits 2002 formulierten Leitlinien im Rahmen der Handreichung „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“ nicht umgehend Wirkung entfaltet. „Menschen auf allen Ebenen unserer Kirche waren oft noch geprägt von einem Geist, der dem Schutz des Ansehens der Kirche oder von Amtsträgern einen zu hohen Stellenwert einräumt, höher als dem Leid von Betroffenen“, so Latzel.
Anerkennungsleistungen und Aufarbeitungskommission
Hinsichtlich der Anerkennungsleistungen stehe derzeit noch Erarbeitung einheitlicher, bundesweit geltender Standards durch das Beteiligungsforum auf der Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aus, berichtete Pistorius. Nach der Abstimmung mit der Unabhängigen Beauftragten (UBSKM) des Bundes sei nun auch im Rheinland der Weg frei für die Arbeit einer unabhängigen, regionalen Aufarbeitungskommission, gemeinsam mit der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und der Diakonie RWL.
Konsequenzen aus der Studie zum Martinstift in Moers
Im März 2023 hatten rheinische Kirche und Diakonie RWL die Ergebnisse einer Studie zur Gewalt im Martinstift in Moers vorgestellt. Als Konsequenz daraus wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, diese befinden sich zum Teil in der Umsetzung. So werden z.B. Rahmenverträge mit Beratungsstellen ausgehandelt, um die Betroffenen besser begleiten zu können. Und die wissenschaftliche Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt auch in anderen Internaten in der rheinischen Kirche wurde in die Wege geleitet, erklärte Vizepräses Pistorius.
Schutzkonzept mit Schulungen
Für die Prävention gibt es in der rheinischen Kirche ein umfassendes Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Neben dem flächendeckenden Schulungsprogramm, der Pflicht eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und der Erstellung von Schutzkonzepten umfasst es eine zentrale Meldestelle und die Meldepflicht für alle Fälle sexualisierter Gewalt. „Grundlegend ist eine klare Haltung der Achtsamkeit und des Respekts“, erklärte Juliane Arnold, Ansprechpartnerin für Prävention in der Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Ein wesentlicher Baustein der Schutzkonzepte sei der Bereich der Schulungen aller beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Allein mit dem bundesweiten Schulungsmaterial „Hinschauen-Helfen-Handeln“ hätten bis Ende Dezember 2023 insgesamt 828 Schulungen mit 10.377 Teilnehmenden stattgefunden, berichtete Arnold.
Stichwort: Sexualisierte Gewalt und Kirche
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Über diese Leitlinien, Positionen, Materialien und Ansprechpersonen informiert die Internetseite „Sexualisierte Gewalt und Kirche“.
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