Die deutsche Apothekenlandschaft steht vor Herausforderungen nach dem Auslaufen der Hilfstaxe. Uneinheitliche Vorgehensweisen, technische Störungen in der elektronischen Patientenakte, und kontroverse Debatten über Apothekenhonorare prägen die aktuelle Lage. Während die Einführung des E-Rezepts Erfolg feiert, plant Frankreich eine umweltfreundliche Umstellung auf QR-Codes für Medikamenteninformationen. Die Gesundheitsministerkonferenz fordert dringende Klärungen zu Reformvorhaben, während Apotheken in England verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben dürfen. Die Branche steht vor einem digitalen Wandel und neuen Perspektiven, jedoch auch vor Unsicherheiten und Streitigkeiten.

Ungewissheit nach Auslaufen der Hilfstaxe: Uneinheitliches Vorgehen in Apotheken

Mit dem Beginn des neuen Jahres verlor die Hilfstaxe, mit Ausnahme von Cannabisblüten, ihre Gültigkeit. Die Abdata löschte zu diesem Zeitpunkt die hinterlegten Preise für Stoffe und Gefäße. Gemäß den §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sollte die Abrechnung nun erfolgen, doch einige Apotheken entschieden sich, weiterhin nach dem alten Modell vorzugehen.

Eine pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) aus der Nähe von Leipzig erklärte, dass ihre Apotheke die Rezepturen nach wie vor auf die "alte Weise" abrechnet, da es für sie nicht eindeutig ist, die gesamten Packungen mit Verwurf zu berechnen. Dies solle den möglichen Stress mit den Krankenkassen später verhindern.

Die PTA berichtete, dass sie die Einkaufspreise wieder einpflegen mussten, was reibungslos verlief. Schwierigkeiten tauchten jedoch bei Substitutions- und Cannabispatienten auf, da die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe nicht mehr gültig sind. Obwohl Anlage 10 die Cannabisabrechnung regelt, fehlt es softwaretechnisch an einer Lösung für diese Rezepturen, und man wartet auf eine Aktualisierung der Software.

Trotz der neuen Vorgaben setzen einige Apotheken weiterhin auf die alten Preise und berechnen nicht die gesamten Packungen. Kunden zahlen somit nach wie vor die Preise aus dem Vorjahr. Die Apotheke erwartet unsicher, wie die Krankenkassen auf diese Änderung reagieren werden, und bleibt vorerst bei den alten Preisen, indem die tatsächlichen Einkaufspreise zugrunde gelegt werden.

Die Apotheke hat sich bisher nicht von verantwortlichen Institutionen informieren lassen. Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) appellierte jedoch bereits im Dezember an Apotheken, sich auf mögliche Retaxationen vorzubereiten und Rücklagen zu schaffen. Hintergrund ist der Konflikt des Deutschen Apothekerverbands (DAV) um angemessene Vergütungen. Der BAV betrachtet das Handeln des DAV als notwendig und korrekt.

Störung in der elektronischen Patientenakte (ePA) beeinträchtigt Nutzung für bestimmte Krankenkassen

Eine der zentralen technischen Komponenten der elektronischen Patientenakte (ePA), betrieben von IBM Deutschland, ist derzeit von Störungen betroffen. Die Gematik gab heute eine entsprechende Meldung heraus, in der darauf hingewiesen wird, dass die aktuelle Beeinträchtigung zu Einschränkungen bei der Nutzung der ePA für Versicherte bestimmter Krankenkassen führen kann.

Betroffenen Versicherten der Barmer, HEK, TK, KBS, Viactiv und AOK wird geraten, auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte vorbereitet zu sein. Die technische Beeinträchtigung wird darauf zurückgeführt, dass eine essenzielle Komponente, die für die reibungslose Funktion der ePA erforderlich ist, derzeit von IBM Deutschland analysiert wird.

IBM Deutschland hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Ursache dieser Störung zu ermitteln und arbeitet intensiv daran, sie so rasch wie möglich zu beheben. Die Gematik unterstreicht die laufende Kooperation mit IBM, um sicherzustellen, dass die ePA für betroffene Versicherte so bald wie möglich wieder uneingeschränkt nutzbar ist.

Die Gematik empfiehlt betroffenen Versicherten, offizielle Kanäle ihrer Krankenkassen sowie die gematik-Website für weitere Informationen und Updates zu dieser Angelegenheit zu konsultieren. Es wird erwartet, dass die technischen Herausforderungen in absehbarer Zeit behoben werden können, um die uneingeschränkte Nutzung der ePA wiederherzustellen und die Qualität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

EU-Kommission setzt klare Ziele: Steigerung der HPV-Impfquote und Schutz vor Krebserkrankungen bis 2030

Das erklärte Ziel besteht darin, bis 2030 sicherzustellen, dass neun von zehn Mädchen, die für die Impfung infrage kommen, sowie ein bedeutender Teil der Jungen eine HPV-Impfung erhalten. Gleichzeitig soll die Früherkennung verbessert werden, da aktuelle Daten zeigen, dass weniger als 50 Prozent der Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren, die die Zielgruppe für Screening-Programme sind, in den letzten zwei Jahren eine Mammografie durchgeführt haben. Kyriakides betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, ohne dabei Ängste zu schüren.

Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund einer besorgniserregend niedrigen Impfquote gegen bestimmte Krebserkrankungen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Laut einer Analyse der DAK-Gesundheit in Deutschland sind die Impfungen, besonders bei 15- bis 17-jährigen Jungen, zurückgegangen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte äußerte sich besorgt über diese Entwicklung. Das Robert Koch-Institut gibt an, dass jährlich über 6000 Frauen und rund 1600 Männer in Deutschland an HPV-bedingtem Krebs erkranken.

Zusätzlich kündigte Kyriakides an, im Februar ein Treffen mit Vertretern von Versicherungen und Banken abzuhalten, um einen Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Ziel ist es sicherzustellen, dass Personen, die vor 15 oder 20 Jahren an Krebs erkrankt waren, beim Zugang zu Finanzdienstleistungen nicht diskriminiert werden. Betroffene hatten berichtet, dass es aufgrund einer Krebserkrankung schwierig war, beispielsweise Kredite für einen Hauskauf zu erhalten.

Apothekenhonorare in der Schwebe: Uneinigkeit über Abrechnung von Rezepturen und Defekturen setzt auf Klärung

Im anhaltenden Streit zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband über die Hilfstaxe zeichnet sich weiterhin keine rasche Einigung ab. Die Differenzen erstrecken sich nicht nur auf die Hilfstaxe, sondern auch auf die Abrechnung von Rezepturen und Defekturen in Apotheken.

