Das Agrar-Informationszentrum Proplanta hat die aktuellsten Erhebungen 2022 vom Umweltbundesamt (UBA) zur Nitratbelastung im Grundwasser ausgewertet und auf einer interaktiven Nitrat-Karte visualisiert. Die Daten stehen jetzt für den Zeitraum 2016-2022 zur Verfügung und verdeutlichen die regionalen Unterschiede sowie Entwicklungen.

Ein Viertel der 649 getesteten Nitrat-Messstellen in Deutschland überschritten auch in 2022 wieder den in der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG (GWRL) europaweit einheitlich festgelegten Schwellenwert von 50 mg Nitrat je Liter.

Mit einem Nitratwert von 230 mg je Liter ist der Landkreis Hildburghausen diesmal absoluter Spitzenreiter. Auf Platz zwei rangiert der Stadtkreis Wolfsburg mit 200 mg je Liter, gefolgt vom Landkreis Bad Dürkheim mit 197 mg je Liter. Dahinter reiht sich erst der ehemalige Spitzenreiter von 2021 Viersen mit 153,48 mg je Liter ein. Bei letzterem scheint die reduzierte Einfuhr von Schweinegülle in den vergangenen Jahren Früchte zu tragen. Der Nitratwert im Grundwasser hat sich zwischenzeitlich halbiert.

Im mehrjährigen Vergleich (2016-2022) liegt der Landkreis Bad Dürkheim vorn. Insbesondere der hohe Anteil Rebflächen und intensiver Gemüseanbau dürfte dort die Nitratauswaschung nach wie vor begünstigen. Weiterhin spielt bei der konstant hohen Nitratauswaschung ins Grundwasser beispielsweise in Niedersachsen im Landkreis Dannenberg (im Mittel 136 mg je Liter) und Cloppenburg (im Mittel 102 mg je Liter), die Maismonokultur eine zentrale Rolle, welche auf den verstärkten Bau von Biogasanlagen dort zurückzuführen ist. Ebenso mitverantwortlich für deutlich erhöhte Nitratwerte in vielen Gebieten sind N-Spätgaben bei Qualitätsweizen. Zwischenfrüchte, die möglichst spät umgebrochen werden, können die Nitratauswaschung effizient vorbeugen.

Der höchste Messwert an einer Probeentnahmestelle wurde mit 310 mg Nitrat je Liter in Sachsen-Anhalt ermittelt.

Warum sind die Nitratmesswerte so bedeutsam?

Im Jahr 2013 hat die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie nicht den Vorgaben entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung der Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war.

Am 01.06.2023 wurde seitens der EU-Kommission das langjährige Verfahren eingestellt, da das Bundeskabinett nach Jahren schließlich am 31.05.2023 eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen hat. Das drohende Zwangsgeld wäre im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 Euro und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 Euro erheblich gewesen. Im nächsten Auswertungsjahr dürfte daher eine rückläufige Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser resultieren.

Hintergrund zur Erhebung
Für die Überwachung des Grundwasserzustandes in Deutschland liegen eine Vielzahl von Messstellen aus insgesamt zwei Messnetzen vor, die für unterschiedliche Zwecke von den Bundesländern betrieben werden. Dabei wird unterschieden zwischen dem sogenannten EUA-Messnetz und dem Wasserrahmenrichtlinienmessnetz. Das EUA-Messnetz dient zur jährlichen Berichterstattung von Grundwasserzustandsdaten an die Europäische Umweltagentur (EUA) und umfasst derzeit ca. 1.264 Messstellen.

Für die Berichterstattung zur EU-Nitratrichtlinie werden aus dem EUA-Messnetz nur diejenigen Messstellen betrachtet, in deren ⁠Einzugsgebiet⁠ die Nutzungseinflüsse der Landwirtschaft (Acker, Grünland und Sonderkulturen) auf die Grundwassermessstellen dominieren. Diese Anforderung ergibt sich aus dem in Artikel 1 der Richtlinie festgelegten Ziel, die Gewässerverunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu reduzieren. Deshalb finden in diesem Messnetz Messstellen unter Flächen die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (Siedlung, Wald) keine Berücksichtigung. Insgesamt umfasst das EU-Nitratmessnetz 692 Messstellen. Die Anzahl der Messstellen ergibt sich daraus, dass ca. 60 % der Fläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt wird.

Die Berichterstattung zur EU-Nitratrichtlinie erfolgt alle 4 Jahre (letztmals 2020) und soll darüber Auskunft geben, in welchem Umfang Deutschland diese Richtlinie umgesetzt hat und in welchem Umfang, die im Zusammenhang mit der Nitratrichtlinie ergriffenen Maßnahmen, zu einer Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers aus der Landwirtschaft geführt haben.

Die Anzahl der Messstellen wurde ab dem Jahr 2012 deutlich erhöht. Für den ersten Nitratbericht im Jahr 1996 wurden 186 Messstellen ausgewählt, wovon im Lauf der Jahre einige ausgefallen sind. Die EU hat im Jahr 2012 festgestellt, dass die Messstellenkonzentration in Deutschland damit erheblich niedriger lag als in allen anderen Mitgliedsstaaten und eine Überarbeitung empfohlen, die den überarbeiteten Vorgaben der Kommission aus dem Jahr 2011 entsprechen. Allein die Änderung der Messnetzgestaltung ist dafür verantwortlich, dass sich der Anteil der Messstellen mit Nitratgehalten von mehr als 50 mg je Liter deutlich reduziert hat.

Nitratmessstellen:
https://www.proplanta.de/Maps/Nitrat-Messstellen+in+Deutschland_points1612445127.html

Übersichtskarte Nitratbelastung Stadt-/Landkreise:
https://www.proplanta.de/karten/nitratbelastung_grundwasser-uebersichtskarte17032021.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Proplanta GmbH & Co. KG
Grüneisenstr. 6
70184 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 63379-810
Telefax: +49 (711) 63379-815
http://www.proplanta.de

Ansprechpartner:
Karina Kern
Proplanta – Das Informationszentrum für die Landwi
Telefon: +49 (711) 451017-613
Fax: +049 (0711) 63379-815
E-Mail: kern@proplanta.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel