Das Influenzavirus in der Variante H5N1 führt bei Vögeln zur Erkrankung mit der hoch ansteckenden Geflügelgrippe.
Da es sich wahrscheinlich um einen Zugvogel handelt, ist es unklar, wo die Gans sich angesteckt hat. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass sie bis zuletzt das Virus ausgeschieden und verteilt hat.
Insbesondere im Bereich Schotten, aber auch in anderen Gebieten im Vogelsbergkreis, sind deshalb die Geflügelhalter aufgerufen, durch Hygienemaßnahmen beim Betreten und Verlassen ihrer Geflügelhaltungen die Einschleppung des Virus und seine Verbreitung zu verhindern.
Das Geflügelpestvirus ist nach Einschätzung des nationalen Referenzlabors in Deutschland inzwischen endemisch, das heißt, die Geflügelhalter müssen jederzeit mit dem Vorhandensein des Virus in der Umwelt rechnen. Die Gefahr ist im Winter bei Nässe und Kälte besonders groß, da das Virus unter diesen Bedingungen besonders lange in der Umwelt infektiös bleibt.
Allein in den vergangenen 4 Wochen wurden in Deutschland 28 Geflügelpestfälle, davon 20 bei Wildvögeln und 8 bei Hausgeflügel, festgestellt.
Die Infektion mit dem Influenzavirus führt bei Vögeln zu tödlichen Erkrankungen. Laut Robert Koch-Institut wird das Risiko einer Übertragung auf den Menschen durch die aktuelle, in Deutschland vorhandene, Virusvariante als gering eingeschätzt. Übliche Hygienemaßnahmen sollten bei Kontakt mit verdächtigen Vögeln jedoch immer ergriffen werden.
Gerade Hühnervögel sind besonders empfindlich und sterben in vielen Fällen schnell. Da Wasservögel weniger empfindlich sind, können diese deshalb das Virus weit verbreiten, ohne selbst zu erkranken.
Kühlere Temperaturen, Feuchtigkeit und eine schwächere UV-Strahlung begünstigen ein Überdauern der Influenza-Viren in der Umwelt.
Zu beachten sind auch indirekte Eintragungswege wie kontaminiertes Futter, Oberflächenwasser aus Bächen oder Teichen als Tränke oder Bad, verunreinigte Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren und Fahrzeuge.
Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:
- Aufstallung des Geflügels oder Unterbringung in Volieren mit geschlossenem, festen Dach und vogeldichten Netzen/-gittern an den Seiten.
- Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern bzw. Schuhwechsel am Stalleingang.
- Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
- Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben
Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden von Totfunden von Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer: 06641/977-6800 zu informieren.
Die verendeten Tierkörper werden zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.
Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandsregister nach Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.
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