Die aktuelle Lage zwingt zu einer vorläufigen Regelung, da eine Verständigung über neue Preise mit dem DAV bisher nicht möglich war. Infolgedessen erfolgt die Abrechnung von Rezepturen vorerst nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), wie von einem Sprecher der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekannt gegeben. Hierbei ist entscheidend, dass nur die tatsächlich zur Herstellung der Rezeptur benötigte Menge, sprich der Anteil einer Packung, zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann.

Gegenläufig dazu hält der DAV daran fest, dass gemäß den Paragraphen 4 und 5 der AMPreisV die übliche Abpackung für die spezifische Rezeptur als Ganzes in Rechnung gestellt werden kann. Dieser Standpunkt bezieht sich nicht nur auf verarbeitete Fertigarzneimittel, sondern erstreckt sich auf sämtliche Ausgangsstoffe.

Diese Uneinigkeit findet nicht nur bei Rezepturen, sondern auch bei Defekturen Anwendung. Defekturen, gemäß der Apothekenbetriebsordnung definiert als Arzneimittel, die im Rahmen des regulären Apothekenbetriebs vorab in bis zu hundert abgabefertigen Packungen oder einer entsprechenden Menge hergestellt werden, können gemäß DAV für jede einzelne Defektureinheit komplett abgerechnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass für die Preisberechnung die kleinste Packung herangezogen werden muss, die die benötigte Menge für die Herstellung enthält.

Angesichts möglicher Retaxationen von Rezepturen raten Experten dazu, Rücklagen zu bilden. Ein weiterer Schritt geht von der Barmer aus, die Apotheken empfiehlt, die Einkaufsnachweise zu dokumentieren, um im Fall von Rückfragen entsprechende Belege vorweisen zu können. Diese Empfehlungen sollen den Apotheken Sicherheit in Zeiten der Unsicherheit verschaffen.

E-Rezept-Einführung von CompuGroup Medical: Digitale Revolution im Gesundheitswesen auf Erfolgskurs

Die Einführung des E-Rezepts durch CompuGroup Medical (CGM) wird als klarer Erfolg bewertet, wie aus einer positiven Zwischenbilanz hervorgeht. Die Arznei-Informations-Systeme von CGM haben bereits rund zwölf Millionen elektronische Verordnungen generiert, während in Apotheken, die die Software von CGM Lauer verwenden, bereits vier Millionen E-Rezepte eingelöst wurden.

Ulrich Thomé, der geschäftsführende Direktor für Ambulatory Information Systems DACH bei CGM, lobte die beeindruckende Leistung der Ärzte, Praxisteams und Apotheker anlässlich dieser Entwicklung. In Deutschland werden jährlich etwa 500 Millionen Rezepte ausgestellt, und die Digitalisierung dieses Prozesses während des laufenden Praxisbetriebs stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Thomé betonte die Komplexität des Prozesses und wertete die flächendeckende Einführung des E-Rezepts als klaren Erfolg.

Die Nutzung des E-Rezept-Versands über Clickdoc, einem Teil von CGM, hat sich im Vergleich zum Dezember verdreifacht. Ärzte können den E-Rezept-Token direkt aus der CGM-Praxissoftware versenden, und Patienten erhalten einen verschlüsselten Zugriffslink per SMS oder E-Mail. Durch erfolgreiche Sicherheitsabfragen können Patienten mit ihren Smartphones auf den E-Rezept-Token zugreifen. Anschließend kann das E-Rezept in allen Apotheken vor Ort oder online bei rund 7.500 auswählbaren Vor-Ort-Apotheken eingelöst werden. Es besteht die Möglichkeit, Arzneimittel vorzubestellen, und falls verfügbar, können sie per Botendienst geliefert werden. Für das Auslesen der Rezeptdaten hinter dem E-Rezept-Token benötigen Apotheken eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), wobei der Verordnungsdatensatz stets in der TI gespeichert bleibt und diese nicht verlässt.

Gesundheitsministerkonferenz: Dringende Klärungen zu Reformvorhaben im Fokus

In der virtuellen Gesundheitsministerkonferenz der Länder unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins wurde am Montag intensiver Klärungsbedarf zu verschiedenen Reformvorhaben im Gesundheitswesen deutlich. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schaltete sich per Video in die Konferenz ein, die sich vor allem mit der geplanten Krankenhausreform befasste. Lauterbach versprach den ausstehenden Referentenentwurf vor der Kabinettsabstimmung den Gesundheitsministern der Länder zu übermitteln, blieb jedoch bezüglich des genauen Zeitpunkts vage.

Die Gesundheitsminister der Länder drängten darauf, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den überarbeiteten Gesetzesentwurf für das Krankenhaustransparenzgesetz vorlegt. Lauterbach betonte dabei, dass zunächst eine Einstufung der Krankenhäuser in Leistungsgruppen erfolgen solle. Der Entwurf des Transparenzgesetzes liegt nun dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vor, der sich am 21. Februar damit auseinandersetzen wird.

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war die verpflichtende Einführung des E-Rezepts. Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßte zwar diesen Schritt, kritisierte jedoch die unzureichende Verantwortung der Hersteller von Praxisverwaltungssystemen für auftretende Ausfälle. Daher forderten die Minister eine gesetzliche Verpflichtung der Softwareanbieter, ihre Produkte rechtzeitig an die Telematikinfrastruktur anzupassen und deren durchgehend performante Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Die GMK appellierte zudem an das BMG, wirksame Kommunikationsstrategien zu entwickeln, um mögliche Vorbehalte und Berührungsängste der Bürger gegenüber der Digitalisierung des Gesundheitswesens abzubauen. Zusätzlich wurde die zeitnahe Ermöglichung der E-Rezept-Nutzung für Privatversicherte und praxisgerechtere Verfahrensabläufe für Pflegeheimbewohner gefordert.

Weitere Themen auf der Agenda der Gesundheitsministerkonferenz waren die Weiterführung des Krankenhausstrukturfonds, die Anschlussfinanzierung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die Forderung nach einem Entwurf für das MVZ-Regulierungsgesetz und der Befreiung von Ärzten im Notdienst von der Sozialversicherungspflicht. Die nächste Hauptkonferenz der Gesundheitsminister ist für den 12. und 13. Juni terminiert.

