Die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) für Pflegebedürftige in der stationären Pflege sind zum 1.1.2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Der Anstieg fällt jedoch aufgrund der seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse geringer aus als im Vorjahreszeitraum.

Insgesamt beläuft sich die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Pflegeheim im ersten Aufenthaltsjahr am 1.1.2024 in Nordrhein-Westfalen auf durchschnittlich 2.892 Euro monatlich. Das sind 179 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2023: 2.713 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2.696 Euro im Monat, also 201 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.1.2023: 2.495 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige am 1.1.2024 durchschnittlich 2.434 Euro zuzahlen – ein Plus von 157 Euro (1.1.2023: 2.277 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz in NRW dann mit durchschnittlich 2.107 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 102 Euro mehr (1.1.2023: 2.005 Euro).

Gestiegene Zuschüsse federn Anstieg der Eigenanteile etwas ab

Die von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den EEE wurden zum 1.1.2024 erhöht: Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Der EEE ist im Vergleich zum Vorjahr zwar um 77 Euro auf durchschnittlich 1.112 Euro angestiegen (1.1.2023: 1.035 Euro), wird durch die Erhöhung der Zuschüsse aber abgefedert. Neben dem EEE müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die um 82 Euro monatlich auf durchschnittlich 1.193 Euro angestiegen sind (1.1.2023: 1.111 Euro) und für die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen monatlich 587 Euro aufbringen. In der Gesamtbetrachtung liegt NRW damit weiterhin über dem Bundesdurchschnitt und gehört mit zu den teuersten Ländern im Bundesvergleich.

Investitionskostenübernahme durch das Land würde Pflegebedürftige um 587 Euro monatlich entlasten

„Erneut steigen in NRW die Kosten für die stationäre Unterbringung in Pflegeheimen. Dadurch werden Pflegebedürftige wieder stärker belastet. Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus höheren Personal- und Sachkosten. Durch die zum 1.1.2024 gestiegenen Zuschüsse der Pflegekassen wird der erneute Anstieg der Eigenanteile zwar abgebremst, aber eine finanzielle Mehrbelastung entsteht trotzdem“, erklärt Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW. „Würden die einzelnen Bundesländer ihre politischen Vorhaben endlich umsetzen und die Investitionskosten übernehmen, würden die Pflegebedürftigen in NRW um aktuell 587 Euro monatlich entlastet.“

Die Eigenanteile, die der vdek halbjährlich ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.

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