Feldgehölze, Sträucher und Hecken – im Vogelsbergkreis sind sie an vielen Äckern, Wiesen und Wegesrändern anzutreffen und bieten Vögeln, Insekten und Pflanzenarten Rückzugsräume. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt, und doch müssen sie von Zeit zu Zeit gepflegt werden, um Wege und Zufahrten freizuhalten. Häufig stellen sich dann Fragen: Wer ist wann und wo zuständig? Was darf überhaupt geschnitten werden, und was macht man mit dem Holz? Punkte, die an zwei, vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) organisierten und von der Unteren Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises (UNB) sowie dem Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg (NGP) unterstützten Informationsveranstaltungen im Mittelpunkt stehen.

Am Dienstag, 6. Februar, 19 Uhr, stellt Charlotte Wenz, Projekt 100nB Biodiversitätsberatung (LLH), im Posthotel Johannesberg in Lauterbach den „Lebensraum Feldgehölz“ vor. Anschließend informiert Susanne Greb von der UNB zu den Fragen „Was kann, was darf, was soll? – Gesetzlicher Rahmen und Zuständigkeiten“, bevor Johannes Euler vom NGP Vogelsberg Tipps zur praktischen Umsetzung gibt.

Am darauffolgenden Mittwoch, 7. Februar, 19 Uhr, haben Interessierte die Möglichkeit, die Veranstaltung mit gleichem Programm im Bildungs- & Beratungszentrum Alsfeld zu besuchen.

Interessierte können sich bis einschließlich Mittwoch, 31. Januar, über die Website des LLH anmelden. Anmeldungen zum Vortragsabend in Lauterbach sind über llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/66399/ möglich. Die Veranstaltung in Alsfeld ist hier zu finden: llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/66398/

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