Digitale Abrechnung von pharmazeutischen Dienstleistungen gewinnt an Fahrt: Neuer Meilenstein ab Februar 2024

Die Digitalisierung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) schreitet voran, wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) bekannt gab. Im dritten Quartal 2023 wurden 3,1 Millionen Euro an 6.145 Apotheken ausgeschüttet, die diese Dienstleistungen erbrachten. Trotz einer allmählichen Zunahme der teilnehmenden Apotheken zeigt sich, dass das Potenzial dieser Dienstleistungen noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.

Aktuell bieten über ein Drittel der Vor-Ort-Apotheken pDL an, wie aus dem Auszahlungsbescheid des NNF hervorgeht. Die genaue Aufschlüsselung der angebotenen Dienstleistungen sowie der Gesamtbetrag im NNF-Topf bleiben jedoch undurchsichtig. Insgesamt flossen im genannten Quartal 3.138.643,77 Euro in diese Abrechnungen.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) intensiviert ihre Bemühungen, Apothekenpersonal und Versicherte für pharmazeutische Dienstleistungen zu sensibilisieren. Dennoch bleiben Hindernisse wie Zeitmangel, Personalknappheit und bürokratische Hürden bestehen.

Ein bedeutender Schritt in der Abrechnung von pDL steht bevor: Ab dem 1. Februar 2024 wird die vollständig elektronische Abrechnungsoption eingeführt, und ab dem 1. April 2024 ist sie sogar zwingend vorgeschrieben. Dieser Übergang ermöglicht es Apotheken, sämtliche Datensätze elektronisch zu generieren, wobei der bisherige Papier-Sonderbeleg durch eine elektronische Verordnung und Quittung ersetzt wird. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein empfiehlt Apotheken, sich bei ihren Softwarehäusern nach Testmöglichkeiten zu erkundigen, um einen reibungslosen Übergang zur digitalen Abrechnung zu gewährleisten.

Die Fortschritte in der Digitalisierung der pDL signalisieren eine zunehmende Modernisierung in der pharmazeutischen Landschaft, während die Branche weiterhin bestrebt ist, den Mehrwert dieser Dienstleistungen zu verdeutlichen und gleichzeitig die praktischen Herausforderungen zu bewältigen.

Frankreich plant Umstellung auf QR-Codes für Medikamenteninformationen: Ökologischer Fortschritt oder digitale Hürde?

Frankreich plant eine bahnbrechende Umstellung im Gesundheitssektor, indem herkömmliche gedruckte Packungsbeilagen von Medikamenten durch QR-Codes ersetzt werden sollen. Dieser innovative Schritt zur Umweltentlastung wird zunächst in einem Modellprojekt eingeführt, welches einige der am häufigsten verwendeten Arzneimittel, von frei verkäuflichem Ibuprofen bis hin zu verschreibungspflichtigen Antibiotika und Krebsmedikamenten, umfasst. Insbesondere soll bei Medikamenten, die in Krankenhäusern verwendet werden, die gedruckte Packungsbeilage sofort durch einen QR-Code auf der Verpackung ersetzt werden. Dieser soll es ermöglichen, Informationen digital abzurufen, indem der Code gescannt wird.

Die "Dematerialisierung" der Packungsbeilage wird von Befürwortern als umweltfreundliche Maßnahme gepriesen, die nicht nur Papier spart, sondern auch den Zugang zu Informationen verbessern kann. Die QR-Codes eröffnen die Möglichkeit, nicht nur textbasierte Informationen, sondern auch Videos und interaktive Medien bereitzustellen. Auf EU-Ebene wird ebenfalls die Entwicklung digitaler Packungsbeilagen vorangetrieben, um den länderübergreifenden Austausch von Informationen bei Medikamentenmangel zu erleichtern.

Trotz dieser positiven Perspektiven gibt es jedoch auch kritische Stimmen. Pierre-Olivier Variot, Präsident der Vereinigung der französischen Apothekergewerkschaften (USPO), äußerte Bedenken hinsichtlich potenzieller Risiken. Insbesondere warnte er davor, dass die Möglichkeit, die Sprache der digitalen Packungsbeilage zu ändern, negative Auswirkungen auf die gerechte Verteilung von Arzneimitteln haben könnte. Er betonte, dass solche Veränderungen zu einem Ungleichgewicht in der Versorgung führen könnten.

Ein zentraler Aspekt der Kritik liegt in der Sorge um Menschen mit begrenzten digitalen Fähigkeiten. Ältere Menschen und solche ohne Zugang zu Druckern könnten Schwierigkeiten haben, auf die digitalen Informationen zuzugreifen. Die französische Regierung sieht hier eine Rolle für die Apotheken, gedruckte Packungsbeilagen für diejenigen bereitzuhalten, die keinen Zugang zu digitalen Informationen haben.

Umfragen in Deutschland und Belgien deuten darauf hin, dass die Mehrheit der Befragten die vollständige Ersetzung der gedruckten Packungsbeilage durch QR-Codes ablehnt. Die klassische Packungsbeilage erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit, da viele Patienten sie als wichtige Informationsquelle für Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen ihrer Medikamente betrachten. Kritiker argumentieren, dass die Einführung von QR-Codes Menschen mit eingeschränkten digitalen Fähigkeiten benachteiligen könnte und fordern die Beibehaltung der gedruckten Version für eine barrierefreie Informationszugänglichkeit.

Finanzierungslücke und Zukunftsperspektiven: Die Debatte um eine ‚Arzneimittel-Versorgung light‘ in Apotheken

Inmitten anhaltender Kontroversen über die Honorarforderungen der Apotheken und den finanziellen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, scheint eine „Arzneimittel-Versorgung light“ eine potenzielle Lösung zu sein, die von einigen Experten diskutiert wird. Die Politik zeigt bisher wenig Verständnis für die Forderungen, während die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) auf den Festbetrag hinweist, der jedoch nur ein Teil des Gesamtbildes ist.

Die Diskrepanz in der Betrachtung des Rohertrags und anderer Bestandteile wirft Fragen auf, wie groß die tatsächliche Finanzierungslücke ist. Hinzu kommen Einbußen durch Rabatte und das OTC-Geschäft, die langfristige Auswirkungen haben. Ein zentraler Faktor, der die Diskussion vorantreibt, sind die prognostizierten Personalkosten.

Es ist unbestreitbar, dass eine ausbleibende finanzielle Unterstützung die Apotheken zwingen würde, Kosten zu senken, insbesondere im Personalbereich. Dies wiederum könnte dazu führen, dass die Arzneimittelabgabe straffer organisiert werden muss. Die Idee einer „Arzneimittel-Versorgung light“ scheint somit als eine Art Zauberformel in Betracht gezogen zu werden, um den wirtschaftlichen Druck zu mildern.

