Zugleich appelliert Pinkowski an die Praxisinhaberinnen und -inhaber, die Komfortsignatur des PVS zu nutzen. „Das e-Rezept wird erst durch die elektronische Signatur erstellt. Wenn Ärztinnen und Ärzte eine Stapelsignatur verwenden und diese erst mittags oder abends erstellen, haben ihre Patienten bis dahin kein gültiges Rezept.“ Nicht selten komme es daher aktuell zu Fällen, in denen Patienten unmittelbar nach dem Arztbesuch eine Apotheke aufsuchten, dort aber noch kein Rezept abgerufen werden könne. „Die Komfortsignatur der PVS macht dagegen eine umgehende Signatur des Rezeptes möglich.“
Unverständnis äußert Pinkowski darüber, dass die Krankenkassen die gesetzlich Versicherten nicht über das seit Beginn des Jahres verpflichtende e-Rezept informiert haben.
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