Beim Besuch eines Zoos, Tiergartens oder Wildparks wollen Erwachsene und Kinder die Tiere möglichst aus der Nähe beobachten. Gleichzeitig erwarten viele Besucherinnen und Besucher, dass die Tiere in den Gehegen ihren artgemäßen Bedürfnissen nachkommen können. Für die Betreiber bedeutet das, die Tiere attraktiv zu präsentieren und sich dabei stetig zu verbessern. „Oft stehen dafür aber nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung“, weiß Matthias Bludau (VBG) vom Sachgebiet Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung der DGUV. „Zugleich stehen die Unternehmen vor der Aufgabe, die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten.“ Arbeitsplätze und Tätigkeiten sind so zu gestalten, dass Störungen, Fehler und Unfälle im Ablauf der Arbeiten vermieden werden, um ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten zu ermöglichen. Die neue Branchenregel "Wildtierhaltung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unterstützt sie konkret dabei, diesen Anforderungen nachzukommen. Sie ersetzt die DGUV-Regel 114-001 "Haltung von Wildtieren" und beinhaltet einige Neuerungen.

Überarbeitete Tierliste und neue Sicherheitsstufe III+

"Die Branchenregel soll es den Betrieben ermöglichen, flexibler auf die betrieblichen Gegebenheiten vor Ort reagieren zu können", sagt Matthias Bludau. Auf 68 Seiten mit zahlreichen Abbildungen konzentriert sich die Schrift auf die Gefährdungen, die mit der Haltung von Wildtieren verbunden sind. Sie fasst rechtliche Vorgaben zusammen, stellt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen dar und zeigt branchenspezifische Lösungen für einen guten Arbeitsschutz.

So wurde etwa die Tierliste und die Zuordnung von Tieren zu Schadenskategorien und Schadensziffern komplett überarbeitet und erweitert. Die neue Branchenregel unterscheidet nicht mehr nur zwischen gefährlichen und besonders gefährlichen Tieren, sondern es gibt jetzt auch die neue Kategorie „wenig gefährliche Tiere“. Jede Kategorie ist in jeweils drei Schadensziffern unterteilt. Waren die Tierarten zuvor den Sicherheitsstufen fest zugeordnet, ist die Zuordnung in der Branchenregel nunmehr beispielhaft – konkret erfolgt sie vor Ort im Betrieb. „Früher wurden beispielsweise Antilopen als gefährlich kategorisiert“, erläutert der VBG-Experte. „Nun sind kleine Antilopen wie Dikdik oder Ducker als wenig gefährlich, mittelgroße wie Impalas als gefährlich und männliche Großantilopen wie Oryxantilopen als sehr gefährlich eingestuft.“

Des Weiteren führt die Branchenregel die neue Sicherheitsstufe III+ ein, zum Beispiel für Tierarten wie den Jaguar. Sie stellt höchste Anforderungen und erfordert bestimmte Verriegelungssysteme.

Risikomatrix für Arbeiten mit direkten Tierkontakt

Neu ist auch eine Risikomatrix. Sie hilft, das Risiko bei Arbeiten mit direktem Tierkontakt einzuschätzen – etwa beim Einfangen oder zur Behandlung von Tieren. Daneben gibt es Tätigkeiten, die zwar keinen direkten Kontakt zum Tier, aber die Anwesenheit einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers im Gehege notwendig machen können, zum Beispiel Schaufütterungen. „Die Risikomatrix ersetzt nicht die tägliche Einschätzung des Tierverhaltens durch die tierpflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Revieren vor Ort“, sagt Bludau.

Weitere Kapitel befassen sich mit den Arbeitsplätzen und Verkehrswegen in Gehegen oder mit Biostoffen wie etwa Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten. Des Weiteren thematisiert die Branchenregel UV-Strahlung und klimatischen Bedingungen: Die Beschäftigten arbeiten viel im Freien, aber auch drinnen kann die Tätigkeit besonders beanspruchend sein, etwa in Terrarien oder Tropenhäusern, wo Temperatur und Luftfeuchtigkeit höher sind.

Um einen hohen Praxisbezug der Branchenregel zu gewährleisten, arbeiteten die Fachleute der Unfallversicherung mit dem Verband der Zoologischen Gärten, der Deutschen Tierparkgesellschaft, dem Deutschen Wildgehege-Verband und dem Berufsverband der Zootierpfleger zusammen. Die DGUV Regel 114-612 „Branche Wildtierhaltung“ gibt es kostenfrei in der Publikationsdatenbank des Spitzenverbandes zum Herunterladen: www.dguv.de/publikationen, Webcode: p114612 . Sie kann auch als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt werden.

Praxistipps zur Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für eine bestimmte Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Fotos veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Infografiken und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

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