In Anbetracht dieser Herausforderungen und möglichen Lösungsansätzen bleibt jedoch die Frage offen, inwieweit eine „Arzneimittel-Versorgung light“ tatsächlich tragfähig und nachhaltig wäre. Während einige sie als möglichen Ausweg betrachten, warnen andere vor den potenziellen Risiken für die Patientenversorgung und die Qualität der Dienstleistungen.

Die Debatte über die Zukunft der Arzneimittelversorgung und die finanzielle Stabilität der Apotheken wird zweifellos weitergehen, während Stakeholder und Entscheidungsträger nach gangbaren Lösungen suchen, um die Herausforderungen des Gesundheitswesens zu bewältigen und gleichzeitig eine hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Digitale Gesundheitsrevolution: Gesund.de plant Integration von Medatixx-Praxissoftware ab Sommer 2024

Im Zuge der stetigen Digitalisierung im Gesundheitswesen plant das deutsche Gesundheitsportal gesund.de ab Sommer 2024 die Integration der Praxissoftwarelösung Medatixx in seine App. Ziel ist es, den Nutzern der gesund.de-App die direkte Übertragung und Weiterleitung von E-Rezepten an Apotheken zu ermöglichen, vorausgesetzt, die jeweilige Arztpraxis setzt auf die Software von Medatixx. Derzeit befindet sich die Integration in die Praxissoftwarelösungen in der Entwicklungsphase.

Die Nutzung von E-Rezepten über die Gematik-App gestaltet sich bisher als wenig komfortabel, insbesondere bei der Anmeldungsprozedur. In diesem Kontext bieten bereits diverse Praxissoftwareanbieter Apps an, die es Patienten ermöglichen, nicht nur E-Rezepte einzusehen und an ausgewählte Apotheken zu senden, sondern auch Termine zu vereinbaren und mit der Praxis zu kommunizieren. Zu den Anbietern zählen unter anderem CGM mit Clickdoc sowie Tomedo/Zollsoft mit Arzt-direct.

Ab Sommer 2024 plant gesund.de, einen vergleichbaren Service anzubieten und das bestehende Netzwerk, das bisher Apotheken und Sanitätshäuser einschließt, um niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten von Medatixx zu erweitern. Die Integration von Arztpraxen in die gesund.de-App befindet sich derzeit in aktiver Entwicklung. Eine überarbeitete App-Version, die eine direkte Kommunikation mit den Praxen ermöglicht, soll im Sommer 2024 veröffentlicht werden. Die Integration in die Praxissoftwarelösungen von Medatixx wird derzeit von gesund.de vorangetrieben.

Die geplante App-Version wird es den Patienten ermöglichen, über einen Messenger direkt mit ihrer Praxis zu kommunizieren und dabei auch Dokumente auszutauschen. Neben den bisherigen Funktionen wie Medikationsplänen, Folgerezepten und Terminbuchungen sollen auch E-Rezept-Tokens übermittelt werden können. Dies würde den Patienten ermöglichen, E-Rezepte direkt von ihrer Arztpraxis auf ihr Smartphone zu erhalten und digital bei ihrer lokalen Apotheke einzulösen.

Die Praxen erhalten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Funktionen für die Kommunikation genutzt werden sollen, und können unterschiedliche Berechtigungen vergeben. Dies kann beispielsweise die Beschränkung auf bereits bekannte Patienten für die Online-Terminbuchung oder die Anforderung von Folgerezepten umfassen.

Die Schnittstelle der neuen App-Version wird so gestaltet, dass sie später auf den einheitlichen Kommunikationsstandard TIM 2.0 transformiert werden kann. Darüber hinaus plant gesund.de die Integration des Card-Link-Verfahrens, bei dem Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf das Smartphone halten und E-Rezepte sicher über die Telematikinfrastruktur an eine Apotheke senden können. Die Umsetzung dieses Verfahrens steht jedoch noch aus, da eine neue Version der Spezifikation aktuell zur Kommentierung bereitsteht und von den Gesellschaftern verabschiedet werden muss, bevor die Anbieter mit der Umsetzung beginnen können.

DAV-Kündigung der Hilfstaxe: HAV verspricht umfassende Unterstützung bei möglichen Retaxationen

Im Zuge der Kündigung der Hilfstaxe Anlage 1 und 2 durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) zum 31. Dezember 2023 stehen Apotheken in Hessen vor möglichen Retaxationen, die durch die Weigerung einiger Krankenkassen, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten, verursacht werden könnten. Die Preise für die Herstellung von Arzneimitteln in öffentlichen Apotheken vor Ort wurden seit Jahren nicht angepasst, was zu Unsicherheiten und finanziellen Herausforderungen führt.

Die Verhandlungen über die Preise für die Herstellung von Salben, Tabletten, Kapseln und anderen Arzneiformen blieben erfolglos, und seit Anfang Januar gelten die §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). In dieser unklaren Lage fürchten viele Inhaber von Apotheken, dass es infolge der Kündigung zu Retaxationen durch die Krankenkassen kommen könnte. Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) riet seinen Mitgliedern bereits dazu, für solche Fälle Rückstellungen zu bilden.

Der Hessische Apothekerverband (HAV) stellt sich in dieser Angelegenheit hinter dem DAV und kündigt an, die Apotheken in Hessen bei möglichen Retaxationen zu unterstützen. Verbandschef Holger Seyfarth betont, dass der HAV vollumfänglich hinter der Entscheidung des DAV steht. Sollten einzelne Krankenkassen sich weigern, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten, versichert der Verband, seinen Mitgliedsapotheken mit dem gesamten Instrumentarium zur Seite zu stehen.

Seyfarth hebt hervor, dass gemäß der Auffassung von DAV und HAV die Packungspreise laut Arzneimittelpreisverordnung gegenüber den Krankenkassen abzurechnen seien. Die Apothekerschaft werde ausdrücklich ermutigt, diesem Vorgehen zu folgen. Der Verbandschef warnt vor den Konsequenzen, falls Krankenkassen veraltete Preislisten akzeptieren, da dies dazu führen könnte, dass selbsthergestellte Rezepturen nicht kostendeckend vergütet werden.

