Die in Chile eingeführten Werbebeschränkungen zeigen Wirkung: Kinder und Jugendliche sehen im Fernsehen deutlich weniger Werbung für ungesunde Lebensmittel. Stattdessen werden vermehrt gesündere Produkte beworben. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die in Chile am Beispiel von Softdrinks durchgeführt wurde. Für die Verbraucherorganisation foodwatch haben die Untersuchungsergebnisse Signalwirkung für die hiesige Debatte um die geplanten Junkfood-Werbeschranken von Bundesernährungsminister Cem Özdemir: Die Befürchtungen von Werbe- und Medienwirtschaft vor einem massiven Einbrechen der Werbeeinnahmen seien übertrieben, so foodwatch. 

„Die von Lebensmittelindustrie, Medienmachern und Werbetreibenden an die Wand gemalten Schreckensszenarien sind völlig überzogen. Junkfood-Werbeschranken führen zu weniger Junkfood-Werbung – und im Gegenzug zu mehr Werbung für gesündere Lebensmittel. FDP und SPD müssen sich endlich hinter Cem Özdemirs Pläne stellen und das Kinderschutz-Gesetz auf den Weg bringen“, erklärt Luise Molling von foodwatch. 

Chile gilt international als Vorreiter im Kampf gegen Fehlernährung und ernährungsbedingte Krankheiten. So hat das südamerikanische Land 2018 unter anderem ein Verbot der Werbung für unausgewogene Lebensmittel zwischen 6 und 22 Uhr eingeführt. Das Gesetz ist in etwa vergleichbar mit den Plänen des Bundesernährungsministeriums von Cem Özdemir, Kinder vor Junkfood-Werbung zu schützen. Bereits eine Untersuchung aus dem Jahr 2022 hatte nachgewiesen, dass die umfangreichen chilenischen Maßnahmen gegen Fehlernährung – neben Werbeschranken wurden dort auch Warnhinweise auf Verpackungen und Verkaufsbeschränkungen eingeführt – für die dortige Lebensmittelindustrie keine signifikanten negativen Effekte auf Beschäftigung, Gewinne oder Löhne gehabt haben.  

Seit Cem Özdemir im Februar letzten Jahres seinen Gesetzentwurf für Werbeschranken zum Kinderschutz vorgestellt hat, warnen Lebensmittel-, Werbe- und Medienbranche vor den angeblich drastischen ökonomischen Folgen. Von „erheblichen Werbeeinbußen“ und einer akuten Gefährdung der „Medienvielfalt und Medienfreiheit“ ist die Rede, ein vom Markenverband finanziertes ökonomisches Gutachten spricht gar von einem zu erwartenden „erheblichen wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen“ und einer „Verengung der Medienlandschaft und Meinungsvielfalt“. Das viel zitierte Gutachten, das noch auf der ersten, strengeren Version des Gesetzentwurfs basiert, geht davon aus, dass 74 Prozent der Bruttowerbeumsätze ersatzlos wegfallen würden. Diese Prognose bezeichnete foodwatch angesichts der Daten aus Chile als unrealistisch. Auch hierzulande sei zu erwarten, dass innerhalb von Produktkategorien wie Frühstücksflocken und Fertiggerichten vermehrt gesündere Alternativen beworben würden.  

Lebensmittelwerbung beeinflusst nachweislich das Ernährungsverhalten junger Menschen. Kinder essen hierzulande mehr als doppelt so viele Süßigkeiten, aber nur halb so viel Obst und Gemüse wie empfohlen. Den letzten repräsentativen Messungen zufolge sind etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Übergewicht und sechs Prozent sogar von starkem Übergewicht (Adipositas) betroffen. Ihnen drohen im späteren Leben Krankheiten wie Typ-2-Diabetes, Gelenkprobleme, Bluthochdruck und Herzerkrankungen. Jeder siebte Todesfall in Deutschland ist laut Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf ungesunde Ernährung zurückzuführen. 

Quellen und weiterführende Informationen:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

foodwatch e.V.
Brunnenstraße 181
10119 Berlin
Telefon: +49 (30) 240476-0
Telefax: +49 (30) 240476-26
http://www.foodwatch.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel