Die Netto-Null-Zusage der Atomindustrie, die auf der COP 28 am 5. Dezember 2023 ins Leben gerufen wurde, verpflichtet die Industrie zur Unterstützung einer Verdreifachung der weltweiten Kernkraftkapazität bis 2050. Zweiundzwanzig Länder, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Frankreich, die Vereinigten Arabischen Emirate, Japan, Südkorea und Kanada, gaben dieselbe Erklärung zur Verdreifachung der Kernenergiekapazität bis 2050 (ausgehend von 2020) ab, um ihre Netto-Null-Zusage zu unterstützen. In der Erklärung wird anerkannt, wie wichtig es ist, die Laufzeiten bestehender Reaktoren zu verlängern und die Entwicklung und den Bau von Kernreaktoren wie kleinen modularen und anderen fortschrittlichen Reaktoren für die Stromerzeugung zu unterstützen.
Scott Melbye erklärte: „Als Kapitalgeber für Bergbauunternehmen und Entwickler weltweit, die dazu beitragen können, die wachsende Nachfrage nach Uran zu decken, sind wir begeistert von dem Regierungs- und Industrieengagement, die Verdreifachung der Kernenergie bis 2050 zu unterstützen. Diese wachsende Nachfrage nach sauberer Energie hat die Kernenergie als unverzichtbare Lösung in den globalen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels gestärkt.“
Über Uranium Royalty Corp.
Uranium Royalty Corp. (URC) ist das einzige auf Uran spezialisierte Royalty- und Streaming-Unternehmen der Welt und das einzige reine Uranunternehmen, das an der NASDAQ notiert ist. URC bietet Investoren ein Engagement in Uranrohstoffpreisen durch strategische Akquisitionen von Uranbeteiligungen, einschließlich Royalties, Streams, Fremd- und Eigenkapital an Uranunternehmen, sowie durch den Handel mit physischem Uran.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können "zukunftsgerichtete Informationen" und "zukunftsgerichtete Aussagen" gemäß den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen ("zukunftsgerichtete Aussagen") darstellen, einschließlich Markterwartungen und der Strategie und Geschäftspläne des Unternehmens, die letztendlich im Ermessen des Unternehmens liegen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen, die sich auf Aktivitäten, Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die das Unternehmen in der Zukunft erwartet oder voraussieht. Wenn in dieser Pressemitteilung Wörter wie "schätzt", "erwartet", "plant", "geht davon aus", "wird", "glaubt", "beabsichtigt", "sollte", "könnte", "könnte" und ähnliche Begriffe verwendet werden, sollen diese zukunftsgerichteten Aussagen gekennzeichnet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die aktuellen Erwartungen und Überzeugungen der Unternehmensleitung wider. Diese Aussagen sind mit erheblichen Unsicherheiten, bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren verbunden, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens und seiner Branche erheblich von denen abweichen können, die in solchen vorausschauenden Aussagen enthalten sind. Sie sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise ein genauer Hinweis darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Eine Reihe von Faktoren könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von solchen vorausschauenden Aussagen abweichen, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, Risiken, die mit Royalty-Unternehmen verbunden sind, etwaige Versäumnisse von Vertragspartnern bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen, Marktbedingungen, Aktienkurse, Uranpreisvolatilität und Risiken im Zusammenhang mit den Betreibern der Projekte, die den bestehenden und geplanten Beteiligungen des Unternehmens zugrunde liegen, sowie jene anderen Risiken, die in den Unterlagen der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden und der U.S. Securities and Exchange Commission beschrieben sind. Diese Risiken sowie andere Risiken könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich abweichen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese Aussagen öffentlich zu revidieren, um sie an spätere Ereignisse oder Umstände anzupassen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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