Die Kündigung der Hilfstaxe durch den DAV wird von Seyfarth als starkes und notwendiges Signal betrachtet, um der fehlenden Angleichung der Preisgestaltung ein Ende zu setzen. Der HAV versichert, seine Mitglieder bei möglichen Retaxationen durch die Krankenkassen nicht im Regen stehen zu lassen und sieht die Kündigung als einen Schritt, um die Apotheken vor finanziellen Benachteiligungen zu schützen.

Neue Wege in der Gesundheitsversorgung: Apotheken in England dürfen verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben

In einem wegweisenden Schritt zur Entlastung des britischen Gesundheitssystems erlaubt der staatliche Gesundheitsdienst NHS nun Apotheken in England, verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept abzugeben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Druck auf überlastete Hausarztpraxen zu verringern und gleichzeitig den Zugang der Bevölkerung zu Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern. Der NHS gab bekannt, dass Patienten bei sieben häufigen Erkrankungen nun direkt in der Apotheke Hilfe erhalten können, ohne einen Arzt aufsuchen zu müssen.

Die betroffenen Erkrankungen, darunter Nasennebenhöhlenentzündung, Hals- und Ohrenschmerzen, infizierte Insektenstiche, Hautausschlag, Gürtelrose und unkomplizierte Harnwegsinfektionen bei Frauen unter 65 Jahren, können somit direkt von Apotheken gemanagt werden. Dieser Schritt könnte dazu beitragen, etwa zehn Millionen Arzttermine einzusparen, was etwa 3,3 Prozent aller Konsultationen entspricht.

Die Entscheidung, verschreibungspflichtige Medikamente direkt in Apotheken zugänglich zu machen, kommt angesichts der anhaltenden Überlastung von Hausarztpraxen, insbesondere in Bezug auf lange Wartezeiten für Termine, die bereits vor der Pandemie eine Herausforderung darstellten. NHS-Chefin Amanda Pritchard betonte die Notwendigkeit, das Gesundheitssystem flexibler zu gestalten und den steigenden Bedarf an Gesundheitsversorgung zu bewältigen.

Teilnehmende Apotheken erhalten eine pauschale Vergütung von 2000 Pfund (ca. 2340 Euro) sowie 15 Pfund pro Beratung. Bei Erreichen einer Mindestanzahl von Patienten im Monat ist ein zusätzlicher Zuschlag von 1000 Pfund vorgesehen. Ähnliche Regelungen sind bereits in Schottland, Wales und Nordirland in Kraft. Obwohl dieser Schritt von Gesundheitsorganisationen begrüßt wurde, äußerten Apotheker den Bedarf an zusätzlicher staatlicher Unterstützung, da die Zahl der Apotheken-Fachkräfte in den letzten Jahren abgenommen hat.

Diese jüngste Initiative zur Entlastung des Gesundheitssystems reiht sich in andere Maßnahmen ein, darunter die im Dezember 2023 eingeführte Möglichkeit für Frauen, die Antibabypille ohne ärztliche Verschreibung in Tausenden von Apotheken landesweit zu erhalten.

Apotheken im Umbruch: Herausforderungen nach Kündigung der Hilfstaxe Anlage 1 und 2

In der Apothekenlandschaft zeichnen sich Unruhen ab, nachdem die Hilfstaxe Anlage 1 und 2 gekündigt wurde. Insbesondere die Regelungen bezüglich der Abrechnung von Rezeptursubstanzen und Gefäßen sorgen für Bedenken. Die Apotheken dürfen nun nicht mehr anteilig abrechnen, sondern müssen die kleinste benötigte Packungsgröße in Rechnung stellen. Dies könnte dazu führen, dass kleine Gefäße in naher Zukunft knapp werden.

Die Angst vor möglichen Retaxationen veranlasst einige Apotheken dazu, weiterhin nach der alten Anlage 1 abzurechnen, anstatt sich an die gesetzlich vorgeschriebene Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu halten. Dieses Vorgehen steht jedoch im Widerspruch zu den neuen Vorschriften und könnte berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie der Berliner Apotheker-Verein (BAV) warnt.

Gemäß den Bestimmungen der AMPreisV erfolgt die Preisberechnung nun auf Grundlage des tatsächlichen Einkaufspreises der Apotheke, abzüglich Großhandelsrabatt. Anteilige Abrechnungen sind nicht mehr gestattet. Die Apotheke muss für den Apothekenverkaufspreis den Einkaufspreis der erforderlichen üblichen Abpackung verwenden und diesen in voller Höhe abrechnen – eine Regelung, die sowohl für Fertigarzneimittel als auch für alle anderen Ausgangsstoffe gilt.

Bisher sind jedoch keine Anzeichen für einen Ansturm auf kleine Gefäße zu verzeichnen, wie eine Sprecherin von Caelo versichert. Lieferengpässe werden derzeit nicht erwartet.

Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben scheinen einige Apotheken weiterhin anteilig abzurechnen, um möglichen Retaxationen zu entgehen. Die Kassen vertreten diese Auffassung, ohne jedoch eine entsprechende Grundlage zu nennen. Berichten zufolge versuchen einige Apotheken, dem Dilemma zu begegnen, indem sie bei der ersten Herstellung den vollen Preis berechnen und bei folgenden Herstellungen auf eine Abrechnung der Substanz verzichten.

Die Frage, ob dieses Vorgehen zulässig ist oder ob Apotheken die verbleibenden Reste entsorgen müssen, bleibt bisher unbeantwortet und bedarf möglicherweise weiterer Klärung durch die relevanten Verbände und Organisationen im Gesundheitswesen.

Krankenhausreform: Differenzen zwischen Laumann und Lauterbach entfachen Streit um Zustimmungspflicht

Im Streit um die geplante Krankenhausreform in Deutschland erhebt Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann schwere Vorwürfe gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Das zentrale Thema des Konflikts ist die Frage der Zustimmungspflicht im Bundesrat. Lauterbach hatte zuvor erklärt, dass die Reform nicht der Zustimmung bedürfe, was von Laumann vehement bestritten wird. Dieser argumentiert, dass das Gesetz landesrechtliche Regelungsbereiche berühre und somit zustimmungspflichtig sei.

Die geplante Krankenhausreform, die Lauterbach im April dem Bundeskabinett vorstellen will, zielt darauf ab, Kliniken von dem Druck zu entlasten, aus finanziellen Gründen möglichst viele Patienten zu behandeln. Ein Fokus liegt zudem auf einer verstärkten Spezialisierung, um Patienten mit komplexen Eingriffen vermehrt in spezialisierten Einrichtungen zu behandeln.

Laumann zeigt sich besorgt über möglichen Wortbruch seitens Lauterbach und betont, dass die Reform in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern entstanden sei. Er warnt vor einer Gefährdung der Reform durch parteipolitische Interessen und appelliert an alle Länder, ihre grundgesetzlich festgeschriebenen Gestaltungsrechte in der Krankenhausplanung nicht zu vernachlässigen.

Die geplante Reform beinhaltet eine neue Bezahlmethode für Krankenhäuser, die nicht mehr auf Umsatzmaximierung abzielt. Lauterbach argumentiert, dass durch eine stärkere Spezialisierung "große Qualitätsdefizite" reduziert werden können. Er prognostiziert, dass die Reform die Kliniklandschaft deutlich verändern wird, indem überflüssige Kliniken vor allem in westdeutschen Großstädten abgebaut werden könnten. Gleichzeitig sollen unterversorgte Gebiete, insbesondere in ländlichen Regionen, durch Zuschläge unterstützt werden.

Der für Mai angekündigte Klinik-Atlas ermöglicht es Bürgern, vor einer Operation das am besten geeignete Krankenhaus online auszuwählen. Lauterbach zeigt sich zuversichtlich, dass das Transparenzgesetz, welches die Grundlage für den Klinik-Atlas bildet, im März vom Bundesrat beschlossen werden kann, trotz vorheriger Ablehnung. Trotz der aktuellen Differenzen betont Lauterbach, dass die Krankenhausreform auf Kurs sei und für mehr Transparenz und Effizienz im Gesundheitswesen sorgen werde.

DAV-Bericht: Moderates Wachstum bei Arzneimittelausgaben – Appell für Entlastung der Apotheken

Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen in Deutschland sind laut neuesten Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) im vergangenen Jahr lediglich moderat angestiegen. Die Ausgaben für Arzneimittel ohne Impfstoffe erreichten einen Zuwachs von 3,1 Prozent und summierten sich auf insgesamt 48,9 Milliarden Euro. Diese Zunahme liegt im erwarteten Bereich der Rahmenvorgaben von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband, die eine Steigerung von 3,0 Prozent vorsahen, und bleibt deutlich unter der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent.

Die Zahl ärztlich verordneter Medikamente erhöhte sich um moderate 1,8 Prozent auf 746 Millionen, während die Anzahl der in den Apotheken eingelösten GKV-Rezepte um 3,1 Prozent auf 476 Millionen anwuchs. Der DAV führt die vergleichsweise moderaten Zuwächse auf verschiedene gesetzlich etablierte Sparinstrumente zurück, wobei insbesondere der Kassenabschlag der Apotheken hervorgehoben wird. Durch die vor einem Jahr erfolgte Erhöhung dieses Abschlags von 1,77 auf 2 Euro haben die Apotheken einen Beitrag von 1,3 Milliarden Euro zu den Gesamteinsparungen geleistet, im Vergleich zu 1,14 Milliarden Euro im Vorjahr.

Trotz dieser erfolgreichen Sparmaßnahmen warnt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV, vor einer groben Fahrlässigkeit seitens der Politik. Er betont, dass der Anteil des Apothekenhonorars an den Gesamtausgaben seit Jahren minimal ist und bei lediglich etwa 2 Prozent liegt. Die kontinuierliche Abnahme der Apothekenanzahl verdeutlicht den erheblichen wirtschaftlichen Druck, dem die Apotheken ausgesetzt sind. Hubmann kritisiert zudem, dass das Apothekenhonorar seit 2013 nicht mehr minimal angepasst wurde und ökonomische Entwicklungen wie Inflation und Tariflohnerhöhungen von der Politik ignoriert werden.

Trotz der positiven Nachrichten hinsichtlich der Einsparungen im Gesundheitssektor mahnt Hubmann, das Apothekenhonorar nicht weiter abzusenken, da dies die Existenz der Apotheken gefährden und letztendlich die Arzneimittelversorgung der Patienten beeinträchtigen könnte. In diesem Zusammenhang fordert er von der Politik ein kurzfristiges "Apotheken-Rettungspaket" mit einem erheblich höheren Festhonorar. Mittel- und langfristig plädiert er für eine Dynamisierung des Honorars anhand von Inflationsrate und Lohnkostenanstieg, um den rasanten Rückgang der Apothekenzahl zu stoppen.

Cholesterol im Griff: Die Kraft einer gezielten Ernährung für Herzgesundheit

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland beeindruckende 2,7 Milliarden Dosen Statine verschrieben, was den enormen Bedarf an Maßnahmen zur Senkung des Cholesterol-Blutspiegels verdeutlicht. Ein erhöhter Cholesterol-Wert im Blut birgt Risiken für die Herzgesundheit, und neben medikamentösen Ansätzen gewinnt auch die Ernährung an Bedeutung.

Menschen mit Hypercholesterinämie, insbesondere jene mit genetischen Prädispositionen, stehen vor der Herausforderung, ihren Cholesterol-Spiegel zu kontrollieren. Faktoren wie die Aktivität der Lipoproteinlipase, die Anzahl der LDL-Rezeptoren und der Lebensstil spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die Integration einer fettreduzierten und ballaststoffreichen Ernährung bereits in jungen Jahren, insbesondere bei familiärer Vorbelastung, wird als präventive Maßnahme zur Erhaltung der Gefäßgesundheit empfohlen.

Bevor eine Ernährungsintervention bei Hyperlipoproteinämie in Betracht gezogen wird, ist es von entscheidender Bedeutung, verschiedene Erkrankungen auszuschließen, die zu erhöhten Blutfettwerten führen können. Diabetes mellitus, Cholestase, Leberzirrhose und andere Faktoren müssen von ärztlicher Seite sorgfältig geprüft werden, um eine fundierte Behandlungsstrategie zu entwickeln.

Übergewicht, oft verbunden mit erhöhten Triglyceriden und LDL-Cholesterol-Spiegeln sowie einem niedrigen HDL-Spiegel, wird als weiterer Risikofaktor identifiziert. Die Normalisierung des Gewichts wird als Schlüssel zur Verbesserung der Blutfettwerte betrachtet, wobei eine ausgewogene Ernährung und ein aktiver Lebensstil unterstützend wirken können.

Besonderes Augenmerk sollte auf die Art der aufgenommenen Fette gelegt werden. Langkettige, gesättigte Fettsäuren, vor allem in tierischen Fetten, haben einen signifikanten Einfluss auf den LDL-Spiegel. Der Austausch von fettreichen Lebensmitteln gegen fettärmere Optionen kann den Cholesterol-Spiegel bereits um 5 bis 15% senken.

Auf der positiven Seite stehen mehrfach ungesättigte Fettsäuren, die in Ölen wie Sonnenblumenöl und Sojaöl vorkommen. Ihr Verzehr kann den Anteil der LDL-Partikel im Blut senken. Ebenso zeigen Omega-3-Fettsäuren aus fettem Seefisch und pflanzlichen Quellen positive Effekte auf die Blutfettwerte.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine ausgewogene Ernährung nicht nur die Wahl der Fette, sondern auch die Aufnahme von Ballaststoffen und Phytosterolen einschließt. Ballaststoffreiche Lebensmittel können den LDL-Spiegel um 5% reduzieren, während Phytosterole in pflanzlichen Lebensmitteln die intestinale Resorption von Cholesterol hemmen und somit einen Beitrag zur Cholesterol-Senkung leisten.

Insgesamt verdeutlichen diese Erkenntnisse die Bedeutung einer gezielten Ernährung zur Förderung der Herzgesundheit, insbesondere bei Menschen mit erhöhten Blutfettwerten. Eine individuell angepasste Ernährungsberatung in Zusammenarbeit mit Fachleuten kann dabei helfen, präventive Maßnahmen zu optimieren und das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu minimieren.

Kommentar:

Die anhaltende Unsicherheit in Bezug auf die Abrechnung nach dem Auslaufen der Hilfstaxe führt zu uneinheitlichem Vorgehen in Apotheken. Einige setzen weiterhin auf das vertraute Abrechnungsmodell, während andere die neuen Vorgaben gemäß den §§ 4 und 5 der AMPreisV umsetzen. Die Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Substitutions- und Cannabisrezepturen zeigen zudem softwaretechnische Herausforderungen auf. Die Apotheken stehen vor der Frage, wie die Krankenkassen auf diese Veränderungen reagieren werden. In diesem Kontext appelliert der Berliner Apotheker-Verein an die Apotheken, sich auf mögliche Retaxationen vorzubereiten und Rücklagen zu schaffen, angesichts des anhaltenden Konflikts des DAV um angemessene Vergütungen.

Die derzeitigen Störungen in der elektronischen Patientenakte (ePA) sind bedauerlich und können zu Unannehmlichkeiten für Versicherte führen. Die Zusammenarbeit von IBM Deutschland und der Gematik zur schnellen Identifikation und Behebung der technischen Ursachen ist entscheidend. Betroffene Versicherte sollten offizielle Kanäle ihrer Krankenkassen im Auge behalten, während wir darauf hoffen, dass die Beeinträchtigungen bald behoben werden, um die reibungslose Nutzung der ePA wiederherzustellen.

Die Bemühungen der EU-Kommission, die Impfquote gegen HPV zu steigern, sind begrüßenswert. Die klare Zielsetzung bis 2030, neun von zehn Mädchen und einen bedeutenden Teil der Jungen zu impfen, zielt auf den Schutz vor mit HPV verbundenen Krebserkrankungen. Angesichts der besorgniserregend niedrigen Impfquote, insbesondere bei Jugendlichen, ist eine proaktive Herangehensweise unerlässlich. Gleichzeitig sind Initiativen zur Verbesserung der Früherkennung und der Schutzmechanismen für Krebsüberlebende positiv. Dieser ganzheitliche Ansatz verdient Unterstützung, um die öffentliche Gesundheit zu stärken.

Die anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband bezüglich der Hilfstaxe und der Abrechnung von Rezepturen verlangen dringend nach einer konstruktiven Lösung. Die vorläufige Regelung gemäß der Arzneimittelpreisverordnung bietet zwar eine temporäre Grundlage, jedoch bleibt die Unklarheit über die Abrechnung von Rezepturen und Defekturen bestehen. Eine rasche Einigung ist unabdingbar, um Rechtssicherheit für Apotheken zu gewährleisten und mögliche Retaxationen zu vermeiden. Die Empfehlung, Rücklagen zu bilden und Einkaufsnachweise zu dokumentieren, zeigt die Notwendigkeit für Apotheken, sich auf potenzielle Unsicherheiten vorzubereiten.

Die positive Zwischenbilanz zur Einführung des E-Rezepts durch CompuGroup Medical (CGM) ist ermutigend. Mit bereits zwölf Millionen elektronischen Verordnungen und vier Millionen eingelösten E-Rezepten in Apotheken, die CGM-Software verwenden, zeigt sich der klare Erfolg dieser digitalen Innovation. Ulrich Thomé von CGM betont die herausfordernde Digitalisierung eines Prozesses, bei dem jährlich 500 Millionen Rezepte ausgestellt werden. Die dreifache Zunahme des E-Rezept-Versands über Clickdoc unterstreicht die Akzeptanz und Effizienz dieses Ansatzes, wobei Ärzte den Versand direkt aus der CGM-Praxissoftware vornehmen können. Dieser Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens verspricht eine optimierte Versorgung und erleichtert den Zugang zu medizinischen Leistungen für Patienten.

Die virtuelle Gesundheitsministerkonferenz betonte die Dringlichkeit von Klärungen zu Reformvorhaben im Gesundheitswesen. Besonders im Fokus stand die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Die Forderung nach einem überarbeiteten Gesetzesentwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz wurde von den Gesundheitsministern der Länder erneut betont. Zusätzlich wurde Kritik an der unzureichenden Verantwortung der Softwareanbieter im Kontext der E-Rezept-Einführung geäußert. Die GMK appellierte an das BMG, wirksame Kommunikationsstrategien zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zu entwickeln. Weitere Themen waren die Zukunft des Krankenhausstrukturfonds und die Notwendigkeit eines Entwurfs für das MVZ-Regulierungsgesetz. Die nächste Hauptkonferenz der Gesundheitsminister ist für den 12. und 13. Juni geplant.

Die schrittweise Digitalisierung der pharmazeutischen Dienstleistungen zeigt Fortschritte, wie die jüngsten Zahlen des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) verdeutlichen. Mit 3,1 Millionen Euro für 6.145 Apotheken im dritten Quartal 2023 zeichnet sich eine allmähliche Akzeptanz ab. Die bevorstehende Einführung der vollständig elektronischen Abrechnungsoption ab Februar 2024 markiert einen wichtigen Meilenstein. Die Branche steht vor der Herausforderung, sowohl die Vorteile pharmazeutischer Dienstleistungen zu betonen als auch praktische Hindernisse wie Zeitmangel und Bürokratie zu überwinden.

Die geplante Einführung von QR-Codes als Ersatz für gedruckte Packungsbeilagen in Frankreich birgt ökologische Vorteile, könnte jedoch Personen mit begrenzten digitalen Fähigkeiten benachteiligen. Während die Idee, auf Papier zu verzichten, umweltfreundlich ist, sollte die Umsetzung sicherstellen, dass der Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet ist. Eine sorgfältige Evaluierung und mögliche Unterstützung durch Apotheken sind entscheidend, um eine barrierefreie Informationsversorgung sicherzustellen.

Die aktuelle Kontroverse um die Honorarforderungen der Apotheken und die Diskussion über eine mögliche "Arzneimittel-Versorgung light" verdeutlichen die finanziellen Herausforderungen in diesem Bereich. Während Politik und ABDA unterschiedliche Perspektiven haben, ist unbestritten, dass fehlende finanzielle Unterstützung zu Sparmaßnahmen führen könnte, insbesondere im Personalbereich. Die Frage nach der Nachhaltigkeit einer abgespeckten Versorgung bleibt jedoch und erfordert sorgfältige Abwägung zwischen ökonomischen Zwängen und der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung.

Die geplante Integration der Praxissoftware Medatixx in die gesund.de-App ab Sommer 2024 markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung digitaler Gesundheitsversorgung. Die direkte Kommunikation zwischen Patienten und Praxen, insbesondere die Übertragung von E-Rezepten, verspricht eine effizientere und nutzerfreundlichere Versorgung. Die Flexibilität für Praxen, Funktionen nach Bedarf anzupassen, sowie die geplante Einbindung des Card-Link-Verfahrens zeigen einen klaren Fokus auf Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit. Diese Entwicklung unterstreicht den wachsenden Einfluss digitaler Lösungen im Gesundheitswesen.

Die Kündigung der Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) sendet ein wichtiges Signal, um die preisliche Anpassung in Apotheken anzustoßen. Die aktuelle Unsicherheit bezüglich möglicher Retaxationen durch Krankenkassen erfordert jedoch eine umfassende Unterstützung der betroffenen Apotheken. Der Hessische Apothekerverband (HAV) steht hierbei voll hinter dem DAV und sichert seinen Mitgliedsapotheken uneingeschränkte Hilfe zu, sollte es zu Schwierigkeiten bei der Vergütung marktüblicher Preise kommen. Ein notwendiger Schritt, um die finanzielle Integrität der Apotheken zu wahren.

Die Entscheidung, Apotheken in England die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliches Rezept zu ermöglichen, ist ein bedeutender Schritt zur Entlastung des überlasteten Gesundheitssystems. Die direkte Versorgung bei sieben häufigen Erkrankungen könnte Millionen von Arztterminen einsparen und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen verbessern. Die finanzielle Unterstützung für teilnehmende Apotheken ist begrüßenswert, jedoch sollte die sinkende Zahl von Fachkräften in Apotheken mit zusätzlicher staatlicher Unterstützung angegangen werden.

Die Kündigung der Hilfstaxe Anlage 1 und 2 in Apotheken wirft Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Abrechnung von Rezeptursubstanzen und Gefäßen. Die Ablehnung anteiliger Abrechnungen zugunsten der kleinsten Packungsgröße könnte zu einer Knappheit bei kleinen Gefäßen führen. Trotz Befürchtungen vor Retaxationen bleibt die Lage bisher stabil. Einige Apotheken mögen zwar weiterhin nach alten Vorschriften abrechnen, doch die Einhaltung der gesetzlichen Arzneimittelpreisverordnung ist unabdingbar. Klärungsbedarf besteht in Bezug auf die Handhabung von Resten und der Umgang damit, während die Branche gespannt auf weitere Entwicklungen und klärende Statements seitens der Verbände blickt.

Der für Mai angekündigte Klinik-Atlas, der Bürgern die Auswahl des besten Krankenhauses vor einer Operation ermöglicht, signalisiert einen Schritt in Richtung Transparenz im Gesundheitswesen. Trotz der aktuellen Meinungsverschiedenheiten betont Lauterbach, dass die Krankenhausreform auf Kurs sei und auf mehr Effizienz im Gesundheitswesen abzielt. Die kommenden Entwicklungen werden zeigen, inwieweit die politischen Differenzen überwunden werden können, um eine zukunftsweisende Reform umzusetzen.

Die moderaten Zuwächse bei den Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im vergangenen Jahr, wie vom Deutschen Apothekerverband (DAV) berichtet, zeigen die Wirksamkeit gesetzlich etablierter Sparmaßnahmen. Insbesondere der Kassenabschlag der Apotheken hat dazu beigetragen. Trotz dieser Erfolge warnt der DAV vor einer weiteren Absenkung des Apothekenhonorars, das seit 2013 nicht angepasst wurde. Die Politik sollte kurzfristig ein Apotheken-Rettungspaket mit einem höheren Festhonorar schnüren, um langfristig den wirtschaftlichen Druck auf Apotheken zu mindern und die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Die moderaten Zuwächse bei den Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im vergangenen Jahr, wie vom Deutschen Apothekerverband (DAV) berichtet, zeigen die Wirksamkeit gesetzlich etablierter Sparmaßnahmen. Insbesondere der Kassenabschlag der Apotheken hat dazu beigetragen. Trotz dieser Erfolge warnt der DAV vor einer weiteren Absenkung des Apothekenhonorars, das seit 2013 nicht angepasst wurde. Die Politik sollte kurzfristig ein Apotheken-Rettungspaket mit einem höheren Festhonorar schnüren, um langfristig den wirtschaftlichen Druck auf Apotheken zu mindern und die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung zur Kontrolle des Cholesterol-Spiegels wird in diesem Bericht hervorgehoben. Die Fokussierung auf fettreduzierte Optionen, der Verzicht auf langkettige, gesättigte Fettsäuren und die Integration von mehrfach ungesättigten Fettsäuren zeigen positive Auswirkungen. Eine gezielte Ernährung, ergänzt durch einen gesunden Lebensstil, spielt eine entscheidende Rolle in der präventiven Herzgesundheit, insbesondere bei erhöhten Blutfettwerten.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen bleibt die Hoffnung, dass konstruktive Lösungen und gemeinsame Anstrengungen dazu beitragen werden, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und eine nachhaltige Zukunft für die Apotheken und das Gesundheitswesen insgesamt zu gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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